Steuererklärung und Expedia

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Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
7
MUC
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Kaum von einer langen Reise zurück, bin ich wieder einmal an meiner Lieblingsbeschäftigung: Steuererklärung:cry::censored::-(:rolleyes::censored::sick:
Und sehe, dass es von Expedia keinerlei Rechnung/Quittung/Coupon/sonstiges mit ausgewiesener Mwst. gibt. Auf meine tel. Anfrage hin sagten die Uschi von Expedia, dass sie sowas nicht ausstellen könnten und die dort gebuchten Flüge auch nicht von der Steuer absetzbar sind, da sie ein finnisch-amerikanisches Unternehmen sind. ...:eek::cry: ...aber stimmt das? Kann ja nicht sein, dass man auf dieser Weise GAR kein Businesstrip per Expedia buchen kann! Gibt es nicht doch noch einen Trick, um an die ausgewiesene Mwst. zu kommen?

Freue mich auf eine Antwort:kiss:

Bist du sicher, dass du nirgendwoher ein E-Ticket-Receipt ziehen kannst? Auf lufthansa.com oder was auch immer die Website der Airline ist? Das reicht für die Steuer locker, denn es ist ein "Fahrschein", und die brauchen u.A. keine Rechnungsanschrift (und mitunter nicht mal ausgewiesene Steuer, steht ja z.B. auf Nahverkehrs-Tickets auch nicht drauf). Trotzdem voll absetzbar.
 

SimonC

Erfahrenes Mitglied
03.05.2009
266
0
Bist du sicher, dass du nirgendwoher ein E-Ticket-Receipt ziehen kannst? Auf lufthansa.com oder was auch immer die Website der Airline ist? Das reicht für die Steuer locker, denn es ist ein "Fahrschein", und die brauchen u.A. keine Rechnungsanschrift (und mitunter nicht mal ausgewiesene Steuer, steht ja z.B. auf Nahverkehrs-Tickets auch nicht drauf). Trotzdem voll absetzbar.

Meinst Du mit "E-Ticket-Receipt" ein Passenger Receipt? Auf Lh.com bekam ich es wie gesagt nicht (bei "PR drucken"), über der Expedia-Tante war auch nichts möglich.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.791
877
Bayern & Tirol
Innerdeutsch, 2x300,- : war leider weder ein Prämienflug noch Ltur-Ticket mehr möglich, da sehr kurzfristig.

Autsch! Für die Leistung der Fluggesellschaft musst Du eine nach richtige Rechnung bekommen. Wenn nicht kannst Du die Vorsteuer nicht abziehen, auch wenn Du den Betrag selbst ausnehmen kannst. Zumindest gibt es für Fahrkarten und Flugscheine eine kleine Erleichterung.

Ich hatte mit dem Internetprovider 1&1 das Vergnügen. Die haben mir immer eine PDF-Rechnung zugeschickt. Diese berechtigt aber nicht zum Abzug der Vorsteuer, da sich nicht digital signiert war.
Mich hat darauf meine Steuerberaterin

1. Antwort:
Von dem Problem noch nie gehört. Gehrt nicht

2. Antwort:
Ich soll meine U-ID angeben, die ich nicht habe. Wenn ich die nicht habe - bin ich auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.

3. Antwort:
Ich habe einen Privatkundentarif und bei dem kann man keine Vorsteuer abziehen.

Darauf kam ein Vierzeiler von meinem Anwalt und ich hatte in der nächsten Woche für 5 Jahre gedruckte Rechnungen in meinem Briefkasten.

Den DSL-Vertrag habe ich darauf hin gekündigt.

Ich finde es erschreckend wie viele Unternehmen keine Ahnung vom deutschen Gesellschafts- und Steuerrecht haben und meinen in Deutschland Geschäfte zu machen. Ich hatte mit BA gerade das vergnügen...
 

derpelikan

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
2.257
62
lufthansa

bei der LH kann man den Passengerreceipt jederzeit abrufen.
dies mache ich bei expedia buchungen und reiche diese dann ein.

gruss dp
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ich hatte mit dem Internetprovider 1&1 das Vergnügen. Die haben mir immer eine PDF-Rechnung zugeschickt. Diese berechtigt aber nicht zum Abzug der Vorsteuer, da sich nicht digital signiert war.

Ja ja die digitale Signatur, das glaubt einen meist keiner. Bei O2 sagten sie zu mir: Wir haben Merkmale auf der Rechnung, daran erkennt das FA das die Rechnungen echt sind.

Prinzipiell gilt aber das das FA ja eigentlich nicht wissen kann wie du an die Rechnung gekommen bist.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
bei der LH kann man den Passengerreceipt jederzeit abrufen.
dies mache ich bei expedia buchungen und reiche diese dann ein.

gruss dp

Damit bekommt man die Ust. aber nicht wieder, reicht nur bei einer Reisekostenabrechnung.

Ust. bekommst du wenn du eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. hast, die dann eben noch alle sonstigen Formalien erfüllt die das FA an eine Rechnung stellt.

Wenn dur nur deine Kosten gewinnmindernd von der Steuer absetzen willst reicht der Nachweis das die Reise von dir bezahlt und durchgeführt wurde. (Kreditkartenbeleg & eticket z.B.)
 

Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
7
MUC
Damit bekommt man die Ust. aber nicht wieder, reicht nur bei einer Reisekostenabrechnung.

Ust. bekommst du wenn du eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. hast, die dann eben noch alle sonstigen Formalien erfüllt die das FA an eine Rechnung stellt.

Wenn dur nur deine Kosten gewinnmindernd von der Steuer absetzen willst reicht der Nachweis das die Reise von dir bezahlt und durchgeführt wurde. (Kreditkartenbeleg & eticket z.B.)

Das ist falsch. Ein selber ausgedrucktes Passenger Receipt ist ein Fahrschein, der zum Vorsteuerabzug berechtigt. Du brauchst keine Rechnung mit Signatur oder auf Papier. Das ist das gleiche wie bei einer Bahn-Fahrkarte, die erfüllt die Kriterien einer normalen Rechnung auch nicht.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Jetzt habe ich das hier gefunden, hat mir seit Jahren kein Steuerberater gesagt, ich mußte immer eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. ranschaffen.


Für Fahrkarten gilt § 34 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), und zwar:
"§ 34 UStDV Fahrausweise als Rechnungen
(1) Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden, gelten als Rechnungen im Sinne des § 14 des Gesetzes, wenn sie mindestens die folgenden Angaben enthalten:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Unternehmers, der die Beförderungsleistung ausführt. § 31 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden;
2. das Ausstellungsdatum;
3. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag in einer Summe;
4. den anzuwendenden Steuersatz, wenn die Beförderungsleistung nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 des Gesetzes unterliegt, und
5. im Fall der Anwendung des § 26 Abs. 3 des Gesetzes einen Hinweis auf die grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr."
In § 12 Abs. 2 Nr. 10 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist geregelt:
"(2) Die Steuer ermäßigt sich auf 7 Prozent für die folgenden Umsätze:
10. die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr mit Ausnahme der Bergbahnen, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Kraftdroschkenverkehr und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr
a) innerhalb einer Gemeinde oder
b) wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.
Auf Fahrausweisen der Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, kann an Stelle des Steuersatzes die Tarifentfernung angegeben werden."

Jetzt schlauer? Ich nicht. Da mir kein Passenger wasauch immer von Expedia vorliegt kann ich nicht sagen in wie weit die Bestimmungen erfüllt werden.
 

SimonC

Erfahrenes Mitglied
03.05.2009
266
0
bei der LH kann man den Passengerreceipt jederzeit abrufen.
dies mache ich bei expedia buchungen und reiche diese dann ein.

gruss dp

Also, wenn ich die Amadeus oder die Buchungsnummer meiner sc:censored: Expedia-Buchungen bei LH zwecks Erstellung des PR eingebe, heißt es immer: Buchung existiert nicht. :censored::censored::censored:
Meinst Du mit "E-Ticket-Receipt" ein Passenger Receipt? Auf Lh.com bekam ich es wie gesagt nicht (bei "PR drucken"), über der Expedia-Tante war auch nichts möglich.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.526
4.054
Ich hatte mit dem Internetprovider 1&1 das Vergnügen. Die haben mir immer eine PDF-Rechnung zugeschickt. Diese berechtigt aber nicht zum Abzug der Vorsteuer, da sich nicht digital signiert war.

Das ist theoretisch und praktisch richtig: Was aber passieren wird, ist doch nur, dass der Rechnungsersteller das gleiche PDF ausdruckt, eintütet und zuschickt. Und dann ist es auf einmal ok. Soll also meinen, durch den Versand mit der Deutschen Post hat eine Rechnung auf einmal die Garantie der Richtigkeit für sich. Also muss ich eigentlich den Umschlag aufbewahren (y)(y)
 

SmilingBoy

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
831
1
CGN
Das ist theoretisch und praktisch richtig: Was aber passieren wird, ist doch nur, dass der Rechnungsersteller das gleiche PDF ausdruckt, eintütet und zuschickt. Und dann ist es auf einmal ok. Soll also meinen, durch den Versand mit der Deutschen Post hat eine Rechnung auf einmal die Garantie der Richtigkeit für sich. Also muss ich eigentlich den Umschlag aufbewahren (y)(y)
Und was hindert mich daran, einfach das PDF selbst auszudrucken?
 

ThorstenCGN

Aktives Mitglied
12.09.2009
228
47
ZG
Und was hindert mich daran, einfach das PDF selbst auszudrucken?

Unsere bürokratischen Monster in Deutschland... Die Signaturpflicht soll ja möglicherweise abgeschafft werden.
Tip: EInfach auf gutem Farbdrucker ausdrucken, zweimal falzen, lochen, verbuchen - fertig. Und schon ist es von einer verschickten Rechnung nicht mehr zu unterscheiden. :p
 

Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
7
MUC
Unsere bürokratischen Monster in Deutschland... Die Signaturpflicht soll ja möglicherweise abgeschafft werden.
Tip: EInfach auf gutem Farbdrucker ausdrucken, zweimal falzen, lochen, verbuchen - fertig. Und schon ist es von einer verschickten Rechnung nicht mehr zu unterscheiden. :p

Solche Tipps würde ich hier nicht geben, das ist nämlich Steuerbetrug.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.719
München
Solche Tipps würde ich hier nicht geben, das ist nämlich Steuerbetrug.

Die Aussage, das wäre Steuerbetrug halte ich für etwas gewagt. Die Umsatzsteuer wurde ja auch so entrichtet, ergo wird hier keineswegs "beschissen" - sondern höchstens das Formerfordernis der digitalen Signatur umgangen.

In jedem Fall aber - was das eigentliche Thema Flugtickets anbelangt - in der Regel irrelevant.
 

Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
7
MUC
Die Aussage, das wäre Steuerbetrug halte ich für etwas gewagt. Die Umsatzsteuer wurde ja auch so entrichtet, ergo wird hier keineswegs "beschissen" - sondern höchstens das Formerfordernis der digitalen Signatur umgangen.

So trivial ist das aber eben nicht. Eine selber ausgedruckte Rechnung genügt den Anforderungen für den Vorsteuerabzug nicht, wenn man keine qualifizierte digitale Signatur hat. Zieht man jetzt die Vorsteuer, kann das Finanzamt sie zurückfordern. Faltet man aber die Rechnung, kann einem von bösen Betriebsprüfern der Vorsatz der Steuerhinterziehung unterstellt werden (denn die Vorsteuer wird ja mit der abzuführenden Umsatzteuer verrechnet).

Ausserdem sind die ja nicht doof. Die wissen genau, welche häufig anzutreffenden Unternehmen keine brauchbar signierten Rechnungen verschicken (Beispiel: hetzner.de, da hat halb Deutschland nen Webserver stehen), da hilft auch alles falten nichts.
 

derausmuc

Neues Mitglied
04.02.2011
17
0
Wo steht denn auf dem Passenger Receipt von lufthansa.de die gezahlte Umsatzsteuer?
Dort sind verschiedene Steuern und Gebühren aufgelistet, aber irgendwie kann nichts davon die Umsatzsteuer sein? (Ja, Inlandsflug. Muss also angefallen sein.)
 

misterjuliusc

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
307
1
ZRH
Wo steht denn auf dem Passenger Receipt von lufthansa.de die gezahlte Umsatzsteuer?
Dort sind verschiedene Steuern und Gebühren aufgelistet, aber irgendwie kann nichts davon die Umsatzsteuer sein? (Ja, Inlandsflug. Muss also angefallen sein.)

Bei meinem letzten innerdeutschen Flug wird die Steuerberechnung und auch die USt.-Berechnung ziemlich genau aufgeschlüsselt: Unter Fare Calculation findet sich neben der Basefare-Kalkulation auch folgendes: XT7.71RD13.96DE$DE: NETTO 90.45 EUR; BRUTTO 107.64 EUR; UST 19.00PCT 17.19EUR. Der letzte Teil scheint mir doch recht eindeutig die Berechnung der USt. zu sein.
 
Z

Zurich Flyer

Guest
Kaum von einer langen Reise zurück, bin ich wieder einmal an meiner Lieblingsbeschäftigung: Steuererklärung:cry::censored::-(:rolleyes::censored::sick:
Und sehe, dass es von Expedia keinerlei Rechnung/Quittung/Coupon/sonstiges mit ausgewiesener Mwst. gibt. Auf meine tel. Anfrage hin sagten die Muschi von Expedia, dass sie sowas nicht ausstellen könnten und die dort gebuchten Flüge auch nicht von der Steuer absetzbar sind, da sie ein finnisch-amerikanisches Unternehmen sind. ...:eek::cry: ...aber stimmt das? Kann ja nicht sein, dass man auf dieser Weise GAR kein Businesstrip per Expedia buchen kann! Gibt es nicht doch noch einen Trick, um an die ausgewiesene Mwst. zu kommen?

Freue mich auf eine Antwort:kiss:



Nein! Die Muschi von Expedia hat dir hier wohl eine inkompetente Auskunft gegeben. :eek: Wie es bei diesem Sauladen ja nicht anders zu erwarten ist! :rolleyes:

Expedia ist ein US-amerikanisches Unternehmen. Der europäische Hauptsitz ist in Frankreich. Mit Finnland hat Expedia rein gar nix zu tun! :doh:
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.002
1.594
Muschi klingt süß:D

irgendwo hatten wir doch hier das Thema mit Finnland mal... da ist ein Ticketoffice von irgendeiner online Bude:rolleyes:
 
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derausmuc

Neues Mitglied
04.02.2011
17
0
Bei meinem letzten innerdeutschen Flug wird die Steuerberechnung und auch die USt.-Berechnung ziemlich genau aufgeschlüsselt:
Mh.. bei mir ist die Zeile nach dem DE zu Ende, Brutto/Netto Angaben oder die Angabe der enthaltenen USt. finde ich nicht.


Der Lufthansa Service schiebts auf Expedia.... Wer ist denn nun rechtlich dazu verpflichtet mir die entsprechende Rechnung auzustellen?
 
Zuletzt bearbeitet:
S

sebfra

Guest
Zusammenfassung der wichtigsten Fragen

Hallo zusammen,

das ist aber ein ganz interessantes Thema.

Ich werde zukünftig auch innerdeutsche geschäftliche Flüge mit Lufthansa haben.

Hier stellt sich mir folgende Frage:

Wenn ich das Ticket über Ltur oder Expedia buche, erhalte ich normalerweise einen Beleg von Expedia oder Ltur. Wenn ich richtig erinnere, ist dort nirgends eine Mwst ausgewiesen.

Oder ich buche direkt bei Lufthansa. Dort erhält man den Passenger Receipt ja meist nur noch als PDF.

Da es sicherlich viele interessiert ist die Frage:
-Welchen Beleg sollte man bei Expedia/Ltur/Lufthansa jeweils erfragen / ausstellen lassen?
-Ist auf diesem Beleg eine Ust ausgewiesen?
-Ist dieser Beleg ausreichend, und welche Anforderungen muss er erfüllen?

Wenn jemand hier konkrete Erfahrungen hat oder genaueres weiss, wäre es toll, dies hier noch einmal zusammenfassend zu beantworten!

Eine weitere Frage: Kann man bei Lufthansa offiziell noch einen PR auf einer Bordkarte erhalten wie früher als "Original"? Und erfüllt dieser alle Anforderungen? Ich meine, da ist auch keine Adresse drauf und auch keine UstId von dem Reisenden oder?

Vielen Dank!!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.002
1.594
den Passenger Receipt kannst du dir auch bei LH.com ziehen, wenn du woander gebucht hast. Nur die TSC wird dort nicht auftauchen!

Meines Wissen bekommst du auf Anfrage beim CI am Airport auch nicht diesen "Passenger"-Wisch. Adressen sind da nie drauf, das muss der Herr Schäuble ohne Adresse anerkennen!