Ganz toll aus Wikipedia zusammengewürfelt...
Wie wir seit KTzG wissen, ist das für eine juristische Promotion ja völlig ausreichend für ein magna cum laude.
Aber schön. Wird's doch wieder persönlich.

Ich dachte schon, wir könnten es hier wirklich mal schaffen, über eine Sache statt über persönliche Animositäten zu diskutieren. Aber wombert scheint der Sache an sich wenig zugetan.
Also, lieber Wombert, zurück zur Sache, auch wenn es Dir, wie Du durch Deine Beiträge zeigst, wenig dorthin zieht:
Ist Dir in Deinem versuchten Verriß meines Posts denn aufgefallen, daß es mehrere Handelnde gibt? Ist Dir aufgefallen, daß diese Handelnden durchaus unterschiedliche "Taten" vollbringen? Nachdem Du (anders als ich) offensichtlich gerade bei Wikipedia nachgelesen hast, weil Du mir Abschreiben vorwirfst (übrigens eine üble Nachrede), weißt Du jetzt ja, daß es durchaus Situationen gibt, die sowohl zivilrechtliche Ansprüche als auch strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen können.
Die Rechtswidrigkeit im von Dir zitierten Gesetztestext bezieht sich auf die Drohung. Das stand auch in meinem Post gar nicht in Abrede. Es gibt bekanntlich zulässige Drohungen: "Zahlen Sie gleich, sonst muß ich klagen" und rechtswidrige: "Zahle oder ich bring' Dich um.". Sicherlich - und das sollte man auch gelesen haben können - kann man über die Rechtswidrigkeit der Drohung des Security-Typen trefflich disputieren, doch darauf lässt Du Dich ja vorsorglich nicht ein. Denn er droht damit, wenn ich ihm kein Visum vorzeige, mich nicht an Bord zu lassen oder mich gar wieder gewaltsam von Bord zu entfernen, würde ich einfach an ihm vorbeigehen.
So, nun kann man anfangen zu streiten, was sich aber beim Erstatten der Strafanzeige zunächst erübrigt: Ist diese Drohung rechtswidrig. MichaelFFM vermutet ein Hausrecht, das ihn berechtigen könnte. Von dem macht er aber erkennbar nicht Gebrauch, er behauptet ein Visum wäre für die Einreise erforderlich und deswegen sei die Ausreise verboten. M.E. ist aber genau der Umstand, daß er mich nicht ausreisen lässt, weil ein Dokument fehlt, daß nicht mal notwendig ist, ein rechtswidriges Handeln. In dem Fall hinreichend drohend, ein empfindliches Übel, der OP kann seinen Geschäftstermin nicht in DME nicht wahrnehmen, ist auch erkennbar - und zumindest vorläufig ist alles da, was für eine Strafanzeige ausreicht.
Im zugrundeliegenden Fall bleibe ich durchaus bei meiner Meinung, daß eine Strafanzeige ein Weg hätte sein können. Zumal auch, um die Diskussionssituation etwas umzubauen. Sie war ja doch recht einseitig: Der Securitas-Mensch sah sich im Besitz der alleinigen Wahrheit. Und verfügte über ausreichend Machtmittel, die durchzudrücken. Da lohnt sich Hilfe. Die ist in dem Fall wahlweise durch einen Anruf bei der russischen Botschaft mit entsprechender Transit-Visumsbedarf-Auskunft zu erlangen, Anruf bei einem spezialiserten Rechtsanwalt oder durch die eh vor Ort befindlichen und erreichbaren Beamten der BP. Also bietet es sich an, die um Mithilfe zu bitten.
Die erstellen auch einen schönen Bericht. Der lässt sich später auch für ein Zivilverfahren nutzen, die Beamten als Zeugen laden usw. Viele Fliegen, eine Klappe.