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Wo liegt der Unterschied zwischen O, I oder X-Awards?
Bin leider noch neu in der Meilensache, danke!
O entspricht First Class
I entspricht Business Class
X entspricht Economy Class
Wo liegt der Unterschied zwischen O, I oder X-Awards?
Bin leider noch neu in der Meilensache, danke!
Noch einmal für dich. Die S&G sind immer gleich. Egal welche Reiseklasse man bucht oder wie man das Ticket zahlt. Das was unterschiedlich ist, sind Zuschläge. Aber diese kann M&M nach genüge verlangen und du hast dagegen keinerlei Anspruch, dass sie dir irgend etwas Rückerstatten müssen.
Die Tatsache, dass wir uns hier alle mit den Phantasiegebühren oder -zuschlägen abfinden und diese mittlerweile kennen rechtfertigt noch lange nicht, dass das so ok ist.
Ihr solltet also nicht über S&G sondern über Zuschläge diskutieren.
Ich muss dem TO aber Recht geben: Die Tatsache, dass wir uns hier alle mit den Phantasiegebühren oder -zuschlägen abfinden und diese mittlerweile kennen rechtfertigt noch lange nicht, dass das so ok ist.
Genau. Mein letzter M&M-Award in F mit ANA hat 26 Euro tax/fee gekostet...somit kann ich mich wirklich nicht beschweren.Was die Meilentickets betrifft: Niemand zwingt mich, Meilentickets zu buchen, wenn ich der Meinung bin, die zusätzlich zu den Meilen anfallenden Zuschläge seien zu hoch. Und wenn in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche rechtliche Bestimmungen gelten, warum sollte es den Airlines dann nicht erlaubt sein, unterschiedliche Zuschläge zu verlangen/ihr Produkt zu einem unterschiedlichen Preis zu verkaufen? Ist bei anderen Produkten doch genauso.
Genau. Mein letzter M&M-Award in F mit ANA hat 26 Euro tax/fee gekostet...somit kann ich mich wirklich nicht beschweren.
Über die Zuschläge wurde hier doch schon so viel diskutiert.
Nur sollte man im Jahre 2017 nicht auf ein Gerichtsurteil von 2008 verweisen wo es um den Kerosinzuschlag geht, welchen es heute nicht mehr gibt.
... in einer Person derart vereinigt sind wie vermeintlich bei @asahi.
@LE2012, nur zur Info: Die Fluggesellschaften dürfen laut Rechtslage über Steuern und Gebühren keine Einnahmen für sich generieren. Es darf auch kein Vermieter über die Betriebskosten einer Mietwohnung Einnahmen generieren. Er darf grundsätzlich vom Mieter nur die Betriebskosten verlangen, die ihm selbst tatsächlich entstanden sind. Wenn ein Vermieter dagegen verstößt, dann ist er dran, das ist das gute Recht des Mieters. Da kann dann auch nicht einer dem Mieter eintgegen halten "Wer hat Dich denn gezwungen, diesen Mietvertrag zu unterschreiben". Analog verhält es sich mit den Rechten des Fluggastes. Die Behauptung "Dich hat doch keiner zur Buchung gezwungen" ist sachfremd und geht an jeder Rechtslogik vorbei.
.... die Gebühren der Fluggesellschaft (422€ International Surcharge,...).