Überprüfung von Visavorschriften beim Check-In durch TIMATIC

ANZEIGE

Flugsaurier

Neues Mitglied
22.08.2019
16
0
ANZEIGE
Artikel 6 Schengener Grenzkodex (vereinfachte Antwort).
Der nationale Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedslandes ersetzt das Schengenvisum. Gleichwohl gilt der Maximalaufenthalt von 90 Tagen pro Halbjahr.

Vorsicht: Artikel 6 bezieht sich auf die Modalitäten beim "Überschreiten der Außengrenzen" (des Schengenraums)(Schengener Grenzkodex) !

Da Reunion aber nicht zum Schengenraum gehört ist der Schengener Grenzkodex bei der Einreise in Reunion m.E. nicht anwendbar! Schengen-Visa werden für die Einreise nach Reunion z.B. grundsätzlich nicht akzeptiert!

Allerdings ist Artikel 6 (wiedereinmal) ein Indiz dafür, wie unsinnig im "Travelcenter der IATA" der Hinweis auf auf ein Schengenvisum bei vorliegendem nationalen Aufenthaltstitel ist!
 

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.048
340
Ich gehe ohnehin davon aus, dass der "Schuldige" für diese unglückliche Formulierung nicht TIMATIC ist, sondern diese IATA-Zugangssoftware (Travelcenter). Kontaktmöglichkeiten sowohl zu TIMATIC, als auch zu IATA habe ich im Internet nur für Kunden (Airlines, Reisebüros etc.) gefunden. Es gibt da eine allgemeine email-Adresse für die gesamte IATA, nur verspreche ich mir nichts davon, dort Änderungen für das "Travelcenter" anzuregen.

Ich hab mich vor ~ 3 Jahren mal an folgende Adresse gewandt und die Formulierung wurde binnen weniger Tage geändert:

Immigration regulations change constantly, so if you believe the information contained within TimaticWeb 2 is incorrect, you can send the details to timediting@iata.org. We will investigate with multiple sources within the relevant country and if verified will update Timatic.

(aus: https://www.timaticweb2.com/faq#)

Ob für Check-In-Agents diese Visa-exemptions ebenfalls unterdrückt werden, ist ohnehin nicht sicher, da wir nicht wissen, mit welcher Zugangssoftware für TIMATIC beim Check-In letztendlich gearbeitet wird.
Im übrigen gehe ich mittlerweile ebenfalls davon aus, dass Check-In-Agents (oder bei Unklarheiten dann zumindest deren Superwiser) sehr wohl vertraut sind mit den (für mich missverständlichen) Standardformulierungen ihrer Zugangssoftware!
Wenn es in der Vergangenheit aufgrund von solchen missverständlichen Formulierungen zu massiven Verzögerungen beim Check-In oder gar zu ungerechtfertigten Verweigerungen des Check-In gekommen ist, gehe ich mal schwer davon aus, dass hier allein schon auf Druck der Airlines ganz schnell Änderungen bei TIMATIC vorgenommen wurden.
Ich bin ja nicht der einzige EU-Bürger, der in den letzten Jahren mit seiner Nicht-EU-Frau in ein französisches Überseedepartment geflogen ist;)!

Bist Du sicher nicht - aber eine klarere Formulierung hätte Dir die Nachfrage hier erspart bzw. könnte sie weitere Unklarheiten oder unter Umständen Diskussionen anderer, weniger vorbereiteter, am Check-In vereinfachen ;-)
 

ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
Für Nachahmer: Das gilt ausschließlich für Inhaber einer Niederlassungserlaubnis mit deutschem Ehepartner und ehelicher Lebensgemeinschaft.

Nöö, das gilt auch mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und deutschem Ehepartner, solange die Ehe fortbesteht.
Nebenbei braucht man eine von der Ausländerbehörde entsprechend ausgestellte Bescheinigung,
die bei überschreiten der 6-Monats-Frist auch dem Grenzer im Original vorzulegen ist

Wenn schon bitte korrekte und vollständige Informationen geben, ansonsten besser ... ;)

AB.jpg
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.979
29.939
MUC
Der "Aufenthaltstitel" meiner Frau ist eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Wie du schon geschrieben hast erlischt so ein Aufenthaltstitel GRUNDSÄTZLICH nach 6 Monaten. Ausnahme: Der Ausländer lebt mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft zusammen.

Da muss ich doch gerade mal klugsch***en: Eine Niederlassungserlaubnis ist immer unbefristet, da es sich ja um eine Erlaubnis zur Niederlassung in Deutschland handelt. Daher wird im Englischen auch nicht mehr von einer Residence Permit (= Aufenthaltstitel) sondern einer Permanent Residence Permit (= Niederlassungserlaubnis) gesprochen.

Auch wenn ich weiterhin davon ausgehe, dass das beim Check-in in BKK klappen wird, würde ich doch empfehlen, dass Deine Frau die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt. Die Voraussetzungen sollten ja bereits erfüllt sein, wenn bereits eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde und ihr (noch) verheiratet seid.
 

ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
...
Auch wenn ich weiterhin davon ausgehe, dass das beim Check-in in BKK klappen wird, würde ich doch empfehlen, dass Deine Frau die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt. Die Voraussetzungen sollten ja bereits erfüllt sein, wenn bereits eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde und ihr (noch) verheiratet seid.

Macht aber nur Sinn wenn es eine doppelte Staatsbürgerschaft wird,
da es ansonsten Nachteile in Thailand gibt und das ist leider vom,
manche nennen es Ermessensspielraum, ich nenne es Willkür,
der zuständigen Ausländerbehörde abhängig.

Weiterhin erfüllt die Niederlassungserlaubnis noch nicht zwingend
die Voraussetzungen für die Beantragung der Staatsbürgerschaft,
denn auch der Zeitpunkt der Erteilung der NL, sowie der Zeitpunkt der Beantragung
der Staatsbürgerschaft, sind von der Willkür der AB abhängig.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.159
689
jwd
Nöö, das gilt auch mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und deutschem Ehepartner, solange die Ehe fortbesteht.
Nebenbei braucht man eine von der Ausländerbehörde entsprechend ausgestellte Bescheinigung,
die bei überschreiten der 6-Monats-Frist auch dem Grenzer im Original vorzulegen ist

Wenn schon bitte korrekte und vollständige Informationen geben, ansonsten besser ... ;)

Anhang anzeigen 129920

Äh, nö.

§ 51 Abs. 2 Satz AufenthG. Nur die Niederlassungserlaubnis schützt vor dem Erlöschen.
 

Flugsaurier

Neues Mitglied
22.08.2019
16
0
Ich hab mich vor ~ 3 Jahren mal an folgende Adresse gewandt und die Formulierung wurde binnen weniger Tage geändert:
Immigration regulations change constantly, so if you believe the information contained within TimaticWeb 2 is incorrect, you can send the details to timediting@iata.org. We will investigate with multiple sources within the relevant country and if verified will update Timatic.

(aus: https://www.timaticweb2.com/faq#)

Gesagt, getan und die Antwort kam "postwendend":

"Thank you for your message. We would like to inform you that Timatic Editing does not enter in private requests for travel information, for a variety of reasons:

1) Timatic is developed and offered as a service to subscribing airlines, travel agents and companies;

2) More often than not, we are unable to offer the specific information required in personal requests, as we are usually not aware of the full travel plans or particulars of an individual. We would therefore not be able to correctly and professionally advise you on requirements specific to your needs.

This is why we would recommend that you ask your local travel agent or the airline that you intend to fly. They will be able to advise you further and if necessary, will contact us directly.

We will look into this accordingly and make an adjustment if required. Many thanks for your understanding.

Best regards"

Nur...die Airlines und Reisebüros machen sich ja vor der Buchung nicht die Arbeit und geben die Reisedaten eines Passagiers bei TIMATIC ein, sondern verweisen (verständlicher Weise!) auf die Botschaft des Reiseziels :mad: