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Nicht wirklich - die sind nicht dafür verpflichtet. Die Annulierungen wurden rechtzeitig bekanntgegeben - sprich mehr als 14 Tage vor geplantem Abflug. Siehe EU-Richtline 261/04.
Die Airline ist aber dennoch verpflichtet, nach Wahl des Passagiers eine Ersatzbeförderung zu offerieren.
Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, macht sie sich meines Ermessens nach durchaus schadensersatzpflichtig für etwaige Mehrkosten - Smithy hat vollkommen recht.
Wir sprechen ja nicht von pauschaler Kompensation, sondern nur von der reinen Beförderung von A nach B.