Urlaub gebucht und nun krank

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katzerl

Erfahrenes Mitglied
07.03.2009
1.006
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Hamburg
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Ich hab mal ne Frage, das Kind wollte am 2.4. in Urlaub fliegen, hat auch schon alles gezahlt und hat sich nun das Knie zertrümmert, muß operiert werden und kann nicht fliegen. Kriegt er das Geld, oder wenigstens etwas zurück wenn er ein Attest vorlegt?
 

flysurfer

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06.03.2009
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www.vielfliegertreff.de
Das kommt auf die Tarifregeln der Airline an, aber häufig ist die volle Rückerstattung bei Krankheit möglich, im Todesfall (auch eines Angehörigen) eigentlich sogar immer.

Wenn es bei Krankheit keine Erstattung gibt, springt aber die Reiserücktrittsversicherung der zur Bezahlung benutzten Kreditkarte ein. Hier gibt's aber häufig eine Selbstbeteiligung. Und natürlich auf das Kleingedruckte achten, der Inhaber der Kreditkarte muss die Reise in der Regel auch für sich selbst gebucht haben - das für den Fall, dass das Kind die Reise mit einer fremden KK bezahlt hat.

Dem Kind ansonsten gute Besserung, und den sinnvollen Rat: No sports!
 
Zuletzt bearbeitet:

katzerl

Erfahrenes Mitglied
07.03.2009
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Hamburg
Das kommt auf die Tarifregeln der Airline an, aber häufig ist die volle Rückerstattung bei Krankheit möglich, im Todesfall (auch eines Angehörigen) eigentlich sogar immer.

Wenn es bei Krankheit keine Erstattung gibt, springt aber die Reiserücktrittsversicherung der zur Bezahlung benutzten Kreditkarte ein. Hier gibt's aber häufig eine Selbstbeteiligung.

Dem Kind ansonsten gute Besserung, und den sinnvollen Rat: No sports!

Er hat nicht mit CC gezahlt, das hat ein Freund für die ganze Truppe gebucht. ich weiß da auch noch nicht mehr.
No Football sollte es besser heißen :cry:
 

flysurfer

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Er hat nicht mit CC gezahlt, das hat ein Freund für die ganze Truppe gebucht. ich weiß da auch noch nicht mehr.
No Football sollte es besser heißen :cry:

Wenn jemand eine Gruppenreise bucht und dabei keine KK-Versicherung benutzt, schließt er normalerweise sowieso eine Rücktrittsversicherung ab.Das Ganze sollte somit kein Problem sein.
 

katzerl

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07.03.2009
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Wenn jemand eine Gruppenreise bucht und dabei keine KK-Versicherung benutzt, schließt er normalerweise sowieso eine Rücktrittsversicherung ab.Das Ganze sollte somit kein Problem sein.

Gruppe ist viell. leicht übertrieben, die wollten zu dritt los.
Ich muß mir mehr Hintergrundinfos besorgen
 

flysurfer

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06.03.2009
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Gruppe ist viell. leicht übertrieben, die wollten zu dritt los.
Ich muß mir mehr Hintergrundinfos besorgen

Deine Story wechselt in der Tat recht flink. ;)

Bei nur drei Leuten hätte ich auf jeden Fall mit einer KK bezahlt.

Genau zu diesem Zweck gibt es von M&M ja auch die netten Partnerkarten, damit sind dann auch die Kinder, die selber noch keine eigene KK bekommen können, auf ihren elternfreien Reisen voll versichert, wenn sie die Sachen mit der Partnerkarte bezahlen, selbst wenn das Geld letztlich vom Konto ihrer Eltern kommt.

Bei M&M zum Beispiel:

Partnerkarte zu besonders günstigen Konditionen

Auch Ihr Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Kinder können von den attraktiven Leistungen der Lufthansa Miles & More Credit Card profitieren - und das zu besonders günstigen Konditionen.

Die Partnerkarte beinhaltet die gleichen Leistungen wie eine Hauptkarte, ein Welcome Bonus wird jedoch nicht gutgeschrieben.
 

flysurfer

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06.03.2009
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..ach so, es ging um eine Stornierung für dich

Es ging darum, wie man Reisen sinnvollerweise bezahlt, um dadurch einerseits kostenlos an Meilen zu kommen und andererseits kostenlos gegen Unglücke wie dem von katzerls Kind versichert zu sein.

Die Antwort lautet: Buchung mit einer meilenfähigen Kreditkarte, die ein entsprechendes Versicherungspaket beinhaltet. Es geht ja meist nicht nur um Flüge, sondern auch um Hotels und andere im voraus bezahlte Leistungen. Für Vielflieger ist diese Vorgehensweise Standard, nur ist katzerls Sohn leider noch keiner, deshalb haben sie die Versicherung vielleicht/hoffentlich separat abgeschlossen.
 

katzerl

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07.03.2009
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Ich hab mich, leider, um diese Buchung nicht gekümmert. Die wollten das allein machen.
Der Kumpel vom Sohnemann hat die Buchungen gemacht. Ich weiß nicht bei welchem Reiseanbieter sie gebucht haben. Es sollte in die Türkei gehen.
Ich hoffe nur das der Kumpel irgendwas abgeschlossen hat, ich muß das heute Abend recherchieren.

Falls er nichts abgeschlossen hat, ist es möglich, wenigstens einen Teil der Kosten bei Vorlage eines Attestes wiederzubekommen?
Das Kind kann definitiv nicht fliegen das Knie ist total im Eimer (Meniskus, Kreuzband, Bänder und auch noch ein Sück Knochen) und muß operiert werden.
:cry:
 
M

Mr. Burns

Guest
Der größte Gegner des Anwalts ist sein Mandant.

Bevor hier etwas gesagt oder geraten werden kann, muß wohl erst mal der Sachverhalt aufgeklärt werden.

Sprechen wir von einer reinen Flugreise oder von einer Pauschalreise (Reisevertrag mit mehreren Leistungen bei einem Reiseveranstalter)?
 

katzerl

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07.03.2009
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Hamburg
Der größte Gegner des Anwalts ist sein Mandant.

Bevor hier etwas gesagt oder geraten werden kann, muß wohl erstmal der Sachverhalt aufgeklärt werden.

Sprechen wir von einer reinen Flugreise oder von einer Pauschalreise (Reisevertrag mit mehreren Leistungen bei einem Reiseveranstalter)?

Pauschalreise
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Deine Story wechselt in der Tat recht flink. ;)

Bei nur drei Leuten hätte ich auf jeden Fall mit einer KK bezahlt.

Genau zu diesem Zweck gibt es von M&M ja auch die netten Partnerkarten, damit sind dann auch die Kinder, die selber noch keine eigene KK bekommen können, auf ihren elternfreien Reisen voll versichert, wenn sie die Sachen mit der Partnerkarte bezahlen, selbst wenn das Geld letztlich vom Konto ihrer Eltern kommt.

Bei M&M zum Beispiel:
Wobei Kinder in dem Fall auch über 18 heisst: "Das Mindestalter für die Beantragung beträgt 18 Jahre."
 

katzerl

Erfahrenes Mitglied
07.03.2009
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Es geht hier nicht um Kreditkarten, er hat selber eine von M&M nur leider hat er nicht damit bezahlt, da der Kumpel für alle gebucht und gezahlt hat
 
M

Mr. Burns

Guest
Hier ein Beispiel für ARB bezüglich Stornofristen etc.:



Aktiv- und Erlebnisreisen (soweit beim einzelnen Programm keine anderen Kosten genannt sind)
bis 60 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises;
von 59.Tag bis 45.Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises;
vom 44.Tag bis 30.Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises;
ab 29.Tag vor Reisebeginn können je nach Programm bis zu 100% des Reisepreises anfallen.


Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass im kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise odeer aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bemühen bei dem Leistungsträger eine Erstattung der ersparten Aufwendungen zu erreichen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Bei vorzeitiger Rückgabe von Mietfahrzeugen (Mietwagen, Motorräder, Wohnmobile) ist keine Erstattung möglich.
 
M

Mr. Burns

Guest
Bei einem Reisevertrag gibt es übrigens die interessante Möglichkeit, einen "Ersatzreisenden" zu benennen.

Im Gegensatz zum reinen Luftbeförderungsvertrag. Bei Airlines ist ja in der Regel der "name change" nicht möglich.
 

katzerl

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07.03.2009
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Einige Infos beommen: keine Reiserücktrittsversicherung aber der Kumpel hat wohl mit CC gezahlt. Aber mit was für einer weiß ich nicht
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Airtours listet z.B.:
bis 31 Tage: 20%
30-23 Tage:25%
22-16 Tage:35%
15-9 Tage: 50%
8-3 Tage: 70%
ab 2. Tag: 80%
 

flysurfer

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Wobei Kinder in dem Fall auch über 18 heisst: "Das Mindestalter für die Beantragung beträgt 18 Jahre."

Jo, zum Glück wäre das im vorliegenden Fall aber kein Problem. Und wie wir gehört haben, hat das Kind ja auch schon eine M&M KK. Nur eben leider nicht benutzt.

So ist das leider häufig, wenn man Kinder nicht bevormundet und die dann ihre "Freunde" etwas machen lassen. :mad:
Deshalb mache ich ja immer alles selbst. :idea:
Gut, dadurch habe ich zwar keine Freunde mehr, aber man muss Opfer bringen. :rolleyes:
Kurzum: Aus Schaden wird man klug. :cry:

Das Wichtigste ist jetzt, dass das Kind die Operation gut übersteht und später wieder laufen kann. :)
 
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