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SALA ohne zusätzliche Software selber codieren

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weiwei

Erfahrenes Mitglied
14.10.2015
490
367
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Bei der Renault Bank direkt (Tagesgeld) konnte man aus einer langen Liste von Verwendungszwecken auswählen, darunter SALA, und auch frei an Dritte überweisen, war also nicht wie bei vielen TGs an Rücküberweisungen an ein Referenzkonto oder zumindest eigene Konten gebunden.

Weiß leider nicht ob das noch aktuell ist, da ich es zuletzt letztes Jahr probiert und inzwischen das Konto geschlossen habe.
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
Bei der Renault Bank direkt (Tagesgeld) konnte man aus einer langen Liste von Verwendungszwecken auswählen, darunter SALA, und auch frei an Dritte überweisen, war also nicht wie bei vielen TGs an Rücküberweisungen an ein Referenzkonto oder zumindest eigene Konten gebunden.

Weiß leider nicht ob das noch aktuell ist, da ich es zuletzt letztes Jahr probiert und inzwischen das Konto geschlossen habe.
Das geht nicht mehr. Mittlerweile geht nur noch eine normale SEPA-Überweisung an das vorher definierte Referenzkonto.
 

Waldkatze

Aktives Mitglied
10.11.2022
111
40
Hallo zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob das hier überhaupt jemanden interessiert, aber neulich habe ich folgendes herausgefunden:

Die Umweltbank lässt bei ihren Tagesgeldkonten zu, die Überweisung aufs Referenzkonto ohne zusätzliche Software als SALA zu codieren, sodass diese auf dem Referenzkonto als "Lohn, Gehalt, Rente" erscheint. Das das viele Banken mit entsprechender Software können ist mir soweit bewusst, aber da hat man dann vielleicht keine Lust zu ;)
Ich hab das bei der DKB ausprobiert und es funktioniert auch soweit. Vielleicht ist das ja für einige von euch, die Konto-Karussell spielen, interessant und ihr könnt eurer Bank so Gehaltseingänge vorgaukeln.

Andere Codierungen sind übrigens auch möglich, ich weiß aber nicht wieso man sich selbst eine Überweisung, die als Vermögenswirksame Leistung codiert ist, schicken sollte :D


Anhang anzeigen 190722
Ist das ein Tagesgeldkonto oder ein Girokonto?
 

Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
739
1.306
Täuschungshandlungen entstehen im Übrigen auch wenn man Gelder im Kreis schickt um die Bedingungen eines Kontos zu erfüllen. Der Schaden ist zumindest die erlassene monatliche Kontoführungsgebühr, ggf. darauf basierte Kreditentscheidungen können dazu kommen. Und das mit entsprechendem Vorsatz, denn dafür macht man es ja auch.

Der Unterschied ist immer a) ob es jemals einen Kläger gibt, dann bekanntlich keinen Richter und b) welches Ausmaß das erreicht. Beim Karussell und Banken denen jeglicher Geldeingang ausreicht, es mithin also einfach nur um die aktive Nutzung mit bestimmten Umsätzen geht, wird ein StA weniger geneigt sein ein Verfahren zu eröffnen, als wenn mit solchen Dingen gearbeitet wird die geeignet sind Computersysteme zu täuschen, weil ganz spezifisch codierte Geldeingänge geprüft werden, der Kunde dies weiss und daraufhin entsprechend codierte Überweisungen fingiert ("SALA", obwohl eine einfache Eigenüberweisung).

Zumal hier der Vorsatz besonders unproblematisch zu Tage tritt, beim Überweisungskarussell könnte man schlicht anführen man macht das einfach zum Spaß oder aus sonstigen persönlichen Gründen so, ist ja nicht illegal Guthaben zwischen eigenen Konten nach Belieben hin und her zu überweisen, usw. und es gilt ja schließlich in dubio pro reo. Aber nicht bei ganz offensichtlichen Täuschungshandlungen.

Ich halte es jedenfalls für ein potentiell teures Hobby um regelmäßig ein paar Euro Kontoführungsgebühr zu sparen extremst gut dokumentierte und über viele Jahre (Aufbewahrungspflichten der Banken) nachvollziehbare Einzelhandlungen dafür auszuführen, die ggf. auch sicherstellen, dass Verjährungsfristen gar nicht erst anfangen zu laufen und in Summe doch erhebliche Schadenshöhen erreicht werden.
Wenn KI mal weit genug ist Aufzeichnungen nach solchen Mustern zu durchsuchen könnten Banken auch eher geneigt sein Schritte dagegen zu unternehmen, ihnen geht es hier ja sicherlich auch um eine Kosten/Nutzenrechnung. Solange das manuelle Kontrolle und Recherche erfordert sind das für Banken ggf. noch Peanuts. Die Vorschriften zu Geldwäsche u. ä. werden aber kontinuierlich strenger und schon aufgrund dieser Prüfungen könnte man irgendwann auffallen, in eine Einzelprüfung reinlaufen und sich dann erklären müssen warum man sich fingierte Gehaltszahlungen überweist. Für Geldwäsche könnte sich das ja ggf. auch eignen. Dann viel Spaß aus der Sache komplett ohne Kontokündigung, usw. und ggf. StA rauszukommen.


Ich würde mich jedenfalls wundern, wenn eine Person auf Seiten der Bank es komplett ignoriert wenn sie auf die eine oder andere Art zufällig eine konsequent falsche Codierung von Eigenüberweisungen bemerkt.


So oder so, ihr seid erwachsene Menschen und müsst das selbst entscheiden. Aber User polemisch zu kritisieren, weil sie euch auf eine tatsächlich Problemstellung hinweisen, ist nicht nachvollziehbar.
 
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LaNeuve

Erfahrenes Mitglied
01.05.2017
1.158
711
Nein, die Nürnberger Umweltbank ist bislang nicht an SICT angeschlossen. Normale SEPA-Überweisungen sind jedoch recht flott, d.h. kommen taggleich auf dem Referenzkonto an (habe dort schon verschiedene Referenzkonten gehabt, war bei allen so). Die Bank ist allerdings noch sehr papierorientiert. FSA-Einrichtung, Referenzkontoänderung, Adressänderung etc. geht alles nur postalisch.
 
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BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
Täuschungshandlungen entstehen im Übrigen auch wenn man Gelder im Kreis schickt um die Bedingungen eines Kontos zu erfüllen. Der Schaden ist zumindest die erlassene monatliche Kontoführungsgebühr, ggf. darauf basierte Kreditentscheidungen können dazu kommen. Und das mit entsprechendem Vorsatz, denn dafür macht man es ja auch.

Der Unterschied ist immer a) ob es jemals einen Kläger gibt, dann bekanntlich keinen Richter und b) welches Ausmaß das erreicht. Beim Karussell und Banken denen jeglicher Geldeingang ausreicht, es mithin also einfach nur um die aktive Nutzung mit bestimmten Umsätzen geht, wird ein StA weniger geneigt sein ein Verfahren zu eröffnen, als wenn mit solchen Dingen gearbeitet wird die geeignet sind Computersysteme zu täuschen, weil ganz spezifisch codierte Geldeingänge geprüft werden, der Kunde dies weiss und daraufhin entsprechend codierte Überweisungen fingiert ("SALA", obwohl eine einfache Eigenüberweisung).

Zumal hier der Vorsatz besonders unproblematisch zu Tage tritt, beim Überweisungskarussell könnte man schlicht anführen man macht das einfach zum Spaß oder aus sonstigen persönlichen Gründen so, ist ja nicht illegal Guthaben zwischen eigenen Konten nach Belieben hin und her zu überweisen, usw. und es gilt ja schließlich in dubio pro reo. Aber nicht bei ganz offensichtlichen Täuschungshandlungen.

Ich halte es jedenfalls für ein potentiell teures Hobby um regelmäßig ein paar Euro Kontoführungsgebühr zu sparen extremst gut dokumentierte und über viele Jahre (Aufbewahrungspflichten der Banken) nachvollziehbare Einzelhandlungen dafür auszuführen, die ggf. auch sicherstellen, dass Verjährungsfristen gar nicht erst anfangen zu laufen und in Summe doch erhebliche Schadenshöhen erreicht werden.
Wenn KI mal weit genug ist Aufzeichnungen nach solchen Mustern zu durchsuchen könnten Banken auch eher geneigt sein Schritte dagegen zu unternehmen, ihnen geht es hier ja sicherlich auch um eine Kosten/Nutzenrechnung. Solange das manuelle Kontrolle und Recherche erfordert sind das für Banken ggf. noch Peanuts. Die Vorschriften zu Geldwäsche u. ä. werden aber kontinuierlich strenger und schon aufgrund dieser Prüfungen könnte man irgendwann auffallen, in eine Einzelprüfung reinlaufen und sich dann erklären müssen warum man sich fingierte Gehaltszahlungen überweist. Für Geldwäsche könnte sich das ja ggf. auch eignen. Dann viel Spaß aus der Sache komplett ohne Kontokündigung, usw. und ggf. StA rauszukommen.


Ich würde mich jedenfalls wundern, wenn eine Person auf Seiten der Bank es komplett ignoriert wenn sie auf die eine oder andere Art zufällig eine konsequent falsche Codierung von Eigenüberweisungen bemerkt.


So oder so, ihr seid erwachsene Menschen und müsst das selbst entscheiden. Aber User polemisch zu kritisieren, weil sie euch auf eine tatsächlich Problemstellung hinweisen, ist nicht nachvollziehbar.
Bei Sala-Codierung (wenn die Bank explizit eine Summe x € als GEHALTSeingang fordert), mag das sein, dass das ein Täuschungsversuch ist, wenn man dann von einem anderen Konto eine SALA Überweisung absendet.
Wenn eine Bank aber nur x € Geldeingang fordert (und in den eigenen FAQ schreibt "Geldeingang bedeutet Eingänge, z. B. durch ihr Gehalt/Lohn, ihre Rente oder Pension), dann ist da nix verwerfliches dran imo. Geldeingang ist ein sehr dehnbarer Begriff.
Ich käme niemals auf die Idee, einer Bank mit zusammengetricksten SALA Überweisungen irgendein Gehaltseingang vorzutäuschen. Bei Umbuchungen zw. Konten schreibe ich auch immer Umbuchung zu xy, also kann da auch nicht großartig ein falscher Eindruck entstehen.
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
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Das brauchen aber viele Leute hier für ihr Ego.
Kann ich mir durchaus vorstellen. Ist nur eine Frage der Zeit, bis das entweder von keiner Bank für Privatkunden mehr angeboten wird oder die Algorithmen der Banken so eingestellt sind, dass sowas erkannt wird bzw. bei Unklarheiten ein Bankmitarbeiter sich das per Hand ansieht (und ggf. Gehaltsnachweise anfordert).
Gerade, wenn das Geld von einem eigenen Konto kommt, ist es einfach zu erkennen. Wenn es dann zusätzlich eine Bank ist, von dem wohl kaum ein Arbeitgeber Gehalt überweisen würde (z. B. von einer reinen Privatkundenbank und/oder von einem TG-Konto), dürfte es auch einfach zu erkennen sein.