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Artikel 6 Schengener Grenzkodex (vereinfachte Antwort).
Der nationale Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedslandes ersetzt das Schengenvisum. Gleichwohl gilt der Maximalaufenthalt von 90 Tagen pro Halbjahr.
Vorsicht: Artikel 6 bezieht sich auf die Modalitäten beim "Überschreiten der Außengrenzen" (des Schengenraums)(Schengener Grenzkodex) !
Da Reunion aber nicht zum Schengenraum gehört ist der Schengener Grenzkodex bei der Einreise in Reunion m.E. nicht anwendbar! Schengen-Visa werden für die Einreise nach Reunion z.B. grundsätzlich nicht akzeptiert!
Allerdings ist Artikel 6 (wiedereinmal) ein Indiz dafür, wie unsinnig im "Travelcenter der IATA" der Hinweis auf auf ein Schengenvisum bei vorliegendem nationalen Aufenthaltstitel ist!