Überseegebiete von Mitgliedstaaten, die vollständig zur EU gehören
Einige EU-Mitgliedstaaten besitzen Überseegebiete, die jedoch vollständig in deren Staatsgefüge eingebunden sind und auch gegenüber der EU keine Sonderrolle einnehmen. Sie haben den gleichen Status wie auch andere Regionen auf dem europäischen Festland. Dabei handelt es sich um:
* Portugiesische autonome Regionen:
o Azoren (Nordatlantik)
o Madeira (Nordatlantik)
* Spanische autonome Region:
o Kanarische Inseln (Atlantik)
Gebiete, die der EU, aber nicht der Zollunion angehören
EU-Gebiete in Übersee und assoziierte Überseegebiete nach Art. 182 EGV
Einige Gebiete gehören EU-Mitgliedstaaten an und sind auch Teil der EU, nehmen allerdings nicht am Binnenmarkt teil und zählen auch nicht zum Zollgebiet der EU:
* die deutschen Gemeinden Helgoland und Büsingen am Hochrhein
* französische Überseedepartements:
o Französisch-Guayana (Südamerika)
o Guadeloupe (Karibik)
o Martinique (Karibik)
o Réunion (Indischer Ozean)
* die spanischen Gebiete Ceuta und Melilla (Exklaven an der marokkanischen Mittelmeerküste)
* der griechische Berg Athos
* die italienischen Gemeinden Livigno und Campione d’Italia sowie der italienische Teil des Luganersees
* die finnische Inselgruppe Åland
* das britische Überseegebiet Gibraltar
Assoziierte Gebiete
Einige Überseegebiete von EU-Mitgliedstaaten sind als Überseeische Länder und Hoheitsgebiete im Sinne des 4. Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dieser assoziiert. In diesen Ländern und Hoheitsgebieten gelten nur einzelne Aspekte des Europarechts.
* Britische Gebiete:
o Anguilla (Karibik)
o Bermuda (Nordatlantik)
o Britische Jungferninseln (Karibik)
o Falklandinseln (Südatlantik)
o Kaimaninseln (Karibik)
o Montserrat (Karibik)
o Pitcairninseln (Pazifik)
o St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha (Südatlantik)
o Tschagosinseln (Indischer Ozean)
o Turks- und Caicosinseln (Atlantik)
* Französische Gebiete:
o Französisch-Polynesien (Pazifik)
o Îles éparses (Indischer Ozean)
o Mayotte (Indischer Ozean)
o Neukaledonien (Pazifik)
o Saint-Martin (Karibik)
o Saint-Pierre und Miquelon (Nordatlantik)
o Wallis und Futuna (Pazifik)
* Niederländische Gebiete:
o Aruba (Karibik)
o Curaçao (Karibik)
o Sint Maarten (Karibik)
o BES-Inseln (Karibik)
Gebiete, die nicht zur EU gehören
Einige andere Gebiete schließlich stehen unter der Verwaltung von EU-Mitgliedstaaten, besitzen jedoch weitreichende Autonomierechte und gehören selbst nicht zur EU:
* Der britischen Krone zugeordnete Gebiete:
o Isle of Man (Irische See)
o Kanalinseln (Ärmelkanal)
o Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln (Südatlantik)
o Akrotiri und Dekelia (Zypern)
* Dänisch verwaltete Gebiete:
o Färöer (Nordatlantik)
o Grönland (Nordatlantik, 1985 aus der EG ausgeschieden)
Gebiete, die nicht zur EU gehören, aber den Euro als Zahlungsmittel benutzen
* Monaco (aufgrund einer Währungsunion mit Frankreich, seit 2001 Abkommen mit der EU)
* San Marino (aufgrund einer Währungsunion mit Italien)
* Vatikanstadt (aufgrund einer Währungsunion mit Italien)
* Andorra (ohne Abkommen mit der EU, hatte vorher die Spanische Peseta und den Französischen Franc)
* Montenegro (ohne Abkommen mit der EU, hatte vorher die Deutsche Mark)
* Kosovo (ohne Abkommen mit der EU, hatte vorher die Deutsche Mark)
* Akrotiri und Dekelia (ohne Abkommen mit der EU, hatte vorher das Zypern-Pfund)