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Reklamation eines Einzugs von Reisestornogebühr, den ich mit AGB "beweisen kann

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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.232
869
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Es spielt also gar keine Rolle mehr, ob der Merchant Leistungsbereit war. Hier geht es darum, dass der Merchant ein berechtigtes Storno (gedeckt durch Vorgaben des Gesetzgebers für PAUSCHALREISEN), nicht zurück erstattet.
Und da dies kein Rückbuchungsgrund nach den Kreditkarten Regularien ist, bleibt dieser Streit eine zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen Kunde und Händler. Bank / Kreditkartenherausgeber bucht das nicht zurück. Hier muß der Kunde hinterherlaufen. Wie gesagt: Kreditkarten bieten nur eine eingeschränkte rechtliche Sicherheit bei genau bestimmten Sachverhalten. Das kann ein Nachteil dieser Bezahlweise für den Kunden sein.

Nimm den umgekehrten Sachverhalt: Händler verweigert Leistung. Und behauptet dafür einen berechtigten Grund zu haben. Der Kunde bestreitet das und sagt: Händler hat Leistung verweigert ohne angemessenen Grund. Da erfolgt dann auch keine vollständige rechtliche Prüfung und im Zweifel bucht die Bank bei dem Sachverhalt, wenn die nicht erbrachte Leistung feststeht, einfach zurück. Dann läuft der Händler dem Geld hinterher.

Das sind einfach externe Abwicklungsregeln einer Zahlungsmethode. Ist bei SEPA Lastschriften z.B. so, daß keinerlei rechtliche Prüfung erfolgt. Die Regeln sind dort einfach nur noch unabhängiger vom zugrunde liegenden Rechtsgeschäft: Binnen 8 Wochen wird ohne jegliche Prüfung zurückgebucht - auf reine Anforderung des Kunden. Nach 8 Wochen wird geprüft, ob das Mandat / die Authorisierung gültig ist und nur bei ungültigem Mandat zurückggebucht. Nach 13 Monaten gar nicht mehr. All das egal wie berechtigt die Forderung ist. Rest ist zivilrechtlich zwischen den Parteien.

Bei Kreditkarten ist das Regelwerk komplizierter und sieht eine vereinfachte Prüfung ausschließlich bestimmter Sachverhalte vor. Das darf man nicht mit einer umfassenden Schlichtung verwechseln. Das Resultat der Rückbuchung kann exakt der Rechtslage entgegen stehen. Dann muß die benachteiligte Partei klagen und wird vor Gericht vielleicht recht erhalten.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Auch wundere ich mich, wieso jedes mal, wenn mein Koffer zu spät ankam (was ich mehrfach hatte), alle meine Ralph Lauren Sachen, anstandslos bezahlt wurden? Sogar teils in Drittwelt Ländern.... Wo ich doch in Rio auf den Kleider-Markt hätte gehen können?

Das weiß ich doch nicht...obwohl "Ralph Lauren" und "Dritte Welt"... ich habe da so eine Vermutung....

Und deine Vermutung kannst du dir sonst wohin.... Ich habe nie etwas illegales gemacht... und habe auch den großen Luxus, es nicht tun zu müssen. Allein die Tatsache so etwas anzudeuten, ist "Ohne Worte" & zeigt was für ein Mensch du bist.

/ignore
Nö, das zeigt nur wieder mal, dass du auch davon keine Ahnung hast...
Gefälschte Ware für den Eigenbedarf zu kaufen ist nicht illegal. Und bis (ich glaube) 430€ sogar zollfrei...
 
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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.314
11.111
der Ewigkeit
Nö, das zeigt nur wieder mal, dass du auch davon keine Ahnung hast...
Gefälschte Ware für den Eigenbedarf zu kaufen ist nicht illegal. Und bis (ich glaube) 430€ sogar zollfrei...
Die 430,- Reisefreimenge stimmt, aber nur, wenn nicht zu gewerblichen Zwecken eingeführt wird.
Das heisst, kein Verkauf der RL-Shirts, Polos & Hoodies auf dem ortsansässigen Wochen-oder Flohmarkt.;)
 
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Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Die 430,- Reisefreimenge stimmt, aber nur, wenn nicht zu gewerblichen Zwecken eingeführt wird.
Das heisst, kein Verkauf der RL-Shirts, Polos & Hoodies auf dem ortsansässigen Wochen-oder Flohmarkt.;)
Klar, deshalb schrieb ich Eigenbedarf!
Aber nochmal danke für die Klarstellung.
Die ganz Naiven bemühen ebay...

Und der Produzent des Zeugs macht sich natürlich strafbar.
 

ChillyHW

Neues Mitglied
10.08.2021
4
1
N
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Hallo Leude, nach einem netten Brief meiner MUC RA, hat FTI "gerne gemäß AGB 100 rückerstattet" und ich bin mittlerweile bei American Express gelandet und um 160€ Anwaltsgebühren erleichtert.

Danke für eure Beiträge !

H
 
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