Stopover der Airline als Pauschalreise eingestuft

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globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
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CPT / DTM
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Das Amtsgericht München stufte eine Etihad-Buchung mit vier Nächten in Abu Dhabi als Pauschalreise ein. Weil die Fluggesellschaft das ausgewählte Hotel nicht bereitstellte, muss sie der Kundin 2.387 Euro für die selbst gebuchte Ersatzunterkunft erstatten.

 

Flying Lawyer

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09.03.2009
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Das finde ich eigentlich - so wie die Website aufgebaut ist - ziemlich logisch, denn die bieten das Hotel im eigenen Namen und nicht als sogenannte verbundene Reise an. Und bei vier Tagen ist das nicht einfach eine Nebenleistung zum Fliegen (wie es bei einer Transitnacht ist). Völlig richtig entschieden. Was noch dahinter steckt: Den Sicherungsschein werden die seit Jahren "vergessen" haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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6.563
Verbraucher Schützer? Wettbewerbs Rechtler anywhere die letzten 20 Jahre? Geschlafen?
 

nutzer_1355

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24.03.2024
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Die Frage ist: Was passiert eigentlich, wenn Reiseveranstalter die Ausstellung des Sicherungsscheins verweigern? Schulterzucken beim Staat ?
 

nutzer_1355

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24.03.2024
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139
Bzgl. dem Sicherungsschein:

Nach § 147b Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) kann dieser Verstoß mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden – und zwar pro Fall, also potenziell für jede einzelne Buchung.

 

nutzer_1355

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24.03.2024
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Da Etihad seine Angebote gezielt an Kunden in Deutschland richtet, gilt nach Art. 6 der EU-Rom-I-Verordnung zwingend das deutsche Verbraucherschutzrecht.

Mit dem Verkauf von Flug-Hotel-Kombinationen tritt die Airline rechtlich als Reiseveranstalter im Sinne der EU-Pauschalreiserichtlinie (RL 2015/2302) auf. Sie ist deshalb nach § 651t des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verpflichtet, vor jeder Vorauszahlung einen Reisepreissicherungsschein auszugeben.

Diese Vorgaben binden nach dem europäischen Marktortprinzip ausdrücklich auch Unternehmen aus Drittstaaten wie den VAE, um zu verhindern, dass der gesetzliche Verbraucherschutz durch einen ausländischen Firmensitz unterlaufen wird.
 

nutzer_1355

Aktives Mitglied
24.03.2024
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139
Wenn ich das richtig lese, war EY gar nicht bei Gericht?
Gerade bei Verfahren um Fluggastrechte passiert es doch recht häufig, dass Drittstaaten-Airlines es auf ein Versäumnisurteil ankommen lassen.
Für mich liest es sich aber so, als ob die Prozessbevollmächtigten von Etihad noch rechtzeitig Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt hatten.

Stichwort Vollstreckung: Die Frage stellt sich stets bei nichtdeutschen Airlines.

Das Prinzip der sogenannten Drittschuldnerpfändung ist ein eleganter Weg, um Zahlungen einfach abzufangen. Große deutsche Reiseveranstalter greifen für ihre Pauschalreisen nach Bali oder Thailand nämlich sehr oft auf Etihad als Fluggesellschaft zurück. Dadurch haben diese Veranstalter eigentlich fast immer offene Rechnungen bei der Airline.

Anstatt das Geld nun mühsam direkt bei Etihad einzufordern, erwirkt der betroffene Fluggast mit seinem Gerichtsurteil beim Amtsgericht einen Pfändungsbeschluss. Diesen lässt er dann direkt einem dieser Reiseveranstalter zustellen. Dort greift daraufhin ein rechtliches Zahlungsverbot: Der Veranstalter darf die offenen Flugkosten nicht mehr an Etihad überweisen, sondern muss das Geld an den klagenden Kunden auszahlen, bis dessen Forderung komplett beglichen ist. Der Fluggast holt sich sein Geld also direkt an der deutschen Quelle, bevor es überhaupt nach Abu Dhabi abfließt.
 
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Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
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Gerade bei Verfahren um Fluggastrechte passiert es doch recht häufig, dass Drittstaaten-Airlines es auf ein Versäumnisurteil ankommen lassen.
Für mich liest es sich aber so, als ob die Prozessbevollmächtigten von Etihad noch rechtzeitig Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt hatten.

Stichwort Vollstreckung: Die Frage stellt sich stets bei nichtdeutschen Airlines.

Das Prinzip der sogenannten Drittschuldnerpfändung ist ein eleganter Weg, um Zahlungen einfach abzufangen. Große deutsche Reiseveranstalter greifen für ihre Pauschalreisen nach Bali oder Thailand nämlich sehr oft auf Etihad als Fluggesellschaft zurück. Dadurch haben diese Veranstalter eigentlich fast immer offene Rechnungen bei der Airline.

Anstatt das Geld nun mühsam direkt bei Etihad einzufordern, erwirkt der betroffene Fluggast mit seinem Gerichtsurteil beim Amtsgericht einen Pfändungsbeschluss. Diesen lässt er dann direkt einem dieser Reiseveranstalter zustellen. Dort greift daraufhin ein rechtliches Zahlungsverbot: Der Veranstalter darf die offenen Flugkosten nicht mehr an Etihad überweisen, sondern muss das Geld an den klagenden Kunden auszahlen, bis dessen Forderung komplett beglichen ist. Der Fluggast holt sich sein Geld also direkt an der deutschen Quelle, bevor es überhaupt nach Abu Dhabi abfließt.
Das ist clever :D Bleibt dann der Reiseveranstalter darauf sitzen? Also fordert EY dann weiterhin dessen volle Zahlung (für PAX abcde)?
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Gerade bei Verfahren um Fluggastrechte passiert es doch recht häufig, dass Drittstaaten-Airlines es auf ein Versäumnisurteil ankommen lassen.
Für mich liest es sich aber so, als ob die Prozessbevollmächtigten von Etihad noch rechtzeitig Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt hatten.

Stichwort Vollstreckung: Die Frage stellt sich stets bei nichtdeutschen Airlines.

Das Prinzip der sogenannten Drittschuldnerpfändung ist ein eleganter Weg, um Zahlungen einfach abzufangen. Große deutsche Reiseveranstalter greifen für ihre Pauschalreisen nach Bali oder Thailand nämlich sehr oft auf Etihad als Fluggesellschaft zurück. Dadurch haben diese Veranstalter eigentlich fast immer offene Rechnungen bei der Airline.

Anstatt das Geld nun mühsam direkt bei Etihad einzufordern, erwirkt der betroffene Fluggast mit seinem Gerichtsurteil beim Amtsgericht einen Pfändungsbeschluss. Diesen lässt er dann direkt einem dieser Reiseveranstalter zustellen. Dort greift daraufhin ein rechtliches Zahlungsverbot: Der Veranstalter darf die offenen Flugkosten nicht mehr an Etihad überweisen, sondern muss das Geld an den klagenden Kunden auszahlen, bis dessen Forderung komplett beglichen ist. Der Fluggast holt sich sein Geld also direkt an der deutschen Quelle, bevor es überhaupt nach Abu Dhabi abfließt.
In der Theorie. Aber wie oft kam das vor und welche Urteile gibt es schon dazu?
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.504
2.490
KUL (bye bye HAM)
Jede Airline die Fluege ab Deutschland anbietet, muss eine physische, ladungsfaehige Geschaeftsadresse vorweisen. Dahin koennen Pfaendungsbeschluesse zugestellt und vollstreckt werden. Sollte eine Airline trotzdem die Pfaendung verweigern (das passiert eigentlich nur bei irgendwelchen 3te Welt Airlines) und die Pfaendung nicht durchsetzbar sein, kann bei Drittschuldnern gepfaendet werden. Das koennen Reiseveranstalter, Vertriebspartner, etc. sein. In der totalen Eskalation, kann der Gerichtsvollzieher das Flugzeug der jeweiligen Airline in Frankfurt am Gate festsetzen.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.852
2.660
Jede Airline die Fluege ab Deutschland anbietet, muss eine physische, ladungsfaehige Geschaeftsadresse vorweisen. Dahin koennen Pfaendungsbeschluesse zugestellt und vollstreckt werden. Sollte eine Airline trotzdem die Pfaendung verweigern (das passiert eigentlich nur bei irgendwelchen 3te Welt Airlines) und die Pfaendung nicht durchsetzbar sein, kann bei Drittschuldnern gepfaendet werden. Das koennen Reiseveranstalter, Vertriebspartner, etc. sein. In der totalen Eskalation, kann der Gerichtsvollzieher das Flugzeug der jeweiligen Airline in Frankfurt am Gate festsetzen.

hatten wir nicht den bekannten fall von kuwait airways wo trtz gültigem titel in DE nicht gepfändet werden konnte?
 

Toter-Greifvogel

Erfahrenes Mitglied
25.04.2024
3.217
3.603

3te Welt Airlines. Böse Zungen behaupten das träfe auch auf GB und IRL zu...
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Jede Airline die Fluege ab Deutschland anbietet, muss eine physische, ladungsfaehige Geschaeftsadresse vorweisen. Dahin koennen Pfaendungsbeschluesse zugestellt und vollstreckt werden. Sollte eine Airline trotzdem die Pfaendung verweigern (das passiert eigentlich nur bei irgendwelchen 3te Welt Airlines) und die Pfaendung nicht durchsetzbar sein, kann bei Drittschuldnern gepfaendet werden. Das koennen Reiseveranstalter, Vertriebspartner, etc. sein. In der totalen Eskalation, kann der Gerichtsvollzieher das Flugzeug der jeweiligen Airline in Frankfurt am Gate festsetzen.
viel kann. Befürchte der Aufwand wird gescheut.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.447
5.984
kann bei Drittschuldnern gepfaendet werden. Das koennen Reiseveranstalter, Vertriebspartner, etc. sein. In der totalen Eskalation, kann der Gerichtsvollzieher das Flugzeug der jeweiligen Airline in Frankfurt am Gate festsetzen.
in der Theorie ja. Der Titel wird aber gegen die „XY Fluggesellschaft AG“ sein. Die Beziehungrn mit TUI und Co. Werden bei der „XY Commerce Ltd“ mit Sitz irgendwo liegen. Und dann ist schnell Ende. Das Flugzeug gehört irgendeiner Leasing und das zu pfänden ist für den Gläubiger wegen der Schadensersatzpflicht bei aufgehobener Pfändung ein unkalkulierbares Risiko. Die Welt ist leider nicht so einfach.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
17.366
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CPT / DTM
in der Theorie ja. Der Titel wird aber gegen die „XY Fluggesellschaft AG“ sein. Die Beziehungrn mit TUI und Co. Werden bei der „XY Commerce Ltd“ mit Sitz irgendwo liegen. Und dann ist schnell Ende. Das Flugzeug gehört irgendeiner Leasing und das zu pfänden ist für den Gläubiger wegen der Schadensersatzpflicht bei aufgehobener Pfändung ein unkalkulierbares Risiko. Die Welt ist leider nicht so einfach.

Gerichtsvollzieher, die einen Arsch in der Hose haben, schaffen es....

 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.447
5.984
Gerichtsvollzieher, die einen Arsch in der Hose haben, schaffen es....

Das hat mit Gerichtsvollzieher und "Arsch in Hosen" nichts zu tun. Ryanair ist dafür gut, denn die allermeisten Flugzeuge der Ryanair-Flotte gehören dem Mutterkonzern, der Ryanair Holding PLC. Bei Easyjet und anderen ist es anders, ein Teil gehört Easyjet (und zwar unterschiedlichen Konzerngesellschaften) und ein Teil ist geleast. Und wenn Du ein geleastes Flugzeug pfänden lässt, geht die Pfändung erst einmal durch, weil es dafür nicht auf das Eigentum ankommt. Kommt dann aber das Rechtsmittel wird die Pfändung aufgehoben und der Gläubiger ist für alle Schäden verantwortlich. Dann magst du zwar "Arsch in Hosen" aber kein Geld mehr in Hosen haben. Und das Jammern ist groß.