Überhöhte Steuern+Gebühren-Praxis bei M&M-Flügen - Anspruch auf Auskunft u. Rückerstattung

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ReviloCGN

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
1.065
75
CGN
Noch einmal für dich. Die S&G sind immer gleich. Egal welche Reiseklasse man bucht oder wie man das Ticket zahlt. Das was unterschiedlich ist, sind Zuschläge. Aber diese kann M&M nach genüge verlangen und du hast dagegen keinerlei Anspruch, dass sie dir irgend etwas Rückerstatten müssen.

Ihr solltet also nicht über S&G sondern über Zuschläge diskutieren.

Ich muss dem TO aber Recht geben: Die Tatsache, dass wir uns hier alle mit den Phantasiegebühren oder -zuschlägen abfinden und diese mittlerweile kennen rechtfertigt noch lange nicht, dass das so ok ist.
 
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Reaktionen: mg1981

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.419
9.448
BRU
Geht es eigentlich um die Höhe der Steuern/Gebühren/Zuschläge bei Meilentickets oder um die Transparenz?

Bei letzterem stimme ich der Kritik zu – egal, ob gekauftes Ticket oder Meilenticket, ich möchte als Kunde wissen, was ich im Falle einer Stornierung zurückbekomme und was nicht. Und genau darum geht es letztendlich doch bei der Frage der Aufschlüsselung und dem Recht auf Information.

Kann man jetzt zum wiederholten Male diskutieren, ob diese ganzen „Zuschläge“ nicht eigentlich Teil des Ticketpreises sein sollten. Gerade dieser „internationale Zuschlag“ sollte es meiner Ansicht nach sein.

Was die Meilentickets betrifft: Niemand zwingt mich, Meilentickets zu buchen, wenn ich der Meinung bin, die zusätzlich zu den Meilen anfallenden Zuschläge seien zu hoch. Und wenn in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche rechtliche Bestimmungen gelten, warum sollte es den Airlines dann nicht erlaubt sein, unterschiedliche Zuschläge zu verlangen/ihr Produkt zu einem unterschiedlichen Preis zu verkaufen? Ist bei anderen Produkten doch genauso.
 

asahi

Erfahrenes Mitglied
08.04.2010
2.623
51
Wismut Aue
Ihr solltet also nicht über S&G sondern über Zuschläge diskutieren.

Ich muss dem TO aber Recht geben: Die Tatsache, dass wir uns hier alle mit den Phantasiegebühren oder -zuschlägen abfinden und diese mittlerweile kennen rechtfertigt noch lange nicht, dass das so ok ist.

Über die Zuschläge wurde hier doch schon so viel diskutiert.
Nur sollte man im Jahre 2017 nicht auf ein Gerichtsurteil von 2008 verweisen wo es um den Kerosinzuschlag geht, welchen es heute nicht mehr gibt.
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.282
6.258
SNA
Was die Meilentickets betrifft: Niemand zwingt mich, Meilentickets zu buchen, wenn ich der Meinung bin, die zusätzlich zu den Meilen anfallenden Zuschläge seien zu hoch. Und wenn in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche rechtliche Bestimmungen gelten, warum sollte es den Airlines dann nicht erlaubt sein, unterschiedliche Zuschläge zu verlangen/ihr Produkt zu einem unterschiedlichen Preis zu verkaufen? Ist bei anderen Produkten doch genauso.
Genau. Mein letzter M&M-Award in F mit ANA hat 26 Euro tax/fee gekostet...somit kann ich mich wirklich nicht beschweren.
 

ReviloCGN

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
1.065
75
CGN
Genau. Mein letzter M&M-Award in F mit ANA hat 26 Euro tax/fee gekostet...somit kann ich mich wirklich nicht beschweren.

Genau, mit ANA! Das wäre bei LH nicht möglich.
Ich habe auch DE-NZ return in C mit Thai für ca. 350 EUR bekommen, aber selbst die Hotline sagte: Wenn wir einen LH-Slot mit reinnehmen, wird´s aber teuer...

Internationaler Zuschlag - was soll das überhaupt sein? Übersetzungsgebühr oder Englischkurs für FB?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.424
11.727
FRA/QKL
Über die Zuschläge wurde hier doch schon so viel diskutiert.
Nur sollte man im Jahre 2017 nicht auf ein Gerichtsurteil von 2008 verweisen wo es um den Kerosinzuschlag geht, welchen es heute nicht mehr gibt.

Eben.

Und auf meinen Rechnungen stehen explizit die einzelnen Steuern&Gebühren (Exemplarisch 168,66€ für den letzten gekauften Langstrecken Flug mit 5 Segmenten) aufgeführt und ebenso die Gebühren der Fluggesellschaft (422€ International Surcharge, 16€ KK). Das war ein Kaufticket und entspricht mit Ausnahme minimaler Währungsschwankungen den gleichen Werten bei Prämientickets in der gleichen Klasse.

Das Gerichtsurteil von 2008 ist für die Tonne, weil heute nicht mehr anwendbar.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
@LE2012, nur zur Info: Die Fluggesellschaften dürfen laut Rechtslage über Steuern und Gebühren keine Einnahmen für sich generieren. Es darf auch kein Vermieter über die Betriebskosten einer Mietwohnung Einnahmen generieren. Er darf grundsätzlich vom Mieter nur die Betriebskosten verlangen, die ihm selbst tatsächlich entstanden sind. Wenn ein Vermieter dagegen verstößt, dann ist er dran, das ist das gute Recht des Mieters. Da kann dann auch nicht einer dem Mieter eintgegen halten "Wer hat Dich denn gezwungen, diesen Mietvertrag zu unterschreiben". Analog verhält es sich mit den Rechten des Fluggastes. Die Behauptung "Dich hat doch keiner zur Buchung gezwungen" ist sachfremd und geht an jeder Rechtslogik vorbei.

Schlechter Vergleich: Im Mietrecht geht es um Forderungen, die aus einer bestehenden Vertragsbeziehung entstehen. Hier dagegen geht es um den Neu-Abschluß eines Beförderungsvertrages. Und da weiß ich vorher, was mich der kostet. Kann ich nehmen. Oder nicht.
 
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Reaktionen: LE2012

Desperado177

Erfahrenes Mitglied
26.10.2012
778
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Es ist doch unstrittig, dass lh damit Einnahmen generieren. Man muss ja n noch mal an die Erhöhung um hundert Euro pro Strecke vor rein paar Jahren denke.
 

tehbasti

Erfahrenes Mitglied
01.04.2016
864
18
LUX / DSM
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300x250
sind die steuern und gebühren ab kolumbien so hoch? bog-fra-lux kostet 380euro, wobei lux-fra-bo "nur" 280euro kostet.