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Ein Mitarbeiter kann sich aber auch bei der Angabe der Personennummer verschreiben. Oder die Person die es dann hinterlegt.Ich denke es ist dennoch ein Datenschutzvorfall. Auch ein MA darf nur auf diejenigen Daten Zugriff haben, für die es einen Geschäftsgrund gibt.
Wichtiger noch ist dass die DSGVO vorschreibt, dass verarbeitete personenbezogene Daten korrekt sein müssen.
In jedem Fall darf sich die Sparkasse die Frage gefallen lassen, wieso so etwas passieren konnte.
Merkt man es, kann man es ja wieder in Ordnung bringen. Aber es fällt
Das kann bei jeder Bank passieren.
Der Datenschutzbeauftragte wird schon eine passende Antwort finden.