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Das ist relativ einfach, Du bekommst natürlich keinen "Bonus".
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Hmm, kann man so argumentieren, und das waere natuerlich die Argumentation der Airline.
Als Gegenseite argumentierte ich, dass meine Verpflichtung zur Schadensminderung nicht so weit gehen kann, mich unzumutbar lang anzustellen. Unzumutbar kann einerseits das schlicht zu lange Anstehen sein, andererseits die Verschlechterung der eigenen Position, sowohl in tatsaechlicher (ich komme spaeter an als noetig) als auch rechtlicher (Anspruch auf fruehestmoeglichen Weitertransport wird vereitelt).
Als Airline sagte ich dann, Moment mal, ich habe die Ueberlastung von Hotline und Umbuchungsschaltern nicht zu vertreten, es war das boese Wetter.
Worauf ich als Gegenseite entgegnete, dann musst du halt Kapazitaeten fuer Nachfragespitzen vorhalten, zumal man im Winter mit einer gewissen Zahl von Schneetagen rechnen muss und wir hier nicht von einem voellig unvorhersehbaren und absurd fernliegenden Szenario wie einer Aschewolke infolge eines Vulkanausbruches reden.
Man kann also trefflich streiten und in beide Richtungen argumentieren, wobei ich die Argumentation des Kunden fuer belastbarer halte als die der Airline.