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Aha, weil ein Umschlag (aus Sicht des Empängers) "leer sein kann", lässt Du derlei immer gleich per Gerichtsvollzieher zustellen..?!?Einschreiben ist ohnehin das allerletzte. Komisch wieviele Leute noch immer glaube es sei besonders sicher etwas per 'Einschreiben' zu versichern. Vermutlich auch noch 'Einwurf'. Versichert ist es auch nicht fuer den Fall dass Gutscheine o.a. verschickt werden.
Der Briefumschlag kann genauso leer sein wie die Seite vom Telefax. Von daher: Wo ist der Unterschied ?
Mit "versichert" meinst Du wohl Haftung, seitens der Post heißt es zum Einwurf-Einschreiben:
Deutsche Post | Einschreiben - Leistungen
".. Wir dokumentieren, dass Ihre Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde. Bei Verlust oder Beschädigung haften wir mit bis zu 20 EUR. .."
In der Praxis bewährt hat sich bei mir der taggleiche Versand eines Faxes und (Einschreib-)Briefes - oder auch nur Fax + E-Mail..