Übersicht der aktuellen Miles&More 'Altpapier' Aktionen

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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
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Einschreiben ist ohnehin das allerletzte. Komisch wieviele Leute noch immer glaube es sei besonders sicher etwas per 'Einschreiben' zu versichern. Vermutlich auch noch 'Einwurf'. Versichert ist es auch nicht fuer den Fall dass Gutscheine o.a. verschickt werden. :rolleyes:

Der Briefumschlag kann genauso leer sein wie die Seite vom Telefax. Von daher: Wo ist der Unterschied ? :confused:
Aha, weil ein Umschlag (aus Sicht des Empängers) "leer sein kann", lässt Du derlei immer gleich per Gerichtsvollzieher zustellen..?!?
Mit "versichert" meinst Du wohl Haftung, seitens der Post heißt es zum Einwurf-Einschreiben:
Deutsche Post | Einschreiben - Leistungen
".. Wir dokumentieren, dass Ihre Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde. Bei Verlust oder Beschädigung haften wir mit bis zu 20 EUR. .."

In der Praxis bewährt hat sich bei mir der taggleiche Versand eines Faxes und (Einschreib-)Briefes - oder auch nur Fax + E-Mail..
 

nin

Aktives Mitglied
22.12.2009
123
0
DUS & FUK
Was unter Schriftform zu verstehen ist, ergibt sich aus §§ 127, 126. Danach genügt im Zweifel auch die vom Kunden gewählte Übermittlung durch Telegramm oder Telefax.

Masuch schreibt dazu im MUC Kommentar zum Thema Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Im Unterschied zur Schriftform genügt in diesen Fällen die Fixierung der Erklärung in einer Urkunde oder eine auf andere zur dauerhaften Wiedergabe von Schriftzeichen geeignete Weise (zB Telefax oder E-Mail). Einer Unterschrift des Erklärenden bedarf es nicht; allerdings muss die Person des Erklärenden erkennbar und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder auf sonstige Weise deutlich gemacht werden. Die Einhaltung der Schriftform des § 126 reicht in jedem Falle aus.
 
Zuletzt bearbeitet:

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Masuch schreibt dazu im MUC Kommentar zum Thema Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Masuch schreibt im MüKo nicht dazu, sondern der befaßt sicht in der zitierten Passage ausschließlich mit dem Textformerfordernis für Widerrufserklärungen. Wird für Kündigungserklärungen Schriftform verlangt, ist das etwas gänzlich anderes.
 
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Reaktionen: Atvo und nin

nin

Aktives Mitglied
22.12.2009
123
0
DUS & FUK
Masuch schreibt im MüKo nicht dazu, sondern der befaßt sicht in der zitierten Passage ausschließlich mit dem Textformerfordernis für Widerrufserklärungen. Wird für Kündigungserklärungen Schriftform verlangt, ist das etwas gänzlich anderes.

Oh, oh. Erst jetzt sehe ich, dass es gar nicht um Widerruf ging. Diese ganzen länglichen Textformzitate hatten mich dies glauben lassen. Man sollte doch besser alles lesen oder den Wein später einschenken. Ich wollte keine Verwirrung stiften.

In dem Falle kann meine Äußerung als hinfällig betrachtet werden. Völlig richtig - wenn für die Kündigung die Schriftform vertraglich gefordert wurde (was bei vielen - wohl nicht beim Handelsblatt der Fall ist) dann genügt die Sendung eins Faxes nicht! Einzige Ausnahme wäre eine ausdrückliche Vereinbarung über den Ersatz der schriftlichen Form auch durch elektronische Form, § 126 Abs. 3 BGB.
 

t_no

Altpapiersammler
29.07.2010
443
4
MIL
Dank an HighHopes für das Auftun der neuen FTD Aktion für die die nicht sowieso gerade an allen Wohnsitzen das Dreimonatsabo haben: 4.000 Meilen für 4 Wochen:

FTD - 4.000 Meilen für 26 Euro
Link
0,65¢/Meile
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.937
Fax ist Textform und sollte für eine Kündigung eines Abos ausreichen.

Ein normales Fax ist keine "Textform". Diese zeichnet sich dadurch aus, dass "durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders" der Abschluss der Erklärung dargestgellt wird. Ein normales Fax trägt aber keine Nachbildung der Namensunterschrift sondern eine Kopie der echten Unterschrift und wird im Wege der Telekommunikation übermittelt und ist daher "Schriftform".

Zumindest 20 Jahre Anwaltstätigkeit haben bei mir seit 10 Jahren keinen Zweifel mehr aufkommen lassen, dass das Fax ausreicht, wenn nur vertraglich die Schriftform vereinbart ist. Und das steht auch so im Gesetz: § 127 Abs. 2 S. 1 BGB.
 
Zuletzt bearbeitet:

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
8.923
2.006
MUC
M.E. ist es egal ob die Schriftform, Textform etc. eingehalten wurde, wenn mir der Verlag die Kündigung bestätigt.

Ich habe bisher alle Abos per EMail gekündigt und habe noch jedes Mal die gewünschte Kündigungsbestätigung
erhalten.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.273
1.098
Das sehen andere, anders:

Schriftformerfordernis
Schriftform: Vorsicht bei Aufhebungsverträgen per Fax - Business-Tipps - Recht-News - ChannelPartner
Fax und Schriftform im Mietvertrag
Kündigung per Fax wirksam? Arbeitsrecht frag-einen-anwalt.de

BGH v. 14.03.2006:
Eine Telekopie der Erklärung nach § 12 Abs. 3 VVG genügt nicht dem Schriftformerfordernis. Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG beginnt erst mit dem Zugang des vom Aussteller unterzeichneten Originals zu laufen.

* BGH v. 30.07.1997:
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach dem Gesetz der Schriftform bedarf, wird nicht wirksam, wenn sie dem Erklärungsempfänger lediglich per Telefax zugeht.
 

HighHopes

Erfahrener Killepitscher
08.03.2009
3.300
2
DUS
Die Diskussion mag ja juristisch interessant sein, aber hat sie irgendeine Relevanz für den Duschschnittsabonnenten?
Versteht mich nicht falsch, Ihr könnt das ja gerne noch 100 Jahre weiter diskutieren, aber wäre es nicht angebrachter, dies unter einem anderen Threadtitel zu tun?
Für mich klingt das bald so, als könnte man ohne Anwalt nicht guten Gewissens ein Abo abschließen.
Meine Erfahrungen decken sich mit denen von Chris-99: Kündigen über den Kanal der einem geboten wird (Telefon, Email, Kontaktformular...) und freundlich um eine Kündigungsbestätigung bitten.
Hat bei mir bisher immer absolut problemlos geklappt.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Aha, weil ein Umschlag (aus Sicht des Empängers) "leer sein kann", lässt Du derlei immer gleich per Gerichtsvollzieher zustellen..?!?
Mit "versichert" meinst Du wohl Haftung, seitens der Post heißt es zum Einwurf-Einschreiben:
Deutsche Post | Einschreiben - Leistungen
".. Wir dokumentieren, dass Ihre Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde. Bei Verlust oder Beschädigung haften wir mit bis zu 20 EUR. .."

In der Praxis bewährt hat sich bei mir der taggleiche Versand eines Faxes und (Einschreib-)Briefes - oder auch nur Fax + E-Mail..

Meine Abos kuendige ich ebenfalls per email und wenn dann nichts kommt per Fax/normale Briefpost.

Ich bezog mich auf die Versendung von werthaltigen Dingen wie Fluggutscheine, Upgrades etc. Hatte es schon oft das mir jemand sagte 'schick es aber per Einschreiben' wo ich allerdings den Hintergrund nicht sehe. Was habe ich davon wenn ich mir von der Post 20 EUR erstreiten muss und der 400 EUR Voucher trotzdem weg ist !?

Das war nun OT. Zurueck zum Thema. :)
 
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Salome

Aktives Mitglied
01.01.2010
159
0
Dank an HighHopes für das Auftun der neuen FTD Aktion für die die nicht sowieso gerade an allen Wohnsitzen das Dreimonatsabo haben: 4.000 Meilen für 4 Wochen:

FTD - 4.000 Meilen für 26 Euro
Link
0,65¢/Meile

die Meilen gibt es per Post ;):

"PS: Ihre 4.000 Miles & More Meilen erhalten Sie mit separater Post, sobald die Rechnung für den 4–wöchigen Testzeitraum beglichen ist. Wir wünschen Ihnen schon jetzt viel Freude damit."
 

buffy0407

Erfahrenes Mitglied
07.03.2009
811
0
Bische ( Nähe SXB)
Die Diskussion mag ja juristisch interessant sein, aber hat sie irgendeine Relevanz für den Duschschnittsabonnenten?
Versteht mich nicht falsch, Ihr könnt das ja gerne noch 100 Jahre weiter diskutieren, aber wäre es nicht angebrachter, dies unter einem anderen Threadtitel zu tun?
Für mich klingt das bald so, als könnte man ohne Anwalt nicht guten Gewissens ein Abo abschließen.
Meine Erfahrungen decken sich mit denen von Chris-99: Kündigen über den Kanal der einem geboten wird (Telefon, Email, Kontaktformular...) und freundlich um eine Kündigungsbestätigung bitten.
Hat bei mir bisher immer absolut problemlos geklappt.


Also ich kündige meine Zeitschriftenabos immer über meinen Rechtsanwalt.
Die Rechtsschutzversicherung macht zwar immer blöd - aber dafür bin ich sicher, dass das mit der Kündigung auch klappt!
 
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HighHopes

Erfahrener Killepitscher
08.03.2009
3.300
2
DUS
Also ich kündige meine Zeitschriftenabos immer über meinen Rechtsanwalt.
Die Rechtsschutzversicherung macht zwar immer blöd - aber dafür bin ich sicher, dass das mit der Kündigung auch klappt!

Für Dich besteht das Problem ja gar nicht mehr, da Du bei allen Verlagen auf der schwarzen Liste stehst.

Habe ich übrigens schon mal erwähnt, dass Mrs. HighHopes beim Focus für Meilenabos gesperrt ist, weil ich mich mit dem Drachen vom Call Center angelegt hatte?
Mrs. HighHopes ahnt davon aber nichts :eek:
 
Zuletzt bearbeitet:

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.213
2.175
DRS, ALC
Ich bin es auch. Gesperrt weil zuviele 5 Wochenabo bestellt und nie ein Jahresabo abgeschlossen, so das Callcenter.

Gibt es ja jetzt auch nicht mehr....
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.029
28
Also ich kündige meine Zeitschriftenabos immer über meinen Rechtsanwalt.
Die Rechtsschutzversicherung macht zwar immer blöd - aber dafür bin ich sicher, dass das mit der Kündigung auch klappt!

Und wenn der Rechtsanwalt vergißt, dem am letzten Tag zugestellten Kündigungsschreiben die Originalvollmacht beizulegen und die Kündigung deshalb zurückgewiesen wird, dann geht der Spaß erst richtig los.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.937
Das sehen andere, anders:

Schriftformerfordernis
Schriftform: Vorsicht bei Aufhebungsverträgen per Fax - Business-Tipps - Recht-News - ChannelPartner
Fax und Schriftform im Mietvertrag
Kündigung per Fax wirksam? Arbeitsrecht frag-einen-anwalt.de

BGH v. 14.03.2006:
Eine Telekopie der Erklärung nach § 12 Abs. 3 VVG genügt nicht dem Schriftformerfordernis. Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG beginnt erst mit dem Zugang des vom Aussteller unterzeichneten Originals zu laufen.

* BGH v. 30.07.1997:
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach dem Gesetz der Schriftform bedarf, wird nicht wirksam, wenn sie dem Erklärungsempfänger lediglich per Telefax zugeht.

Siehst Du: Das ist einer der Gründe, warum man Jura nicht in Internet Foren lernen sollte und Googlen keine 8jährige Ausbildung ersetzt. Sowohl die Kündigung nach § 623 BGB als auch die die Anzeige nach § 12 VVG sind GESETZLICHE Schriftformerfordernisse. Und ein Telefax genügt nicht der GESETZLICHEN Schriftform, weil diese nach § 126 BGB eine Original-Unterschrift erfordert. Die gewillkürte Schriftform (also durch AGB oder rechtsgeschäft vereinbarte) braucht nach § 127 BGB gerade keine Original-Unterschrift. Steht so im Gesetz, dafür brauche ich nicht zu googlen.

Und damit Du auch Du Textform und Schriftform unterscheiden kannst: Der Textform entspricht nach § 126b BGB jede lesbare, dauerhafte Erklärung, in der der Ersteller der entsprechenden Urkunde genannt wird und aus der "durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders" der Abschluss der Erklärung hervorgeht und erkennbar ist, dass und wo die Erklärung abgegeben wurde. Dazu reicht dann auch eine gescannte Unterschrift. Bei Schriftform braucht eine eine Original-Unterschrift. Diese muss - im Falle der gewillkürten Schriftform - aber nicht auf dem Teil stehen, dass der andere bekommt (Fall Fax), sondern sie muss exisiteren.

Damit: Computer Fax mit gescannter Unterschrift = Textform. Traditionelles Fax mit richtiger Unterschrift = Schriftform. Und nur in den Fällen, in denen es im Gesetz (also nicht im Vertrag oder in AGB steht) braucht es zur Wirksamkeit einer der Schriftform unterliegenden Erklärung der Originalunterschrift auf dem Papier was dem Erklärungsempfänger zugeht.

So, das war jetzt Jura schnellgemacht. Im Ergebnis ist das alles irrlevant, denn kein Verlag wird bei einer nachweisbar eingegangenen Kündigung mit irgendwelchen Formvorschriften kommen. Und sobald der Verlag das bestätigt, ist es sowieso egal. Und jetzt mach hier nicht weiter die Leute fussig :)
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
5.891
1.091
46
Ruhrgebiet
Habe ich übrigens schon mal erwähnt, dass Mrs. HighHopes beim Focus für Meilenabos gesperrt ist, weil ich mich mit dem Drachen vom Call Center angelegt hatte?
Mrs. HighHopes ahnt davon aber nichts :eek:

HighHopes ist ein wahrer Liebhaber...

unbenanntyg.png
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Meine Abos kuendige ich ebenfalls per email und wenn dann nichts kommt per Fax/normale Briefpost.

Ich bezog mich auf die Versendung von werthaltigen Dingen wie Fluggutscheine, Upgrades etc. Hatte es schon oft das mir jemand sagte 'schick es aber per Einschreiben' wo ich allerdings den Hintergrund nicht sehe. Was habe ich davon wenn ich mir von der Post 20 EUR erstreiten muss und der 400 EUR Voucher trotzdem weg ist !?

Das war nun OT. Zurueck zum Thema. :)
Für werthaltige Dinge bis 500 Euro gibt es extra den Wertbrief für 4 Euro Aufpreis zum Briefporto:
Deutsche Post | Briefe versenden | Wertbrief
Internationale Sendungen kann man ebenfalls "mit erhöhter Haftung" zur Post geben. Ansonsten gilt:
Für alles gibt es eine Lösung - fragen hilft echt!:D

Ebenfalls zurück zum eigentlichen Thema:

Beim "Deutsche Post Leserservice", der auch mit Payback (Meilen..) kooperiert, habe ich in Sachen telefonischer (!) Kündigung nie Probleme gehabt.
Ein kurzer Anruf bei der zuständigen INTAN Service-Hotline (normale Festnetznummer), Name des/r Sachberabeiters/in notiert - und bei der Gelegenheit auch gleich darauf hingewiesen, dass man der Weitergabe persönlicher Daten (für Marketingzwecke etc.) nicht zustimmt - und 8 Tage auf schriftl. Bestätigung warten.
Frühzeitig gemacht, kann da nichts anbrennen:
Zur Not eben nochmals, dann per E-Mail UND Fax kündigen.
 

Arminius

Erfahrenes Mitglied
05.09.2010
679
170
ESS
Mal wiedet Topic werden: FTD-Angebot Vol 2!

Hallo Leute!

Klasse Forum hier - Mein Meilenkonto füllt sich quasi wie von selbst!

Und da ich hier schon profitiert habe, möchte ich auch gerne was zurückgeben.

Das aktuell FTD-Angebot mit den 4000 Meilen ist ja bekannt.
Nach Anmelden beim M&M CC-Konto wurde mir jedoch ein Angebot präsentiert, was ich bisher noch nicht hier gelesen habe.
Wenn das Angebot schon veröffentlich wurde - Sorry!

Hier das Angebot:

3 Monate Financial Times Deutschland lesen
Preis: 26 €
Prämie: 10.000 Meilen (y)
Ratio: 2.60 € / 1000 Meilen

Wer also bisher nicht die FTD bestellt hat, sollte wohl jetzt besser zugreifen!

FTD 3 Monate, 26€ 10000 Meilen
 

PatBateman

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
1.919
0
ZQF, LUX, BOS
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300x250
So ein Blödsinn, wer lesen kann ist klar im Vorteil ! :censored:
Ja, ich möchte die FTD lesen und abheben. Ich bestelle das FTD-Angebot und erhalte die FTD für 3 Monate zum Vorzugspreis von mtl. nur EUR 26,- (statt zzt. EUR 39,90) frei Haus - zusammen mit einer Gutschrift über 10.000 Miles & More Prämienmeilen.

Damit sind es wohl etwas mehr als 2,60/1.000 ...