FR: Ryanair vs. Flightright

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
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Ryanair hat einen interessanten Weg gefunden sich den lästigen Typen von Flightright zu entledigen, man darf lt. AGBs seine Ansprüche gegenüber der Airline nicht mehr an Dritte abtreten.

Mal schauen ob das Schule macht bzw. Bestand hat.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
Habe dazu am WE in der aktuellen Spiegel-Ausgabe einen Artikel gelesen. Es gibt offensichtlich eine entsprechende Passage in den AGB. Ging wohl so weit, dass Ryanair auf ihrer Website das Datum dieser neuen AGB rückdatiert hat und einem Kunden, der sich an flightright wandte, die Bezahlung mit der Begründung verweigerte, mit der Abtretung an flightright habe er gegen die AGB verstoßen (fast schon so: "tut uns leid, hätten Sie sich direkt an uns gewandt, hätten wir Ihnen die Entschädigung gezahlt, aber so können wir leider nicht" :rolleyes:). Läuft wohl ein Prozess...

Laut diesem Artikel ist der Grund dafür wohl, dass viele Paxe keine Lust/Zeit/Nerven haben, sich selber mit den Airlines und deren Ausreden rumzuärgern, und sich daher gleich an solche Unternehmen wenden. Was den Airlines nicht passt. Zumal da sich Kunden direkt wohl einfacher mit Textbaustein-Antworten abwimmeln lassen.
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.493
414
ARN
Auf Grund der Wetterlage wurde mein Zielflughafen nicht angeflogen. Habe Online meine Situation geschildert. 4 Wochen später gab es eine Rückmeldung mit genauer Erklärung, warum eine Entschädigung abgelehnt wurde. Aber es wurde mir mitgeteilt, dass mir angefallene Transport- oder Übernachtungskosten erstattet werden, ohne das ich darauf einen Anspruch hatte. Das fand ich schon fair.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.482
3.889
Und nur weil Du dieser Ansicht bist, wird die entsprechende Klausel auch lange noch nicht unwirksam.

Im B2C Verkehr dürfte dies wohl wegen unangemessener Benachteiligung zumindest nach deutschem Recht unwirksam sein. Im Ergebnis wird dies die Agentur nicht hindern. Damit ist nur die Abtretung problematisch, nicht jedoch die Geltendmachung der Ansprüche im Namen des Kunden und auch die Klage im Namen des Kunden, aber auf Kosten und Risiko der Agentur. Ich halte das für einen netten Versuch, der aber untauglich sein dürfte.
 
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GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
412
188
Naja, ich hab sowieso so meine Mühe mit diesen "Schmarotzerfirmen" . . .

Umleitung aufgrund des Wetters und du willst die Entschädigung einfordern?!?! Natur = Höhere Gewalt. Da gibts nichts. Manche Menschen . . .
 
Zuletzt bearbeitet:
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
Auf Grund der Wetterlage wurde mein Zielflughafen nicht angeflogen. Habe Online meine Situation geschildert. 4 Wochen später gab es eine Rückmeldung mit genauer Erklärung, warum eine Entschädigung abgelehnt wurde. Aber es wurde mir mitgeteilt, dass mir angefallene Transport- oder Übernachtungskosten erstattet werden, ohne das ich darauf einen Anspruch hatte. Das fand ich schon fair.

Bei Schlechtwetter gibts keine Kompensation, aber sie müssen dich auf anderen Weise an den Zielort bringen und auch für eine notwendige Übernachtung zahlen. Ist bei Ryanair doch auch kein Problem, sie kassieren doch bei jeder Flugbuchung einen Kompensationsbeitrag von jedem Kunden.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.482
3.889
Wäre grundsätzlich gut wenn diese Schmarotzerfirmen verschwinden. Eigentlich müssten diese Entschädigungszahlungen ganz einfach zwischen Kunde und Airline lösbar sein.

Bei unklaren Fällen kann man/muss man halt via Anwalt gehen.

Das ist doch blanker Blödsinn.

Ich bin Anwalt, führe aber wegen solcher Sachen keine Korrespondenz mit einer Fluggesellschaft, die über eine schlichte E-Mail hinausgeht. Wenn das erfolgreich ist, dann gut. Wenn es nicht erfolgreich ist, dann geht der Anspruch an eine der Agenturen und am besten an eine, die die Forderung gleich aufkauft und bezahlt.

Meine Zeit ist mir zu wertvoll, um mich wegen eines 100 € Scheins zu ärgern. Wenn du aber jemand ärgern willst, dann geh zu deinem Anwalt um die Ecke und belästige ihn mit einer solchen Forderung. Der normale Anwalt um die Ecke hat erstens von dieser Materie keine Ahnung und zweitens wird er wenig Lust haben wegen des damit verbundenen minimalen Honorars auch noch viel circus zu veranstalten. Es gibt einige Kollegen, die haben sich darauf spezialisiert und die können das auch für dieses Honorar ( was ich mir bei ehrlicher Betrachtung schwer vorstellen kann). Aber die kennt wiederum der Verbraucher um die Ecke nicht.
 
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A

Anonym-36803

Guest
Im B2C Verkehr dürfte dies wohl wegen unangemessener Benachteiligung zumindest nach deutschem Recht unwirksam sein. Im Ergebnis wird dies die Agentur nicht hindern. Damit ist nur die Abtretung problematisch, nicht jedoch die Geltendmachung der Ansprüche im Namen des Kunden und auch die Klage im Namen des Kunden, aber auf Kosten und Risiko der Agentur. Ich halte das für einen netten Versuch, der aber und tauglich sein dürfte.

Du meinst untauglich, nehme ich an?
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Wäre grundsätzlich gut wenn diese Schmarotzerfirmen verschwinden. Eigentlich müssten diese Entschädigungszahlungen ganz einfach zwischen Kunde und Airline lösbar sein.

Bei unklaren Fällen kann man/muss man halt via Anwalt gehen.

Ich sehe das Geschäftskonzept nicht als Schmarotzertum. Ist eine Dienstleistung, die ich in Anspruch nehmen kann, oder halt nicht. Und ich persönlich nehme gerne Leistungen in Anspruch, wo ich Geld reinstecke und Zeitersparnis bzw. Frieden/Ruhe rausbekomme. ;)
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
Weil ich insgesamt 2-3 h später (wenn ich mich recht erinnere) am Zielort war und die Umleitung auf Grund des Wetters erfolgte.

Womit Du aber immer noch Anspruch auf die Transportkosten vom Flughafen, auf den Du umgeleitet wurdest, zu dem von Dir gebuchten Ziel hattest (sofern FR nicht selber einen Bustransfer o.ä. organisierte).
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.493
414
ARN
Womit Du aber immer noch Anspruch auf die Transportkosten vom Flughafen, auf den Du umgeleitet wurdest, zu dem von Dir gebuchten Ziel hattest (sofern FR nicht selber einen Bustransfer o.ä. organisierte).
Hatten Sie organisiert und mir trotzdem (!) die weitere Erstattung angeboten.
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.882
27
Hatten Sie organisiert und mir trotzdem (!) die weitere Erstattung angeboten.

Hattest du einen teuren Tarif gebucht? Sonst stellt sich Ryanair ziemlich quer bei Ersattungen jeglicher Art. Bei uns keine Übernachtung angeboten, haben sie dann selbst gebucht und über die schlichtungsstelle zurückerhalten.
Freunden von uns wurde komplett die alternativbeförderung nach Rom verweigert, da hattest du ziemlich Glück.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
Wieso? Wenn FR weiß, dass eh keine Kosten angefallen sind (da sie einen Bustransfer angeboten haben) kann man dem Kunden doch antworten, dass man für (ohnehin nicht) angefallene Transfer- und Hotelkosten selbstverständlich aufkommt.:D

Und auch bei FR ist nicht alles schlecht, gerade das mit dem organisierten Bustransfer bei Umleitung habe ich auch in anderen Fällen schon gehört – sicher nicht zuletzt aus Eigeninteresse, da es billiger kommt, als wenn die Paxe sich das selbst organisieren (müssen) und danach Erstattung verlangen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
Wieso? Wenn FR weiß, dass eh keine Kosten angefallen sind (da sie einen Bustransfer angeboten haben) kann man dem Kunden doch antworten, dass man für (ohnehin nicht) angefallene Transfer- und Hotelkosten selbstverständlich aufkommt.

Na wenn der Pax den Bustransfer aber nicht genutzt hat sondern ein Taxi bevorzugt hat? Dann säße Ryanair nach der Zusage in der Zwickmühle ;)
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.378
887
Die Klausel wird vor Gericht vermutlich keinen Bestand haben. Es gibt schon BGH-Rechtsprechung zur Unwirksamkeit eines AGB-Abtretungsverbots von Ansprüchen gegen einen Reiseveranstalter, da hat der BGH keine billigenswerten Interessen des Reiseveranstalters erkennen können, soweit es nicht um die Hauptleistungsansprüche der Vertragsparteien ging (d.h. Reise gegen Geld). Insofern: Nice try.
 

Kunduzbird

Erfahrenes Mitglied
20.08.2013
399
29
Die entsprechende Klausel in den AGB von Ryanair ist unwirksam; siehe Paragraph 305c BGB, wo das Verbot überraschender Klauseln normiert ist.