Skytrain Düsseldorf Fahrkartenkontrolle

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ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
2.020
821
ZRH & DUS
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Ich käme ja niemals auf die Idee, dass man für diesen Zug zum Parkhaus oder zur S-Bahn-Station zahlen muss. Man zahlt ja in San Francisco nicht, man zahlt auch in New York JFK nicht für solche Fahrten .... Warum aber gerade in Düsseldorf?
Ich finde das auch nicht gut, aber z.B. der AirTrain Red von JFK aus ist auch nicht kostenlos. Auch, wenn man damit nur bis zur LIRR oder Subway fährt.
Ich bin ja nun schon einige Male in Düsseldorf gelandet und mit diesem Zug zur S-Bahn gefahren. Ein Schild, dass man dafür zahlen müsse, ist mir bis jetzt nicht aufgefallen. Man rechnet ja auch nicht damit.
Die Schilder sind durchaus sichtbar, sichtbarer als an so mancher U-Bahn-Haltestelle. Manchmal will man bestimmte Dinge halt nicht sehen.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.263
4.202
Der Airtrain in NY kostet Geld, wenn ich von/bis zum Bahnhof fahre. Zwischen den Terminals und Parkhäusern ist der kostenlos.

Soll man in Düsseldorf ernsthaft für den Shuttle zum (teuren) Parkhaus zahlen?
 
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Bergmann

Guest
Ich finde das auch nicht gut, aber z.B. der AirTrain Red von JFK aus ist auch nicht kostenlos. Auch, wenn man damit nur bis zur LIRR oder Subway fährt.

Asche über mein Haupt :) Ich hatte es schlichtweg vergessen: das stimmt mit JFK. Man zahlt 5 Dollar zum LIRR und zur Subway. Zu den Mietwagen- und Parkaus-Stationen ist es aber gewiss kostenlos, soweit ich mich erinnere.
 
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Anonym38428

Guest
Den gibt's doch sowieso nur weil irgendwelche Entscheider damals falsch geplant haben und der Bahnhof nun außerhalb des Flughafens ist.

Der Nörgelbürger snappy wieder ... erleuchte uns, wo hätte man den Fernbahnhof errichten sollen, um das dortige Angebot wie heute geboten abzuwickeln?
 
B

Bergmann

Guest
Die Schilder sind durchaus sichtbar, sichtbarer als an so mancher U-Bahn-Haltestelle. Manchmal will man bestimmte Dinge halt nicht sehen.

Sind sie auch "sichtbar" für Menschen, die nicht damit rechnen, dass man für einen solchen Fahrservice zahlen muss? Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies nicht der Fall ist. Wer rechnet schon damit, dass er für einen Shuttle-Service Geld zahlen muss? Und dieser Zug ist ein Shuttle-Service im allgemeinen Verständnis. Und die sind allgemein kostenlos (weil auch meist zum Vorteil des Leistungserbringers oder seiner Partner, in dem Fall der Flughafen Düsseldorf, der mit diesem Service vielleicht eine schlechte Anbindung an seine Parkhäuser und der S-Bahn ausgleichen will).

Meine Fragen:

Wem gehört eigentlich dieser Skytrain? Wer steckt dahinter? Wer hat's bezahlt? Wer hat einen Nutzen davon?
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
2.020
821
ZRH & DUS
Sind sie auch "sichtbar" für Menschen, die nicht damit rechnen, dass man für einen solchen Fahrservice zahlen muss? Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies nicht der Fall ist. Wer rechnet schon damit, dass er für einen Shuttle-Service Geld zahlen muss?
Das sage ich dem Taxifahrer auch immer.

Aber mal ernsthaft, es steht wirklich in großen Lettern, dass man zur Nutzung einen Fahrschein benötigt. Das Ding ist halt die Verbindung zum Bahnhof und kein Shuttle zwischen den Terminals. Zumindest würde ich mir an den Kopf fassen, falls jemand ernsthaft mit dem Ding von Terminal C nach Terminal A/B fährt.
 
B

Bergmann

Guest
Nein, da das Parkticket ja ein gültiger Fahrschein ist.

Wenn ich mit meiner Lufthansa Senator Card mein "Parkticket" bei der Einfahrt bezahle, bekomme ich gar kein Parkticket in Papierform. Akzeptieren die Kontrolleure dann auch meine Lufthansa Senator Card als gültiges Parkticket?
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
2.020
821
ZRH & DUS
Wenn ich mit meiner Lufthansa Senator Card mein "Parkticket" bei der Einfahrt bezahle, bekomme ich gar kein Parkticket in Papierform. Akzeptieren die Kontrolleure dann auch meine Lufthansa Senator Card als gültiges Parkticket?
Frag doch am besten den Senator-Service; hier sind jedenfalls die Bedingungen des Skytrains: https://www.dus.com/de-de/an-und-abreise/skytrain

Folgende Fahrtickets werden als Fahrausweis für den SkyTrain akzeptiert:

gültige VRR- und VRS-Tickets
spezielle DB-Tickets, wie das City plus, NRW-, Schöne-Reise-, Schöne-Fahrt- und das Schöner-Tag-Ticket
Rail&Fly-Tickets (erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter)
Parktickets der Flughafen Düsseldorf GmbH sowie des Parkvogels (eine Marke der SITA Airport IT GmbH), für bis zu 9 Personen
Tickets für die Zuschauerterrasse des Airports (Terminal B) am Tag der Einlösung
Alle Fahrgäste, die keins dieser Tickets besitzen, müssen vor der Fahrt mit dem SkyTrain (oder dem Ersatzbus) eine Fahrkarte zum Kurzstreckentarif lösen.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.263
4.202
Frag doch am besten den Senator-Service; hier sind jedenfalls die Bedingungen des Skytrains: https://www.dus.com/de-de/an-und-abreise/skytrain

Und der Rest fragt, ob Sparkasse, Volksbank, Commerzbank und wie sie noch alle heißen helfen, die Unfähigkeiten des Düsseldorfer Flughafens zu klären?

Der schreibt nämlich unter https://www.dus.com/de-de/parken/informationen


Die von Ihnen zur Reservierung oder Buchung gewählte Kredit- oder EC-Karte nutzen Sie bitte – anstelle eines Parkscheins – zur Einfahrt in das Parkhaus in dem sich Ihr reservierter Stellplatz befindet und zur späteren Ausfahrt. Bitte schieben Sie dazu Ihre Kredit- oder EC- Karte in den Ticketausgabeschlitz an der Einfahrt. Unter der Voraussetzung, dass Sie innerhalb des gebuchten Zeitraumes einfahren, erkennt die Schranke Ihre Karte und öffnet sich. Sie können nun einfahren. Bitte beachten Sie, dass dieselbe Karte auch bei der Ausfahrt zur Öffnung der Schranke benötigt wird.

Sie zahlen Ihren Parkplatz erst bei Ausfahrt, so sparen Sie sich das Warten am Kassenautomaten, denn Ihre Parkgebühr wird automatisch von Ihrer Kredit- oder EC-Karte abgebucht. Natürlich erhalten Sie bei der Ausfahrt eine Quittung über die Höhe der Parkgebühren.
 
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Bergmann

Guest
"Folgende Fahrtickets werden als Fahrausweis für den SkyTrain akzeptiert:
gültige VRR- und VRS-Tickets
spezielle DB-Tickets, wie das City plus, NRW-, Schöne-Reise-, Schöne-Fahrt- und das Schöner-Tag-Ticket
Rail&Fly-Tickets (erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter)
Parktickets der Flughafen Düsseldorf GmbH sowie des Parkvogels (eine Marke der SITA Airport IT GmbH), für bis zu 9 Personen
Tickets für die Zuschauerterrasse des Airports (Terminal B) am Tag der Einlösung
Alle Fahrgäste, die keins dieser Tickets besitzen, müssen vor der Fahrt mit dem SkyTrain (oder dem Ersatzbus) eine Fahrkarte zum Kurzstreckentarif lösen"


Und das alles soll ein Mensch kennen, der in Düsseldorf landet und zur S-Bahn will?


Schön und gut, dass solche Dinge in der Beförderungsbedingungen stehen. Meine Meinung: Der Autor solcher Beförderungsbedingungen kennt aber nicht die Menschen, die gerade (zum Beispiel aus den USA) in Düsseldorf landen und zur S-Bahn-Station "Flughafen" wollen.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.263
4.202
Und weiter unten schreibt er

Und das liest jemand, der sich einen Parkplatz reserviert?

Vom Reservieren ganz ab: wenn das System so funktioniert wie in München (mir fehlen die Erfahrungen aus Düsseldorf), wo ich mit der Kreditkarte auch ohne Reservierung spontan ein- und ausfahren kann, habe ich auch keine Buchungsbestätigung.
 

DrThax

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10.02.2010
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Vom Reservieren ganz ab: wenn das System so funktioniert wie in München (mir fehlen die Erfahrungen aus Düsseldorf), wo ich mit der Kreditkarte auch ohne Reservierung spontan ein- und ausfahren kann, habe ich auch keine Buchungsbestätigung.
Ich parke aus Bequemlichkeit nur terminalnah (P2/P3), dort jedenfalls geht das spontan auch mit KK.
Ich gehe aber mal davon aus, dass das in P4/P5 genauso ist.

Und dann hat man in der Tat keine Buchungsbestätigung - da keine Buchung.
Wäre mal interessant zu wissen, wie die Skytrain Kontrolletis einen solchen Fall handhaben.
 

maxbluebrosche

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Wem gehört eigentlich dieser Skytrain? Wer steckt dahinter? Wer hat's bezahlt? Wer hat einen Nutzen davon?

Fahrkarten-Chaos: Reisende in der SkyTrain-Falle | Express.de

Die Erklärung ist einfach. „Da wir beim Bau des SkyTrain Zuschüsse von Bund und Land bekommen haben, gilt er als öffentliches Verkehrsmittel. Und dafür gelten dann die Tarifbedingungen des VRR“, erklärt Flughafensprecher Christian Hinkel. Die Rheinbahn übernimmt für den Flughafen die Kontrollen.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Ich parke aus Bequemlichkeit nur terminalnah (P2/P3), dort jedenfalls geht das spontan auch mit KK.
Ich gehe aber mal davon aus, dass das in P4/P5 genauso ist.

Und dann hat man in der Tat keine Buchungsbestätigung - da keine Buchung.
Wäre mal interessant zu wissen, wie die Skytrain Kontrolletis einen solchen Fall handhaben.

By the book kaeme 7.5 Abs. 4 der VRR-Befoerderungsbedingungen zur Anwendung:

"Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen persönlichen Zeitfahrausweis besessen hat, wird statt des erhöhten Beförderungsentgeltes nach Absatz 2 nur ein Betrag in Höhe von 7,00 Euro fällig. Den Nachweis über den gültigen Fahrausweis muss der Fahrgast innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Kontrolle bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens erbringen. Dem Verkehrsunternehmen ist es freigestellt, auch weniger als 7,00 Euro
zu verlangen. Dies gilt auch für Fahrgäste, die im Zuge einer Mitnahmeregelung gemeinsam mit dem Ticketinhaber befördert werden. Der Ticketinhaber kann in diesem Fall das ermäßigte EBE mitbezahlen."

Wenn man das Parkticket vor der Kontrolle gekauft hatte, und wenn man verargumentiert, dass das eine persoenliche (lies: nicht uebertragbare Fahrkarte) ist, koennte man mit sieben Euro davonkommen.
 
B

Bergmann

Guest
By the book kaeme 7.5 Abs. 4 der VRR-Befoerderungsbedingungen zur Anwendung:

"Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen persönlichen Zeitfahrausweis besessen hat, wird statt des erhöhten Beförderungsentgeltes nach Absatz 2 nur ein Betrag in Höhe von 7,00 Euro fällig. Den Nachweis über den gültigen Fahrausweis muss der Fahrgast innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Kontrolle bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens erbringen. Dem Verkehrsunternehmen ist es freigestellt, auch weniger als 7,00 Euro
zu verlangen. Dies gilt auch für Fahrgäste, die im Zuge einer Mitnahmeregelung gemeinsam mit dem Ticketinhaber befördert werden. Der Ticketinhaber kann in diesem Fall das ermäßigte EBE mitbezahlen."

Um Himmels willen! Wer hat sich denn so etwas ausgedacht?
 
F

feb

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Juristen setzen (pflichtgemäß) das um, was Bleistiftspitzer sich zusammengesponnen haben.
 
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Oban

Aktives Mitglied
08.03.2009
243
420
Flugschneisse ZRH
Ich käme ja niemals auf die Idee, dass man für diesen Zug zum Parkhaus oder zur S-Bahn-Station zahlen muss. Man zahlt ja in San Francisco nicht, man zahlt auch in New York JFK nicht für solche Fahrten .... Warum aber gerade in Düsseldorf?
JFK zahlst du, da hat es eine ganze Menge Automaten aufgestellt bei der Jamaica Station