FR: Ryanair verweigert Mitnahme: Junge im Rollstuhl aufs Rollfeld geschoben

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Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
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280
Kölle
Gibt ja meist zwei Seiten bei solchen Geschichten. Aber wenn die erforderlichen Genehmigungen vorlagen und der Junge bereits im Flugzeug war? Kann man anders lösen.
 
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tisch

Erfahrenes Mitglied
15.11.2017
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Gibt ja meist zwei Seiten bei solchen Geschichten. Aber wenn die erforderlichen Genehmigungen vorlagen und der Junge bereits im Flugzeug war? Kann man anders lösen.
Ich persönlich halte einen elektrischen Rollstuhl auch für gefährlich. So ein elektrischer hat teilweise 10kg Akkus. Bei uns ist ein ganzes Parkhaus wegen einem Elektrofahrrad abgebrannt. So was möchte ich nicht im Flugzeug haben. Das kriegt die Crew niemals gelöscht. Verhalten der Cabin Crew meiner Meinung nach richtig. Ryanair hätte es aber vorher klären müssen.

Es gibt immer zwei Seiten. Nicht nur einen armen Jungen im Rollstuhl und böses Ryanair.
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
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Kölle
Ich persönlich halte einen elektrischen Rollstuhl auch für gefährlich. So ein elektrischer hat teilweise 10kg Akkus. Bei uns ist ein ganzes Parkhaus wegen einem Elektrofahrrad abgebrannt. So was möchte ich nicht im Flugzeug haben. Das kriegt die Crew niemals gelöscht. Verhalten der Cabin Crew meiner Meinung nach richtig. Ryanair hätte es aber vorher klären müssen.

Es gibt immer zwei Seiten. Nicht nur einen armen Jungen im Rollstuhl und böses Ryanair.

Sicherlich. In China bekommen sie einen Anfall bei Powerbanks über 20000mAh in der Kabine.

Aber wie ist denn die Lage? Entweder es ist erlaubt mit den erforderlichen Genehmigungen oder eben nicht.
 

Brierley Hill

Erfahrenes Mitglied
02.05.2015
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CHO/IAD
interiminnkeeper.net
Ich persönlich halte einen elektrischen Rollstuhl auch für gefährlich. So ein elektrischer hat teilweise 10kg Akkus. Bei uns ist ein ganzes Parkhaus wegen einem Elektrofahrrad abgebrannt. So was möchte ich nicht im Flugzeug haben. Das kriegt die Crew niemals gelöscht. Verhalten der Cabin Crew meiner Meinung nach richtig. Ryanair hätte es aber vorher klären müssen.

Es gibt immer zwei Seiten. Nicht nur einen armen Jungen im Rollstuhl und böses Ryanair.

es geht weniger um gefährliche Akkus oder nicht, sondern vielmehr um die ( angebliche ) Lösung des "Problems", nämlich Junge im Rollstuhl aufs Rollfeld geschoben
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
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VIE
es geht weniger um gefährliche Akkus oder nicht, sondern vielmehr um die ( angebliche ) Lösung des "Problems", nämlich Junge im Rollstuhl aufs Rollfeld geschoben

Wohin hätte man ihn denn schieben sollen? Oder steht er heute noch dort?

Wenn ich von „Trauma“ lese, habe ich eigentlich schon genug Information um das für mich abzuhaken.
 

Offworld

Erfahrenes Mitglied
11.03.2018
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STR
Ich persönlich halte einen elektrischen Rollstuhl auch für gefährlich. So ein elektrischer hat teilweise 10kg Akkus. Bei uns ist ein ganzes Parkhaus wegen einem Elektrofahrrad abgebrannt. So was möchte ich nicht im Flugzeug haben. Das kriegt die Crew niemals gelöscht. Verhalten der Cabin Crew meiner Meinung nach richtig. Ryanair hätte es aber vorher klären müssen.

Es gibt immer zwei Seiten. Nicht nur einen armen Jungen im Rollstuhl und böses Ryanair.

Kommt darauf an, ob es eine Nass- oder Trockenbatterie ist.
Die IATA Regelung sagt folgendes:

Fortbewegeungsmittel (Lithium-Ionen) : Aufgabegepäck NEIN Handgepäck JA Pilot muss Ladeposition kennen JA (BATTERIE MUSS ENTFERNT UND IN DER KABINE MITGRFUEHRT WERDEN)

Fortbewegeungsmittel (auslaufsichere Nassbatterien oder Batterien, die Sonderbestimmungen A123 oder A199 erfüllen) : Aufgabegepäck JA Handgepäck NEIN Pilot muss Ladeposition kennen NEIN

Fortbewegeungsmittel (Nassbatterien oder Lithiumbatterien) : Aufgabegepäck JA Handgepäck NEIN Pilot muss Ladeposition kennen JA

Der Pilot kann eine Beförderung aber auch ablehnen, falls er begründete Bedenken haben sollte.

Eine Batterie über 160Wh kriegt man aber in keinem Fall auf ein Flugzeug.
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
FIch habe auf Rollstuhkreisen eine etwas andere Version der Geschichte gehört.

Knackpunkt hierbei:

Ryanair Vorgaben für Rollstühle meinte:
Die Rollstuhlbatterie muss aus Trocken- / Gelzellen- oder Lithium-Ionen-Batterien (Rollstuhl) bestehen (Lithium-Ionen-Batterien dürfen insgesamt 300 Wh nicht überschreiten). Wenn das Gerät mit zwei Batterien betrieben wird, darf die Leistung jeder Batterie keine 160 Wh überschreiten.

Der Rolli wurde wohl angemeldet und auch eingecheckt, erst dem Captain ist bei der Übergabe der Ladepapiere vor dem Start (da steht die Batterie als Gefahrgut auf dem Manifest) aufgefallen, dass sie nicht den Vorgaben entspricht.

Ob der Akku nun zu groß oder vom falschen Typ war, weiß ich nicht. Auf jeden Fall entsprach er nicht den Vorgaben und der Eigentümer hatte dementsprechend absichtlich oder zumindest fahrlässig („jaja, entspricht alles“) bei der Buchung/Anmeldung falsche Angaben gemacht.

Sollte dies stimmen, dann hätte FR zu 100% Recht - sagen sogar die Rollifahrer...
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
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Farewell City
Mir bekannte Rollifahrer ärgern sich maßlos über derlei Schlagzeilen - vor allem weil der 19 jährige Rollstuhlfahrer durch die derart undifferenzierte Darstellung des Geschehenen der "Sache" einen echten Bärendienst erweist.

Die Schlagzeile ist gelinde gesagt auch ein Hohn: Wohin, ausser aus der Maschine haette man denn den Passagier verweisen sollen?

In der Blöd Zeitung ist ein Bild des Erwachsenen 19 jährigen - auf einem Permobil F5 Rollstuhl. Der hat 2 73ah Akkus wenn ich richtig liege. Wird es aber wohl nicht gewesen sein.

Im übrigen: Der Artikel suggeriert dass die Crew / FR Personal den Passagier "gehievt" habe...sehr merkwürdig wenn man an die Airline + Daily Ops im echten Leben denkt.

Aber: Mal wieder eine Contra LCC / FR Schlagzeile - leider wie eigentlich immer (leider) ohne jede Substanz.

Pfui Teufel.
 

Offworld

Erfahrenes Mitglied
11.03.2018
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STR
FIch habe auf Rollstuhkreisen eine etwas andere Version der Geschichte gehört.

Knackpunkt hierbei:



Der Rolli wurde wohl angemeldet und auch eingecheckt, erst dem Captain ist bei der Übergabe der Ladepapiere vor dem Start (da steht die Batterie als Gefahrgut auf dem Manifest) aufgefallen, dass sie nicht den Vorgaben entspricht.

Ob der Akku nun zu groß oder vom falschen Typ war, weiß ich nicht. Auf jeden Fall entsprach er nicht den Vorgaben und der Eigentümer hatte dementsprechend absichtlich oder zumindest fahrlässig („jaja, entspricht alles“) bei der Buchung/Anmeldung falsche Angaben gemacht.

Sollte dies stimmen, dann hätte FR zu 100% Recht - sagen sogar die Rollifahrer...
Kommt anscheinend öfter vor, dass Rollstühle mit unzureichender Sicherung ihrer Nassbatterien stehen bleiben müssen. Hatten bei uns auch ein paar solcher Fäller.
 

vielzuvielflieger

Erfahrenes Mitglied
19.02.2013
813
257
Die Auslegung und der Vollzug IATA, ADR etc Gefahrgut-Vorschriften sind ein ständiger Quell von Missverständnissen, Fehlinterpretationen...

... was auch immer da bei FR passiert sein mag, die deutsche Huffpost ist wahrscheinlich das letzte Medium von dem man eine sachliche, kompetente Darstellung der Geschehnisse erwarten kann.
 
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Offworld

Erfahrenes Mitglied
11.03.2018
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STR
Nassbatterien sind doch sowieso (zumindest bei FR) komplett verboten..?
Ja, das stimmt, aber eben nicht generell per IATA, auch wenn viele (mich einbezogen) sich nicht in der Gegenwart einer Nassbatterie wohlfühlen, auch wenn diese hermetisch abgeschlossen ist.
 

Hape1962

Erfahrenes Mitglied
24.01.2011
3.284
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CGN
WCHR sind sehr oft ein Diskussionsgrund. Und das obwohl die Regeln nach DGR Verordnung eigentlich sehr klar gefasst sind. Die Beförderung kann sogar verweigert werden wenn sich die Pole einer Batterie zwar isolieren lassen, der Pax aber die entsprechende Vorrichtung nicht mitführt bzw. diese defekt ist.
Nichtsdestotrotz erscheint mir in diesem Fall hier noch einiges an Klärungsbedarf zu bestehen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Nichtsdestotrotz erscheint mir in diesem Fall hier noch einiges an Klärungsbedarf zu bestehen.

Genau meine Rede - und dann wird sich zeigen, wer was wie falsch gemacht hat.
Aber dieser übliche „der arme Rollstuhlfahrer und die gierige Airline“ Nummer stimmt halt nicht immer. Und da sollte man mehr Fakten abwarten. Verkauft natürlich gegebenenfalls weniger Schlagzeile...
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
14.752
10.808
CPT / DTM
Wenn die Sicherheit auf einem Flug nicht gewährleistet werden kann, dann war die Entscheidung, den Passagier nicht mitzunehmen, eine harte aber absolut richtige Entscheidung.

Safety first. Ohne faule Kompromisse.

Wenigstens in dieser Kategorie hat Ryanair einen guten Ruf zu verteidigen.

Wenn andere Airlines auf früheren Flügen in diesem Punkt nachlässig waren, sollte man Ryanair bei konsequenter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften keine Vorwürfe machen. Eher den Hut davor ziehen.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.004
3.136
ZRH / MUC / VIE
Wenn andere Airlines auf früheren Flügen in diesem Punkt nachlässig waren, sollte man Ryanair bei konsequenter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften keine Vorwürfe machen. Eher den Hut davor ziehen.

Man kann oder sollte sich die Frage stellen, warum der Akku am Rollstuhl nicht deaktiviert werden konnte, und in wessen Verantwortung das lag. Der Passagier flog ja nicht zum ersten Mal, und die Papiere seien in Ordnung gewesen.

Dass die letzte Instanz (Airline) die Beförderung unter den gegebenen Umständen in der Situation abgelehnt hat, ist jedoch nicht in Frage zu stellen.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.092
178
FRA
Wer mal mit DGR zu tun hatte weiss, wie oft eben Dokumentation und Physik nicht zusammenpassen. Auch, wenn der Kunde das schon „1.000 Mal so gemacht hat“.
Wenn eins nicht passt ist halt Schluss mit Lustig => abladen
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
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Farewell City
Ich werde aus der Stellungnahme nicht schlau.

Aus dem Artikel:

Jetzt hat sich die Airline gegenüber unserer Redaktion geäußert. „Alle batteriebetriebenen Rollstühle müssen für die Flugdauer gemäß den Sicherheitsvorschriften deaktiviert und die Batteriespannung abgeschaltet werden“, heißt es in der Stellungnahme. „In diesem Fall konnte der batteriebetriebene Rollstuhl dieses Passagiers vor Abflug nicht deaktiviert werden.“

Ich verstehe das so - und finde das eindeutig:


Wessen Aufgabe/Verantwortung war es, die Batterie zu deaktivieren?

Eindeutig des "Halters" des Rollis

War es eine Fehlfunktion des Rollstuhls oder liess sie sich grundsätzlich nicht deaktivieren?

Gefordert ist: Deaktivierung.
Konkret (siehe oben) auf den Fall bezogen ging das nicht.
Welche Rolle (ausser näheres Interesse) spielt das?

Was macht Dich "fragend" - nachdem Du den Artikel gelesen hast?