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Und da dies kein Rückbuchungsgrund nach den Kreditkarten Regularien ist, bleibt dieser Streit eine zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen Kunde und Händler. Bank / Kreditkartenherausgeber bucht das nicht zurück. Hier muß der Kunde hinterherlaufen. Wie gesagt: Kreditkarten bieten nur eine eingeschränkte rechtliche Sicherheit bei genau bestimmten Sachverhalten. Das kann ein Nachteil dieser Bezahlweise für den Kunden sein.Es spielt also gar keine Rolle mehr, ob der Merchant Leistungsbereit war. Hier geht es darum, dass der Merchant ein berechtigtes Storno (gedeckt durch Vorgaben des Gesetzgebers für PAUSCHALREISEN), nicht zurück erstattet.
Nimm den umgekehrten Sachverhalt: Händler verweigert Leistung. Und behauptet dafür einen berechtigten Grund zu haben. Der Kunde bestreitet das und sagt: Händler hat Leistung verweigert ohne angemessenen Grund. Da erfolgt dann auch keine vollständige rechtliche Prüfung und im Zweifel bucht die Bank bei dem Sachverhalt, wenn die nicht erbrachte Leistung feststeht, einfach zurück. Dann läuft der Händler dem Geld hinterher.
Das sind einfach externe Abwicklungsregeln einer Zahlungsmethode. Ist bei SEPA Lastschriften z.B. so, daß keinerlei rechtliche Prüfung erfolgt. Die Regeln sind dort einfach nur noch unabhängiger vom zugrunde liegenden Rechtsgeschäft: Binnen 8 Wochen wird ohne jegliche Prüfung zurückgebucht - auf reine Anforderung des Kunden. Nach 8 Wochen wird geprüft, ob das Mandat / die Authorisierung gültig ist und nur bei ungültigem Mandat zurückggebucht. Nach 13 Monaten gar nicht mehr. All das egal wie berechtigt die Forderung ist. Rest ist zivilrechtlich zwischen den Parteien.
Bei Kreditkarten ist das Regelwerk komplizierter und sieht eine vereinfachte Prüfung ausschließlich bestimmter Sachverhalte vor. Das darf man nicht mit einer umfassenden Schlichtung verwechseln. Das Resultat der Rückbuchung kann exakt der Rechtslage entgegen stehen. Dann muß die benachteiligte Partei klagen und wird vor Gericht vielleicht recht erhalten.