Schenkung nach England, steuerliche/zolltechnische Betrachtung.

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themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.829
571
Berlin
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Was sprach jetzt dagegen, die Uhr einfach in England zu kaufen und der Tochter dort zu schenken?
Weil man leider bei Rolex Uhren nicht in den Laden gehen kann und ad hoc die gefragteren Uhren kaufen kann.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ok, wenn man es einfach will geht es mit dem am Arm tragen am besten. Bei der Ausfuhr aus Deutschland die Uhr tragen, ist dann ein persönlicher Gebrauchsgegenstand.
Vorraussetzung: Papiere und Box bleiben im Land und sind nicht im Koffer - so fliegen die meisten Schmuggler auf.
Täglich reisen tausende besserverdiende Vielflieger mit einer Breitling/Rolex/Junghans am Handgelenk ein und aus. Solange es die einzige Uhr ist und man eben nicht die Originalpapiere und Box mit sich rum schleppt passiert da garnichts.
Die ganze Zollsache wäre nur von Belang wenn die Tochter die Uhr eventuell später mal in UK ganz offiziel verkaufen möchte. Dazu gehört ja heutzutage immer der Original Kaufbeleg.
Ja die Box ist eben das Problem, man möchte ja gerne das Full-Set schenken.
Und nicht Box gibts später.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.257
1.908
KUL (bye bye HAM)
Die Ausfuhrbescheinigung setzt unbenutzte Neuware voraus, soweit ich weiß ...
Nein, die Ausfuhr muss binnen 90 Tagen ab Kaufdatum erfolgen, ansonsten gibt es keine Beschraenkungen. In dieser Zeit darfst du den Gegenstand frei nutzen.
Darueber hinaus gilt es fuer jedes physische Gut mit ausgewiesener MwSt. Heisst, auch wenn du jetzt eine gebrauchte Stereoanlage, Laptop, Handy, was auch immer ausfuehrst, kann die auf der Rechnung ausgewiesene MwSt erstattet werden.

Als Zusatz: als auslaendische Privatperson kann man NICHT die MwSt durch das Finanzamt erstattet bekommen. Es geht NUR durch den Steuerschuldner, also die verkaufende juristische Person. Man kann sich ueber die Auslandsvertretungen eine nachtraegliche Ausfuhrbescheinigung ausstellen lassen, aber auch diese muss beim Rechnungssteller eingereicht werden. Zudem, die MwSt muss NICHT erstattet werden, es ist eine rein freiwillige Leistung des Verkaeufers.
Abgesehen davon die Botschaften aeusserst ungern nachtraegliche Bescheinigungen austellen, sie setzen in der Regel eine Einfuhrbescheinigung des Ziellandes voraus.
 
Zuletzt bearbeitet:

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.450
14.717
IAH & HAM
was hier hiesse: 19% erstattet bekommen, 20% bezahlen - super Ersparnis...
Es geht ja nicht um eine Ersparnis, sondern wie @themrock schrieb will er mögliche Probleme für seine Tochter vermeiden. Un das setzt immer eine ordentliche Einfuhr in die UK voraus, so dass nur die Frage ist sowohl Deutsche als auch UK USt zahlen oder sich die Deutsche zumindest erstatten lassen. Bei einer 15,000 Euro Uhr immerhin ein Unterschied von 3000 Euro. Aber das ist ein gutes Beispiel wie einem Ehrlichkeit schwer gemacht wird und der "illegale Weg" soviel einfacher ist....

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vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.164
681
MUC
Aber das ist ein gutes Beispiel wie einem Ehrlichkeit schwer gemacht wird und der "illegale Weg" soviel einfacher ist....
Ja leider. Und hier konkret kommt ja dazu, dass man bei solchen Uhren auch später noch nachvollziehen kann, wo sie gekauft wurde. Das Restrisiko ist sehr klein, aber wird bei jeder Einreise bleiben. Da ist schon verständlich, dass man den legalen Weg gehen möchte.