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Ist eigentlich alles recht genau hier beschrieben: https://travel-dealz.de/ratgeber/fl...ten/flugzeitaenderungen/#h-flugzeitenanderungAch sorry vergessen, Flug ist Ende Mai
Ist eigentlich alles recht genau hier beschrieben: https://travel-dealz.de/ratgeber/fl...ten/flugzeitaenderungen/#h-flugzeitenanderungAch sorry vergessen, Flug ist Ende Mai
Hm... finde ich eigentlich nicht. Zumal dort nirgends mehr von einer klaren Annullierung bei Vorverlegung um 1h die Rede ist (Zitat: "Doch was bedeutet signifikant? Hierzu gibt es leider nach aktuellem Stand keine eindeutige Rechtssprechung. Änderungen von wenigen Minuten sind definitiv nicht signifikant, wurde eurer Flug um einen ganzen Tag verlegt, ist das definitiv signifikant. Alles dazwischen ist leider recht unklar und ihr seid dem Interpretationsspielraum der Airlines ausgeliefert.")
Meine Fragen werden dort jedenfalls nicht beantwortet.
Hä, aber auch hier in dem Thread wurde doch bereits davon geschrieben, dass ein Flug als annulliert betrachtet werden kann, wenn er mehr als eine Stunde vorverlegt wird, das ist ja bei mir der Fall. Siehe auch diese Stellungnahme dazu vom EUGH.Es bleibt nun einmal Interpretationsspielraum, der bislang meines Wissens auch nicht vor Gericht entscheidend eingegrenzt worden ist.
Die Kosten dafür wären deutlich höher als mein gebuchter Flug (hätte ich sonst natürlich von vornerein so gebucht), von daher wäre das nur relevant, wenn ich davon ausgehen könnte, dass Ryanair das zahlen muss.Ach so: Oder Du nutzt das Angebot der Stornierung, buchst Deine Wunschverbindung nach Berlin – und gut ist.
Naja, Du findest darin vielleicht nicht die Antworten, die Du Dir erhofft hast...
Wäre so, wenn es <14 Tage bis zum Flug wären nach meinem Verständnis.Hä, aber auch hier in dem Thread wurde doch bereits davon geschrieben, dass ein Flug als annulliert betrachtet werden kann, wenn er mehr als eine Stunde vorverlegt wird, das ist ja bei mir der Fall. Siehe auch diese Stellungnahme dazu vom EUGH.
Analog dazu:Was macht man in so einer Situation wenn eine Ersarzbeförderung nicht möglich ist weil die einzige Airline die fliegt die Flüge verschiebt?
Ich suche da gerade eine vernünftige Lösung, aber die Airline spielt nicht mit. Meine Lösung wäre 8 Wochen später fliegen die Airline sagt das Ticket ist nur noch 3 Wochen gültig.
Ich wäre bereit mit der gleichen Airline (AY) auf ein anderes Ziel in Finnland umzubuchen, aber AY will das nicht machen. Ist alles ärgerlich weil schon die zweite Umbuchung und es sich um ein Award Buchung handelt die mit alten Werten gebucht wurde. Mir bleibt lt. AY nur akzeptieren und eine Nacht Hotel aus eigener Tasche zahlen oder stornieren. Umbuchng im gleichen Monat nicht mehr möglich weil es im Anschluss mit AY in die USA geht.Analog dazu:
Habe einen Fall wo die einzige Airline die DIREKT fliegt EW ist.
Wäre für eine LHG Umbuchung bereit, EW aber nicht.
Die vergleichbaren Reisebedingungen sehe ich hier ggf. problematisch. Andererseits wäre ich mit einem Umstieg ja "schlechter" dran und würde es dennoch akzeptieren.
Nach Annullierung gibt es keine (kurze)Zeitgrenze.Was macht man in so einer Situation wenn eine Ersarzbeförderung nicht möglich ist weil die einzige Airline die fliegt die Flüge verschiebt?
Ich suche da gerade eine vernünftige Lösung, aber die Airline spielt nicht mit. Meine Lösung wäre 8 Wochen später fliegen die Airline sagt das Ticket ist nur noch 3 Wochen gültig.
Ja, das es so läuft dachte ich mir. Nur AY stellt sich auf den Standpunkt das Award Tickets lt. der eigenen Regeln nur max. 12 Monate nach Ausstellung gültig sind. D.h. wenn ich das durchsetzen will dann nur mit eigner Ersatzbuchung und Anwalt. Hast du Zeit? gerne per PN.Nach Annullierung gibt es keine (kurze)Zeitgrenze.
BGH: Nach Annullierung ist Ersatzbeförderung zum Wunschtermin geschuldet - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse
Fluggäste können nach Annullierung Ersatzflug frei wählen, was nun auch der Bundesgerichtshof in einem von mir betreuten Verfahren entschied.www.drboese.de
aber es gibt ja immer wieder Berichte das du keine Mandanten mehr annimmstIch mache den ganzen Tag nichts anderes
Tja, da hat der Gesetzgeber mal wieder etwas kurz gedacht.Die vergleichbaren Reisebedingungen sehe ich hier ggf. problematisch.
Was der Gesetzgeber unklar läßt, interpretieren dann wie immer die Gerichte. Und im Falle der Buchungsklasse ist diese Interpretation stabil = ist egal. Und Ryanair - haben die überhaupt Buchungsklassen?Der Gesetgeber hat die Formulierung leider unklar gelassen, manche Airline interpretiert das sogar als "gleiche Buchungsklasse", die natürlich gerade bei langfristiger Buchung und kurzfristiger Umbuchuchung nie verfügbar ist.
Da ich vor allem zeitnah von A nach B will, ist mir herzlich egal, wenn mir Gerichte ein Jahr später sagen, was mir ohnehin schon klar war, aber irrelevant denn wen die Airline nicht umbucht, bucht sie nicht um. Und wenn das zu lange dauert, sind ohnehin alle Sitzplätze weg, und Eigeninitiative auch nicht mehr möglich.Was der Gesetzgeber unklar läßt, interpretieren dann wie immer die Gerichte. Und im Falle der Buchungsklasse ist diese Interpretation stabil = ist egal.
Na mal gucken, was Ryanair so von sich aus zulässt
Die gleich an fluggastrechte@lba.de weiterleiten, denn das sind klare Verstöße gegen die EU261. Die Airline muss dich natürlich korrekt über deine Rechte informieren.werden teilweise auch Falschinformationen geäußert.
Hört sich ja nach einer wahnsinnig fähigen Kanzlei an. Aber in einem Punkt haben sie natürlich recht, für sie lohnt sich der Aufwand bei dem zu erwartenden Honorar nicht wirklich - schon gar nicht wenn man den Betrag international eintreiben muss.Man sagte mir zwar, dass man mich vertreten könne, rechnet aber nicht damit, dass Ryanair sich anders verhalten wird. Außerdem sagte man mir, dass man zwar dann durchaus ein Verfahren gewinnen könne, Ryanair sich aber vermutlich dennoch weigern würde zu zahlen, und es bei denen keine Handhabe gäbe dies dann tatsächlich einzutreiben. Letzteres kam mir dann doch etwas seltsam vor, immerhin ist Irland auch in der EU und welchen Sinn machen die EU-Fahrgastrechte dann, aber ich habe ja keine Ahnung. Da bin ich jetzt natürlich schon am Grübeln, ob es den Aufwand wert ist...