Ja, die Formulierung war etwas unklar. Da zunächst die Turbulenzen erwähnt wurden, habe ich den Zusammenhang dort vermutet – mit folgender Bewusstlosigkeit als Konsequenz. Wenn jedoch jemand einfach so umkippt, wird der Vorfall natürlich besonders interessant.Bei Turbulenzen ja. Wenn der Herr in Ohnmacht fällt?
Unabhängig von moralischen Fragen halte ich aber für entscheidend: Wenn ein finanzieller Schaden entsteht, hat grundsätzlich jeder das Recht, einen Ausgleich zu verlangen. Wer diesen Anspruch am Ende trägt – Lufthansa oder der Bewusstlose
