Dafür gibt’s nun mal die VO.
Fluggast Rechte hin oder her, praxisfremd und unangemessene Benachteiligung der Fluggesellschaft in meinen Augen.
Klar, du hast den Fall gewonnen, Kunde zufrieden, dies das. Doch richtig im logischen Sinne kann das nicht sein, oder siehst du das - ohne Paragraphen - persönlich wirklich anders?
Ist doch wie bei der Autoreparatur.
Ich bestelle in einem Ersatzteil Shop für 3 verschiedene Aufgaben Teile (Reifen für Wechsel, Folie zum Scheiben tönen und Bremsbeläge zum Erneuern) und mache mir selbst 3 Termine in den einzelnen Werkstätten aus, diese Wissens nichts voneinander. Die Teile werden direkt an die jeweilige Werkstatt geliefert.
Der Reifenhändler zieht mir wie gewünscht die neuen Reifen auf, stellt dies jedoch erst abends am Folgetag fertig statt Mittag, ohne schuldhaftes Zutun seinerseits (Stromausfall, Maschine ging nicht) .
Jetzt kann ich doch nicht ernsthaft Schadensersatz fordern weil mir Werkstatt 2 nicht meine Scheiben tönen kann und Werkstatt 3 ebenfalls nicht rechtzeitig zum Bremsen wechseln angefahren werden kann.
1,2 und 3 wussten nichts voneinander..
Natürlich klar, Recht haben und Recht bekommen..