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Reklamation eines Einzugs von Reisestornogebühr, den ich mit AGB "beweisen kann

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ChillyHW

Neues Mitglied
10.08.2021
4
1
N
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Hallo Leude, habt ihr schon mal bei der M&M Gold einen Einzug reklamiert, der in euren Augen nicht gerechtfertigt ist? Und ihr konntet es belegen mit AGB Bedingungen?
Es geht um ca 1000€ Storno (Malta) aber wir konnten die Reise wg unrealistischer Terminierung einer Doppelimpfung zeitlich nicht schaffen.
Die sog "Fachabteilung" hat meine Reklamation abgelehnt , weil ich nicht belegen konnte, daß FTI mir eine 100% Rückerstattung zugesagt hat. Ach ne!

Damit hat M&M Visa bzw deren DBV Bank sich nicht auf meine, sondern FTIs Seite positioniert.

Ich bin ja nur Ing., aber seine "Unschuld" beweisen zu müssen, ist Neuland...
H
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Hallo Leude, habt ihr schon mal bei der M&M Gold einen Einzug reklamiert, der in euren Augen nicht gerechtfertigt ist? Und ihr konntet es belegen mit AGB Bedingungen?
Es geht um ca 1000€ Storno (Malta) aber wir konnten die Reise wg unrealistischer Terminierung einer Doppelimpfung zeitlich nicht schaffen.
Die sog "Fachabteilung" hat meine Reklamation abgelehnt , weil ich nicht belegen konnte, daß FTI mir eine 100% Rückerstattung zugesagt hat. Ach ne!

Damit hat M&M Visa bzw deren DBV Bank sich nicht auf meine, sondern FTIs Seite positioniert.

Ich bin ja nur Ing., aber seine "Unschuld" beweisen zu müssen, ist Neuland...
H
Sorry, das verstehe ich nicht!?!
Was genau konntest du belegen und was nicht?

ich glaube kaum, dass der von dir angegebene Stornogrund von den Versicherungsbedingungen abgedeckt ist.
Wenn doch, dürfte dies leicht nachzuweisen sein.
Wenn nicht, was willst du denn dann?
Wenn es eine Einzelzusage war.... Tja, dann hast du Lebenserfahrung gewonnen und lässt dir das das nächste mal schriftlich geben oder in den Bedingungen zeigen.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.546
2.689
FRA
Also ich kenne Deine spezifischen AGB in diesem Fall natürlich nicht. Aber "unrealistischer Terminierung einer Doppelimpfung" ist eher kein valider erstattungsfähiger Stornogrund.

Und Deine eher "schwammige" Schilderung des Sachverhalts trägt leider nicht unbedingt zum einfachen Verständnis der Dinge bei. Wenn dies bei MM und/oder FTI in ähnlicher Weise erfolgte, kann ich das Durcheinander dort durchaus verstehen...
 
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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.720
München
Hört sich schwer danach an, dass es hier wieder einmal darum geht, dass jemand der Meinung ist, dass der Kreditkarten-Herausgeber jedem Chargeback-Antrag zuzustimmen hat, egal wie der Sachverhalt ist.

Was eben falsch ist.

Ein Anspruch auf ein Chargeback ist nur dann vorhanden, wenn der Karteneinsatz nicht autorisiert wurde - was aber ja scheinbar für die getätigte Buchung seinerzeit aber der Fall war.

Es ist nicht die Aufgabe des Kreditkarten-Herausgebers, jede Form von Meinungsverschiedenheiten zwischen Karteninhaber und Merchant als einseitiges Schiedsgericht zu Gunsten des Karteninhabers zu bescheiden. Ansonsten würde kein Merchant mehr Kreditkarten akzeptieren, wenn man einfach grundlos jede beliebige zum Zeitpunkt der Belastung auch autorisierte Buchung zurückgehen lassen könnte.

:doh:

Viel sinnvoller wäre es also, sich auf den eigentlichen Sachverhalt zu konzentrieren und diesen mit dem Reiseveranstalter direkt (in dem Fall offensichtlich FTI) zu klären.
 

ChillyHW

Neues Mitglied
10.08.2021
4
1
N
Also ich kenne Deine spezifischen AGB in diesem Fall natürlich nicht. Aber "unrealistischer Terminierung einer Doppelimpfung" ist eher kein valider erstattungsfähiger Stornogrund.

Und Deine eher "schwammige" Schilderung des Sachverhalts trägt leider nicht unbedingt zum einfachen Verständnis der Dinge bei. Wenn dies bei MM und/oder FTI in ähnlicher Weise erfolgte, kann ich das Durcheinander dort durchaus verstehen...

Sorry, das verstehe ich nicht!?!
Was genau konntest du belegen und was nicht?

ich glaube kaum, dass der von dir angegebene Stornogrund von den Versicherungsbedingungen abgedeckt ist.
Wenn doch, dürfte dies leicht nachzuweisen sein.
Wenn nicht, was willst du denn dann?
Wenn es eine Einzelzusage war.... Tja, dann hast du Lebenserfahrung gewonnen und lässt dir das das nächste mal schriftlich geben oder in den Bedingungen zeigen.
 

ChillyHW

Neues Mitglied
10.08.2021
4
1
N
Danke für die unarrogante Antwort! Ja Stornogrund kann ich nachweisen , und liegt FIT inzw.auch anwaltlich vor. Aber mein Nachweis interessiert die M&M Bank nicht.

Anscheinend (wenn ich hier alle 3 Antworten lese), ist es normal und für den " Million miles Club" hier auch ok, wenn "Chargeback" aus Kreditgebersicht ausgelegt wird...
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.720
München
Was ja korrekt ist, dass die Bank dieser (hier leider nicht naher bezeichnete und eher ominöse "Nachweis") nicht interessiert.

Es kann ja unterschiedliche Stornogründe geben. In diesem Fall scheinst ja Du als Kunde storniert zu haben, und nicht FTI als Leistungsanbieter. Ergo - wenn Du als Kunde stornierst - besteht schon mal kein Grund, einen Chargeback über die Kreditkarte durchzuführen.

Nur weil Du Dich auf den Standpunkt stellst, Du hättest einen Stornogrund weswegen die regulären Stornobedingungen nicht gelten würden, und FTI ist dort anderer Auffassung, bedeutet noch lange nicht, dass hier die Kreditkarte dann zu einem Chargeback verpflichtet ist.

Falls Du und der Anbieter Eure unterschiedliche Rechtsauffassung nicht gütlich lösen könnt, ist ein "echtes" Gericht dafür zuständig, und nicht eben der Kreditkarten-Anbieter als eine Art Schiedsgericht an unserem normalen Rechtssystem vorbei.

Anders gelagert wäre der Fall, wenn Du z.B. 80% Stornokosten laut AGB hättest, und Dir FTI die Dir zustehenden 20% Rückzahlung nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht auszahlen würde. Dann könntest Du natürlich zu Recht - basierend auf den AGB - einen Chargeback über die nach den regulären Stornogebühren zustehende Rückzahlung versuchen.
 
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born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.546
2.689
FRA
Anscheinend (wenn ich hier alle 3 Antworten lese), ist es normal und für den " Million miles Club" hier auch ok, wenn "Chargeback" aus Kreditgebersicht ausgelegt wird...

Falls Du Dir hier noch Hilfestellung erhoffst, wären u. a. folgende konkrete sachdienliche Hinweise sicherlich nicht verkehrt:
- Was hast Du wann, wie und wo gebucht?
- Wann hast Du warum storniert?
- Welche bilateralen Absprachen hast Du im Zweifel mit wem (FTI?) getroffen?
- Welche Ansprüche möchtest Du überhaupt wem gegenüber auf welcher Grundlage geltend machen?
- Welcher Rechtskreis liegt dem ganzen zu Grunde?
 
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Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.200
3.459
Es geht um ca 1000€ Storno (Malta) aber wir konnten die Reise wg unrealistischer Terminierung einer Doppelimpfung zeitlich nicht schaffen.
Hast Du storniert, weil Du eine für die Reise notwendige Impfung nicht rechtzeitig bekommen hast? Das wäre dann Dein Privatvergnügen. Abgesehen davon hast Du Schadensminderungspflicht (z.B. statt Impfung einen Test zu machen).

Die Sache kannst Du anwaltlich mit FTI klären. Für ein Chargeback würde ich hier nicht den geringsten Grund sehen.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Danke für die unarrogante Antwort! Ja Stornogrund kann ich nachweisen , und liegt FIT inzw.auch anwaltlich vor. Aber mein Nachweis interessiert die M&M Bank nicht.

Anscheinend (wenn ich hier alle 3 Antworten lese), ist es normal und für den " Million miles Club" hier auch ok, wenn "Chargeback" aus Kreditgebersicht ausgelegt wird...
Tja, es ist nicht unsere Schuld, wenn ein Fragesteller nicht mal ansatzweise in der Lage ist, wenigstens die grundlegendsten Informationen zu liefern, die zur Beantwortung der Frage relevant sind. Und dann noch pampig werden, wenn man nachfragt...

Speziell Malta hat neue Sonderregelungen, die sehr wohl eine Erstattung begründen könnten.

Aber klär' das lieber mit einem Anwalt. Wenn es Geld kostet funktioniert das in der Regel besser mit dem Informationsfluss.

Viel Erfolg!
 

penamba

Erfahrenes Mitglied
26.11.2015
788
82
Ein Anspruch auf ein Chargeback ist nur dann vorhanden, wenn der Karteneinsatz nicht autorisiert wurde - was aber ja scheinbar für die getätigte Buchung seinerzeit aber der Fall war.

Diese Aussage ist komplett falsch.

Es gibt viele Chargebackgründe auch bei vorhandener Autorisierung. Beispiele dafür sind Händlerinsolvenzen, Nicht-Lieferung eines Produkts/Nicht-Bereitstellung einer Dienstleistung und noch ein paar mehr.

Es ist nicht die Aufgabe des Kreditkarten-Herausgebers, jede Form von Meinungsverschiedenheiten zwischen Karteninhaber und Merchant als einseitiges Schiedsgericht zu Gunsten des Karteninhabers zu bescheiden.

Die Klärung von Meinungsverschiedenheiten ist eine der Kernaufgaben einer herausgebenden Bank bzw. einer Händlerbank. Natürlich nicht einseitig, sondern anhand der Regeln von Visa und Mastercard.

Ansonsten würde kein Merchant mehr Kreditkarten akzeptieren, wenn man einfach grundlos jede beliebige zum Zeitpunkt der Belastung auch autorisierte Buchung zurückgehen lassen könnte.

Zwischen "grundlos" und "nur Betrugsfälle" ist sehr viel Platz.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Es gibt viele Chargebackgründe auch bei vorhandener Autorisierung. Beispiele dafür sind Händlerinsolvenzen, Nicht-Lieferung eines Produkts/Nicht-Bereitstellung einer Dienstleistung und noch ein paar mehr.
Das ist richtig, der Unterschied liegt lediglich in der Haftung der Bank.
Die Klärung von Meinungsverschiedenheiten ist eine der Kernaufgaben einer herausgebenden Bank bzw. einer Händlerbank. Natürlich nicht einseitig, sondern anhand der Regeln von Visa und Mastercard.
Nö, die Bank ist weder eine kostenlose Rechtsberatung, noch ein Schiedsgericht.
Leude! Jetzt seit mal etwas netter zu dem Intscheniör
Ich dachte, ich sei nett...
Aber jetzt wo sogar du das sagst, kommen mir echt Zweifel...
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.688
718
Der TE / ChillyHW hat RECHT!

Malta erlaubt für Touristische Gründe, nur noch eine Einreise für vollständig geimpfte! Wenn es sich hier um eine Pauschalreise handelt und diese Verschärfung der Einreisebedingungen, zwischen Buchung und Reisedatum stattgefunden hat, ist eine Stornierung absolut gerechtfertigt. Dem TE ist es nicht möglich, diese Reise anzutreten.

Wenn der Reiseveranstalter nicht erstattet, dann ist in dem Fall auch ein Chargeback gerechtfertigt.

Wenn es zum Zeitpunkt der Buchung bereits bekannt war, dass eine Einreise nur für vollständig geimpfte möglich ist, dies der TE aber nicht rechtzeitig organisiert bekommen hat, dann wird er auf den Kosten sitzen bleiben. Das gleiche gilt, falls es keine Pauschalreise ist.
Abgesehen davon hast Du Schadensminderungspflicht (z.B. statt Impfung einen Test zu machen).
Das ist bei Versicherungen so, aber nicht bei berechtigten Stornierungsgründen oder Chargeback. Auch bedeutet diese Pflicht nicht, dass du dich dermaßen massiv anders verhalten / einschränken musst, als du sonst deinen Alltag bzw. diese Situation (wenn du selber zahlst) gestalten würdest. Also bei einer Kofferverspätung, musst du nun keine KIK Unterhose kaufen, wenn du sonst Calvin Klein trägst.
Beispiele dafür sind Händlerinsolvenzen, Nicht-Lieferung eines Produkts/Nicht-Bereitstellung einer Dienstleistung und noch ein paar mehr.
Eine Insolvenz ist kein Chargeback Beispiel. Dies ist nur möglich über den Umweg "Nicht-Lieferung eines Produkts/Nicht-Bereitstellung einer Dienstleistung".

Div. BIG Player Insolvenzen, z.b. AirBerlin, haben den Kreditkarten Firmen (Amex, etc.) bzw. Banken hinter Kreditkarten (bei Visa, Mastercard, etc.) massive Schläge versetzt. Chargeback wegen Insolvenz, ist da schon lange ein Dorn im Auge und wird immer öfters "abgelehnt". Eine Frage der Zeit, bis das rechtlich geklärt ist.
 
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Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Der TE / ChillyHW hat RECHT!
Danke für dein fundiertes juristisches Statement...
Malta erlaubt für Touristische Gründe, nur noch eine Einreise für vollständig geimpfte! Wenn es sich hier um eine Pauschalreise handelt und diese Verschärfung der Einreisebedingungen, zwischen Buchung und Reisedatum stattgefunden hat, ist eine Stornierung absolut gerechtfertigt. Dem TE ist es nicht möglich, diese Reise anzutreten.
Und genau darauf kommt es nicht an, nämlich ob der Merchant leistungsbereit und leistungswillig war. War er.
Wenn der Reiseveranstalter nicht erstattet, dann ist in dem Fall auch ein Chargeback gerechtfertigt.
So so.
Das ist bei Versicherungen so, aber nicht bei berechtigten Stornierungsgründen oder Chargeback. Auch bedeutet diese Pflicht nicht, dass du dich dermaßen massiv anders verhalten / einschränken musst, als du sonst deinen Alltag bzw. diese Situation (wenn du selber zahlst) gestalten würdest. Also bei einer Kofferverspätung, musst du nun keine KIK Unterhose kaufen, wenn du sonst Calvin Klein trägst.
Doch. Genau das. Treffender hätte man es gar nicht erklären können.
Eine Insolvenz ist kein Chargeback Beispiel.
Doch. Bei MC und Visa sogar explizit, wie wir seit Thomas Cook alle wissen.
Dies ist nur möglich über den Umweg "Nicht-Lieferung eines Produkts/Nicht-Bereitstellung einer Dienstleistung".
Quatsch.
Div. BIG Player Insolvenzen, z.b. AirBerlin, haben den Kreditkarten Firmen (Amex, etc.) bzw. Banken hinter Kreditkarten (bei Visa, Mastercard, etc.) massive Schläge versetzt.
Klar. Hat niemand behauptet, dass das billig ist.
Chargeback wegen Insolvenz, ist da schon lange ein Dorn im Auge und wird immer öfters "abgelehnt".
Gerade eben hast du behauptet, das ginge gar nicht...
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.232
869
Aber mein Nachweis interessiert die M&M Bank nicht.

Anscheinend (wenn ich hier alle 3 Antworten lese), ist es normal und für den " Million miles Club" hier auch ok, wenn "Chargeback" aus Kreditgebersicht ausgelegt wird...

Rückbuchungen werden nach einem separaten Regelwerk der Kreditkartenherausgeber ausgelegt, unabhängig von der Rechtslage zwischen Dir und dem Händler.
Daher kann es durchaus sein, daß einerseits eine Rückbuchung durchgeht (=nach den Chargeback Regeln berechtigt ist), aber andererseits der Händler nach geltendem Recht trotzdem einen Zahlungsanspruch gegen dich hat. Oder umgekehrt. Das ist dann jeweils auf dem Rechtsweg durchzusetzen.

Kreditkartengesellschaften machen in der Tat keine Schlichtung auf individualrechtlicher Basis, sondern das ist ein formales Verfahren, mit dem man manchmal - wenn man eine der Regeln anwenden kann - sein Geld faktisch zurück bekommt. Dann muß der Andere hinterherlaufen.

Die Klärung von Meinungsverschiedenheiten ist eine der Kernaufgaben einer herausgebenden Bank bzw. einer Händlerbank. Natürlich nicht einseitig, sondern anhand der Regeln von Visa und Mastercard.
Eben. Nur sehen diese keine vollständige rechtliche Würdigung vor. Wenn einer der vertraglichen Rückbuchungsgründe erfüllt ist, buchen sie zurück. Aus allem anderen halten sie sich raus.

Hier gilt, bei Storno vom Händler wird die CC erstatten (prinzipell sogar, wenn der Händler glaubt ohne Erstattung stornieren zu dürfen). Bei Storno vom Kunden nur, wenn der Händler eine Gutschrift bestätigt, selbst wenn der Kunde glaubt einen validen Storno-Grund zu haben, muß das der Händler erst bestätigen.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.232
869
Der Händler muss die Gutschrift nicht bestätigen. Er muss Einspruch einlegen, sonst wird zurückgebucht.
Formell richtig. Allerdings führt ein Einspruch mit der Begründung "Storno kam vom Kunden und wir haben keine Erstattung zugesagt" dazu, daß der Antrag des Kunden abgelehnt wird. Händler verschläft den Einspruch wäre eines der Szenarien, wo der Kunde das Geld zurück erhält von der Kreditkartenfirma, er aber ggf. dennoch zahlungspflichtig bleibt (nämlich wenn der Vertrag mit dem Händler eigentlich kein kostenloses Storno vorsieht). Dann muß "nur" der Händler dem Geld hinterher laufen.

Und die meisten Händler verschlafen den Einspruch nicht, wenn sie einen klaren Einspruchsgrund haben. Die kennen das "Spiel" natürlich auch. Sicher gibt es Ausnahmen und man kann mal Glück haben.

Der entscheidende Punkt ist, das ist kein umfassendes Schlichtungsverfahren. Eine Kreditkarte bietet dem Kunden eine beschränkte Absicherung gegen bestimmte Sachverhalte nach einem formalen Mechanismus. Nur die SEPA Abbuchung bietet eine unbeschränkte Absicherung - das aber nur für einen deutlich beschränkteren Zeitraum. Hat also beides seine Vor- und Nachteile.
 

ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
2.925
3.309
DUS
@hollaho : darf ich was formelles anmerken? Es ist bei Zitaten hier eigentlich nicht üblich, die Quelle rauszulöschen. Es wäre hilfreich, wenn Du die drinlassen könntest. Dankeschön!
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.688
718
Und genau darauf kommt es nicht an, nämlich ob der Merchant leistungsbereit und leistungswillig war. War er.
Da scheinst du aber etwas ganz gravierendes zu vergessen. Das was du hier anbringst, bezieht sich auf "nicht Pauschalreisen". Darauf, dass ein Storno nicht gerechtfertigt war. Das war es aber!

Wenn die Einreise, auf Grund einer nachträglichen Impfpflicht, die der Pauschalreisende nicht erbringen kann, die Reise nicht möglich ist, dann hat er das Recht, die Reise zu stornieren. Das dürfte er im übrigen auch, wenn zwischen Buchung und Abreise, eine Reisewarnung ausgesprochen wird.

Es spielt also gar keine Rolle mehr, ob der Merchant Leistungsbereit war. Hier geht es darum, dass der Merchant ein berechtigtes Storno (gedeckt durch Vorgaben des Gesetzgebers für PAUSCHALREISEN), nicht zurück erstattet.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.688
718
Das ist bei Versicherungen so, aber nicht bei berechtigten Stornierungsgründen oder Chargeback. Auch bedeutet diese Pflicht nicht, dass du dich dermaßen massiv anders verhalten / einschränken musst, als du sonst deinen Alltag bzw. diese Situation (wenn du selber zahlst) gestalten würdest. Also bei einer Kofferverspätung, musst du nun keine KIK Unterhose kaufen, wenn du sonst Calvin Klein trägst.
Doch. Genau das. Treffender hätte man es gar nicht erklären können.
Dann bist du wohl tatsächlich schlauer, als Rechtsanwälte der AXA. Mit den ich genau dieses Thema durch hatte.

Der logische Menschenverstand, sagt doch schon aus, dass du gar nicht Recht haben kannst. Nahezu alle Versicherungen haben die Klausel der Schadensminderungspflicht... Ja, sogar private Krankenkassen. Muss ich nun eine Zahnbrücke tragen, statt mir ein Implantat zu setzen? nö... Darf ich nun in keine Privatklinik mehr gehen, obwohl die OP jedes öffentliche Krankenhaus machen kann? nö...

Wenn ich auf Reisen fest stecke und ins Hotel muss... Muss ich nun ins Hostel, statt in ein Hotel? Nö.... Oder soll ich mir am morgen, lieber im Supermarkt das Frühstück kaufen, statt dass teure 30 Euro im Frühstück im Hotel? nö...

Muss ich in die billigste Werkstatt gehen, nach einem Autounfall? nö... Man muss sich am Porsche, auch kein Dacia Außenspiegel dran bauen lassen...

Wenn der Blitz in dein 5000 Euro TV einschlägt, musst du ebenfalls keinen für 350 Euro kaufen.

Auch wundere ich mich, wieso jedes mal, wenn mein Koffer zu spät ankam (was ich mehrfach hatte), alle meine Ralph Lauren Sachen, anstandslos bezahlt wurden? Sogar teils in Drittwelt Ländern.... Wo ich doch in Rio auf den Kleider-Markt hätte gehen können?

Die Schadensminderungspflicht, bedeutet nicht, dass du dich abnorm von deinem normalen Alltag einschränken musst. Eine Versicherung ist in der Regel nicht dafür da, lediglich "Grundversorgung" zu leisten, sondern zur Wiederherstellung einer "Sache", die Schaden genommen hat. Das Bedeutet nicht, dass die "Sache" vor dem Schaden, mit dem größtmöglich billigsten ersetzt werden muss. Auch wenn du gerne Recht hast, in dem Fall hast du dies nicht. In diesem Thema war ich vor paar Jahren, absolut im Detail drin, inkl. Gespräche mit Rechtsanwälten.
 
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Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Da scheinst du aber etwas ganz gravierendes zu vergessen. Das was du hier anbringst, bezieht sich auf "nicht Pauschalreisen". Darauf, dass ein Storno nicht gerechtfertigt war. Das war es aber!
Und um genau das zu beurteilen, haben hier mehrere den TE um mehr Informationen gebeten, die - warum wohl - nicht kamen....
Wenn die Einreise, auf Grund einer nachträglichen Impfpflicht, die der Pauschalreisende nicht erbringen kann, die Reise nicht möglich ist, dann hat er das Recht, die Reise zu stornieren. Das dürfte er im übrigen auch, wenn zwischen Buchung und Abreise, eine Reisewarnung ausgesprochen wird.
Das bestreite ich genau so lange, bis du mir eine Quelle nennst. Danach gebe ich gerne zu, dass ich mich geirrt habe.
Es ist seit Wochen möglich, sich bei Spontanaktionen mit Johnson & Johnson impfen zu lassen.
Auch wenn man dafür - Schadenminderungspflicht ! - ein paar km fahren muss.
Es spielt also gar keine Rolle mehr, ob der Merchant Leistungsbereit war. Hier geht es darum, dass der Merchant ein berechtigtes Storno (gedeckt durch Vorgaben des Gesetzgebers für PAUSCHALREISEN), nicht zurück erstattet.
s.o.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Dann bist du wohl tatsächlich schlauer, als Rechtsanwälte der AXA. Mit den ich genau dieses Thema durch hatte.
Oder du hast nicht verstanden, was die dir erzählt haben. Halte ich je besser ich dich kenne, für wahrscheinlicher.
Der logische Menschenverstand, sagt doch schon aus, dass du gar nicht Recht haben kannst.
Schaun mer mal:
Nahezu alle Versicherungen haben die Klausel der Schadensminderungspflicht... Ja, sogar private Krankenkassen.
Private Krankenkassen gibt es nicht.
Wahrscheinlich meinst du private Krankenversicherungen
Muss ich nun eine Zahnbrücke tragen, statt mir ein Implantat zu setzen? nö...
Natürlich nicht, ist ja bei privaten Versicherungen auch extra versichert bzw. versicherbar.
Krankenkasse? Musst du nicht, kannst auch aus eigener Tasche draufzahlen...
Darf ich nun in keine Privatklinik mehr gehen, obwohl die OP jedes öffentliche Krankenhaus machen kann? nö...
Natürlich nicht, ist ja bei privaten Versicherungen auch extra versichert bzw. versicherbar.
Krankenkasse? Musst du nicht, kannst auch aus eigener Tasche draufzahlen...
Wenn ich auf Reisen fest stecke und ins Hotel muss... Muss ich nun ins Hostel, statt in ein Hotel? Nö....
Sorry, saudummer Vergleich bzw. ist gar keiner.
Wenn du genau diese Kategorie gebucht hattest, gibt es gar keinen Schaden.
Oder soll ich mir am morgen, lieber im Supermarkt das Frühstück kaufen, statt dass teure 30 Euro im Frühstück im Hotel? nö...
Sorry, saudummer Vergleich bzw. ist gar keiner.
Wenn du genau diese Kategorie gebucht hattest, gibt es gar keinen Schaden.
Muss ich in die billigste Werkstatt gehen, nach einem Autounfall? nö...
Kommt auf den Tarif an...oder warum glaubst du, werben Versicherer mit "freier Werkstattwahl" oder geben Prämienrabatt bei Verzicht darauf?
Auch wundere ich mich, wieso jedes mal, wenn mein Koffer zu spät ankam (was ich mehrfach hatte), alle meine Ralph Lauren Sachen, anstandslos bezahlt wurden? Sogar teils in Drittwelt Ländern.... Wo ich doch in Rio auf den Kleider-Markt hätte gehen können?
Das weiß ich doch nicht...obwohl "Ralph Lauren" und "Dritte Welt"... ich habe da so eine Vermutung....
Die Schadensminderungspflicht, bedeutet nicht, dass du dich abnorm von deinem normalen Alltag einschränken musst.
Das Wort "abnorm" hast du ins Spiel gebracht, nicht ich.
Eine Versicherung ist in der Regel nicht dafür da, lediglich "Grundversorgung" zu leisten, sondern zur Wiederherstellung einer "Sache", die Schaden genommen hat. Das Bedeutet nicht, dass die "Sache" vor dem Schaden, mit dem größtmöglich billigsten ersetzt werden muss.
Ich merke gerade, du hast grundsätzliches nicht kapiert.
Bei einer Schadensminderungspflicht bei Versicherungen, geht es überhaupt nicht um das Ersetzen des Schadens, sondern darum, diesen nicht schuldhaft größer werden zu lassen.
Auch wenn du gerne Recht hast,
Du nicht?
Versuchst du deshalb gerade mal wieder, mir das Wort im Mund rumzudrehen?
in dem Fall hast du dies nicht.
Doch. Dürftest du aber gemerkt haben, wenn du bis hierher gelesen hast...
In diesem Thema war ich vor paar Jahren, absolut im Detail drin, inkl. Gespräche mit Rechtsanwälten.
Na klar. Das merkt man doch.
Thema beendet.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.688
718
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Und um genau das zu beurteilen, haben hier mehrere den TE um mehr Informationen gebeten, die - warum wohl - nicht kamen....
Was haben für dich fehlende Informationen damit zu tun, dass du mich angeiferst, dass ich falsch liege, wenn ich GANZ klar, von Pauschalreise geschrieben habe?

Wenn es zum Zeitpunkt der Buchung bereits bekannt war, dass eine Einreise nur für vollständig geimpfte möglich ist, dies der TE aber nicht rechtzeitig organisiert bekommen hat, dann wird er auf den Kosten sitzen bleiben. !!! Das gleiche gilt, falls es keine Pauschalreise ist. !!!

Und ja, ich beende das Thema auch. Du drehst es, wie du es brauchst...

Und deine Vermutung kannst du dir sonst wohin.... Ich habe nie etwas illegales gemacht... und habe auch den großen Luxus, es nicht tun zu müssen. Allein die Tatsache so etwas anzudeuten, ist "Ohne Worte" & zeigt was für ein Mensch du bist.

/ignore
 
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