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Die 44€ pro Monat sind aber eine Freigrenze, kein Freibetrag. Und vom AG bereit gestelltes Essen ist mit 3,30€ je Mahlzeit anzusetzen. Da liegst du dann schnell drüber und damit sind die Mahlzeiten komplett steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.Aber Essenkarten als Sachbezug gibt es ja (Ticket Restaurant usw.). Da sollte auch ein vom AG kostenlos bereitgestelltes Essen als Sachbezug durchgehen.