Hast Du versucht, das Geld von der KK-Firma einzuklagen? Wenn nicht, selber Schuld...
...in jüngster Vergangenheit gab es genug Beispiele wo es funktioniert hat: Sky Europe in Bratislava, Belle air in Tirana... ...die Hausbank muss das Risiko miteinberechnen wenn sie den Zahlungsverkehr abwickelt...
...wieso bezeichnest Du als Unsinn, was von Deiner Unwissenheit kommt?
Da hat roman nun einmal Recht und es ist absolut KEIN Unsinn was er schrieb, denn folgendes schrieb mir die LBB (Topbonus Visa) heute auf meine Frage:
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Folgende Informationen können wir Ihnen vorab geben:
Geben Sie beim Bezahlen Ihre Kartennummer an, erteilen Sie uns eine Zahlungsanweisung. Diese können Sie, anders als beim Lastschrifteinzugsverfahren, nicht bei uns widerrufen.
Kann eine Leistung wegen Insolvenz nicht erbracht werden, müssen Sie Ihre Forderung direkt bei dem Unternehmen bzw. dessen Insolvenzverwalter geltend machen.
Wurde ein Sicherungsschein ausgestellt, wenden Sie sich bitte zwecks Erstattung direkt an den Aussteller des Sicherungsscheins.
Wir können Ihren Einspruch zur Prüfung an die Vertragsbank des Unternehmens weiterleiten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
. die bezahlten Dienstleistungen werden nicht erbracht bzw. von einem anderen Unternehmen übernommen,
. die Reisedaten sind abgelaufen und die Insolvenz des Unternehmens ist bestätigt.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 19:00 Uhr gern für Sie da.