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Überhöhte Steuern+Gebühren-Praxis bei M&M-Flügen - Anspruch auf Auskunft u. Rückerstattung
Hallo,
ich habe gerade ein sehr interessantes Musterurteil vom Amtsgericht Köln im Volltext entdeckt:
https://openjur.de/u/651935.html
Leitsatz:
Bei der Buchung von Lufthansa Miles and More-Prämienflügen hat der Fluggast Anspruch auf Auskunft darüber, wie sich die Steuern und Gebühren sowie die Zuschläge, welche er gezahlt hat, im Einzelnen zusammen setzen. Dabei ist von der Fluggesellschaft eine detallierte Aufstellung aller Steuern und Gebühren zu beauskunften, welche die an Dritte verauslagt hat. Kann die Fluggesellschaft hinsichtlich einzelner Steuern und Gebühren nicht nachweisen, dass diese tatsächlich entstanden sind, so hat der Fluggast einen Rückerstattungsanspruch gegen die Fluggesellschaft in Höhe dieser Gebühren.
Offenbar wird von Miles&More bei den Steuern und Gebühren oftmals "gemauschelt", d.h. es werden dem Fluggast einfach mehr Steuern und Gebühren in Rechnung gestellt, als überhaupt fällig werden. Die denken eben, dass es für den Fluggast schwierig sein dürfte, die tatsächlichen Steuern und Gebühren zu beweisen. In dem Fall, der dem Urteil zugrunde lag, hatte der Kunde über OTA-Buchungsseiten nachgeprüft, wieviel Steuern und Gebühren für entsprechende Bezahlflüge der Einzelstrecken seiner M&M-Prämienbuchung fällig würden und siehe da, für seine identischen M&M-Teilstrecken hatte M&M deutlich mehr Steuern und Gebühren verlangt als bei den Bezahlflügen.
Ich hatte so einen Fall auch schon mal (was die Annahme dass da von M&M oftmals gemauschelt wird unterstreicht), allerdings war ich dabei zu faul, meine Rechte ggü. M&M geltend zu machen. Beim nächsten Mal werde ich aber, nachdem mir dieses Musterurteil vorliegt, konsequent auf Auskunft bestehen und die zuviel gezahlten Gebühren zurück verlangen. Das Problem die tatsächlichen Steuern und Gebühren zu beweisen besteht demnach ja auch nicht mehr, denn wie aus dem Urteil hervor geht, muss Lufthansa M&M umgekehrt beweisen, wie sich die Gebühren zusammen setzen. Gelingt ihr das nicht, wird eine Rückzahlung an den Fluggast fällig. Also ein sehr interessantes Urteil.
Hallo,
ich habe gerade ein sehr interessantes Musterurteil vom Amtsgericht Köln im Volltext entdeckt:
https://openjur.de/u/651935.html
Leitsatz:
Bei der Buchung von Lufthansa Miles and More-Prämienflügen hat der Fluggast Anspruch auf Auskunft darüber, wie sich die Steuern und Gebühren sowie die Zuschläge, welche er gezahlt hat, im Einzelnen zusammen setzen. Dabei ist von der Fluggesellschaft eine detallierte Aufstellung aller Steuern und Gebühren zu beauskunften, welche die an Dritte verauslagt hat. Kann die Fluggesellschaft hinsichtlich einzelner Steuern und Gebühren nicht nachweisen, dass diese tatsächlich entstanden sind, so hat der Fluggast einen Rückerstattungsanspruch gegen die Fluggesellschaft in Höhe dieser Gebühren.
Offenbar wird von Miles&More bei den Steuern und Gebühren oftmals "gemauschelt", d.h. es werden dem Fluggast einfach mehr Steuern und Gebühren in Rechnung gestellt, als überhaupt fällig werden. Die denken eben, dass es für den Fluggast schwierig sein dürfte, die tatsächlichen Steuern und Gebühren zu beweisen. In dem Fall, der dem Urteil zugrunde lag, hatte der Kunde über OTA-Buchungsseiten nachgeprüft, wieviel Steuern und Gebühren für entsprechende Bezahlflüge der Einzelstrecken seiner M&M-Prämienbuchung fällig würden und siehe da, für seine identischen M&M-Teilstrecken hatte M&M deutlich mehr Steuern und Gebühren verlangt als bei den Bezahlflügen.
Ich hatte so einen Fall auch schon mal (was die Annahme dass da von M&M oftmals gemauschelt wird unterstreicht), allerdings war ich dabei zu faul, meine Rechte ggü. M&M geltend zu machen. Beim nächsten Mal werde ich aber, nachdem mir dieses Musterurteil vorliegt, konsequent auf Auskunft bestehen und die zuviel gezahlten Gebühren zurück verlangen. Das Problem die tatsächlichen Steuern und Gebühren zu beweisen besteht demnach ja auch nicht mehr, denn wie aus dem Urteil hervor geht, muss Lufthansa M&M umgekehrt beweisen, wie sich die Gebühren zusammen setzen. Gelingt ihr das nicht, wird eine Rückzahlung an den Fluggast fällig. Also ein sehr interessantes Urteil.