Rückflug storniert - Welche Rechte, was mache ich?

ANZEIGE

Leinad7331

Neues Mitglied
01.01.2021
3
0
ANZEIGE
Corendon hat meinen Rückflug am 27.01. storniert, mitgeteilt wurde mir das gestern, also mehr als 14 Tage vorher.
Ich habe den Flug aber zusammen mit dem Hinflug gebucht, der am 20.01. geht, also nicht mehr als 14 Tage vorher.
Greift jetzt die europäische Fluggastrechteverordnung, bei der ich die Entschädigungssumme erhalte ? ( 400 €, wenn Storno < 14 Tage).

Falls ja, muss ich jetzt noch manuell den Hinflug stornieren, oder gar nichts machen?

Aktuell erscheint unter meiner Flugbuchung weiterhin der Hinflug als gesetzt. Der Rückflug ist ein "offenes Ticket" und Corendon möchte, dass ich mir einen neuen Flug aussuche und diesen "einsetze". Das möchte ich aber nicht mehr: Ich möchte nicht mehr fliegen (weil es keine passenden Daten mehr gibt) und einfach den Flug auch nicht auf dem Hinweg antreten und die 400 € Entschädigung erhalten.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Corendon verkauft wie die allermeisten LCC keine Return-Tickets sondern die Flüge sind Einzelflüge. Hieraus läßt sich daher keine Entschädigungsforderung ableiten.

Ruf da an und laß auch den Hinflug stornieren und das Geld für beide Flüge auszahlen. Mehr gibts nicht.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Wenn Corendon den Hin- und Rückflug in einem Verkaufsvorgang verkauft hat, dann greift hier in jedem Artikel 8 der EU-Fluggastrechteverordnung für den Hin- und Rückflug. Wenn z.B. die Buchung des Hin- und Rückflugs in einer E-Mail Buchungsbestätigung auftaucht, dann hat der Fluggast dafür den Beweis.
Der Fluggast hat das Recht auf eine vollständige Erstattung des Hin- und Rückflugs in Form von Geld. Der Hinflug ist ohne den Rückflug nutzlos geworden.

Aufgrund der 14 Tage-Frist kommt hier aber leider Artikel 7 (Ausgleichszahlung) nicht zum Tragen.

Sollte der Rückflug Deutschland berühren?
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.563
9.379
LEJ
Corendon verkauft wie die allermeisten LCC keine Return-Tickets sondern die Flüge sind Einzelflüge. Hieraus läßt sich daher keine Entschädigungsforderung ableiten.
Das ist nicht richtig. Corendon verkauft Hin- und Rückflug auf einem (1) Ticket.
 

Anhänge

  • Screenshot_20220111_150505.jpg
    Screenshot_20220111_150505.jpg
    169,6 KB · Aufrufe: 45

Leinad7331

Neues Mitglied
01.01.2021
3
0
Aufgrund der 14 Tage-Frist kommt hier aber leider Artikel 7 (Ausgleichszahlung) nicht zum Tragen.


Ich habe Hin- und Rückflug zusammen gebucht und auch in einer E-Mail.

Wieso aber sagst du 14-Tage Frist? Die Stonierungsmeldung war ja wie oben geschrieben am 11.01., was keine 14 Tage vor dem Hinflug am 20.01. ist.
Nur der Rückflug ist am 27.

Genau daher frage ich ja...
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Die Frist wird berechnet zwischen dem Zeitpunkt des Zugangs der Annullierungsmitteilung an den Fluggast und dem Zeitpunkt des ersten annullierten Flugs. Und das sind mehr als 14 Tage.