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Schweizer Konto (IBAN) als Grenzgänger

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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
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Revolut?

Zahlungseingang in CHF
Überweisungen in CHF
..
sollten kein Problem sein
Überweisungen in CHF sind ein Problem, wenn sie via SWIFT stattfinden - da der Empfänger dann unter Umständen nicht den gesamten Betrag erhält.
Im übrigen sind sie nicht geeignet, gewöhnliche Schweizer Rechnungen mit Einzahlungsschein mit Referenznummer zu zahlen.

Ich versuche es jetzt nochmal bei der UBS (mein AG hat dort Vorteilskonditionen, vielleicht erhöht das die Chancen) und ansonsten wäre wohl das Konto der Sparkasse Hochrhein einen Versuch wert
Wenn du Schweizer Rechnungen zahlen musst/willst, dann würde ich bei den deutschen Banken zumindest Fragen, ob du Zahlungen mit Einzahlungsschein (online) vornehmen kanst.

Die Konten werden vermutlich oft von in Deutschland wohnhaften Grenzgängern verwendet, die eventuell noch eine Krankenversicherung in der Schweiz haben - aber ansonsten nicht wirklich "normale" Rechnungen in der Schweiz begleichen müssen.

Ich habe diese Woche bescheid bekommen, los gehen wird es ab dem 1. April. Aufgrund der Kurzfristigkeit und Home Office Pflicht zunächst als Grenzgänger mit Wohnsitz Frankfurt.
Ich bezweifle, dass das echter Grenzgängerstatus ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.884
618
Dafür braucht es dann parallel noch ein EUR Konto bei der Sparkasse?
Das ist ein EUR-Konto mit DE- und CH-IBAN. CHF-Geldeingänge aus der Schweiz werden zum Devisenkurs umgerechnet und dem Konto in EUR gutgeschrieben.

Ergänzung:
Hatte den Bezug zur UBS übersehen. Mein Posting ist also überflüssig.
 
Zuletzt bearbeitet:

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.949
720
ZRH & DUS
Ich bezweifle, dass das echter Grenzgängerstatus ist.
Mich würde auch interessieren, was der exakte Status ist - es gibt zwar keine vorgeschriebenen Wohnregionen mehr, allerdings werden wohl sowohl die Schweizer als auch die Frankfurter Finanzbehörden den Vorgang aufmerksam verfolgen, auch wenn momentan aufgrund von Covid ein bisschen mehr Laissez Fair gilt.
 
B

Boeing736

Guest
Mich würde auch interessieren, was der exakte Status ist - es gibt zwar keine vorgeschriebenen Wohnregionen mehr, allerdings werden wohl sowohl die Schweizer als auch die Frankfurter Finanzbehörden den Vorgang aufmerksam verfolgen, auch wenn momentan aufgrund von Covid ein bisschen mehr Laissez Fair gilt.

Guter Punkt, habe mich jetzt auch noch mal mehr eingelesen. Für mich war ja klar, dass der Grenzgängerstatus nur vorrübergehend ist (1-3 Monate) und ich dann ab Sommer fest in die Schweiz ziehe. Aber für das Finanzamt bzw. das Migrationsamt wird das vermutlich anders aussehen.

Ich wüsste allerdings auch nicht wie ein alternatives Modell aussehen könnte?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Du hast derzeit Glück: Wegen COVID verbrachte Home-Office-Tage werden steuerlich behandelt, als wären sie in der Schweiz verbracht:
...für jemanden, der "noch nie" (bisher nicht) in der Schweiz als Grenzgänger oder Ansässiger gearbeitet hat?

Für mich war ja klar, dass der Grenzgängerstatus nur vorrübergehend ist (1-3 Monate) und ich dann ab Sommer fest in die Schweiz ziehe. Aber für das Finanzamt bzw. das Migrationsamt wird das vermutlich anders aussehen.
Praktisch gesehen würde ich erwarten, dass es - falls du EU/EFTA-Staatsangehöriger bist - und du tatsächlich an den Arbeitsort ziehen sollst/willst als Grenzgänger für die Migrationsbehörden durchgehen könnte, bzw. vielmehr gar nicht so genau geprüft wird.

Ob das die Steuerbehörden dann auch so sehen, ist die Frage. Wenn ich richtig verstehe, wechselst du ja den Arbeitgeber, auch wenn es Tochterunternehmen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Reaktionen: Boeing736
B

Boeing736

Guest
Ich hatte sogar schon für 5 Jahre eine Ansässigkeit in der Schweiz, bin dann aber nach Frankfurt gezogen.

Dann hoffe ich einfach mal dass das so durch geht. Im Prinzip wäre es auch okay wenn eine befristete G-Bewilligung erteilt wird.

Genau, kompletter Wechsel des Arbeitgebers. Der Schweizer Arbeitgeber ist eine komplett eigenständige Gesellschaft eines deutschen Konzerns (auch mit anderem Namen).
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
...für jemanden, der "noch nie" (bisher nicht) in der Schweiz als Grenzgänger oder Ansässiger gearbeitet hat?

Ja, ist derzeit in Bezug auf Luxemburg auch so (und da beschäftigt mich das Thema regelmäßig, weil dort mein Team sitzt). Alles andere wäre auch unter Gleichbehandlungsaspekten meiner Meinung nach angreifbar.
 

TigerPaw

Aktives Mitglied
03.10.2013
150
8
Vielen Dank schon mal für die Rückmeldungen!
Ich versuche es jetzt nochmal bei der UBS (mein AG hat dort Vorteilskonditionen, vielleicht erhöht das die Chancen) und ansonsten wäre wohl das Konto der Sparkasse Hochrhein einen Versuch wert.

Dafür braucht es dann parallel noch ein EUR Konto bei der Sparkasse?

Du brauchst nicht zwingend ein EUR Konto bei der Sparkasse Hochrhein dafür. Aber natürlich macht die Kombination Sinn.
 

VS007

Erfahrenes Mitglied
16.05.2019
559
461
STR
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Ich wüsste allerdings auch nicht wie ein alternatives Modell aussehen könnte?

Entsendung eines Schweizer AN (der in diesem Fall zufällig Deutscher ist) nach Deutschland? Ginge bis 48 Monate, Schweizer AHV, Schweizer Krankenversicherung, Schweizer Gehalt, deutscher Wohnort.