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Die 10.000€ wären wohl nur ein virtueller Schaden gewesen.
Die 10.000€ wären ein sehr realer Schaden wenn der Kläger die Klage verloren hätte.
Den LH wollte vom Kläger ja nicht die "Grenzkosten" sondern echte 10.000€
Die 10.000€ wären wohl nur ein virtueller Schaden gewesen.
Ich reiche - wie versprochen - noch Aktenzeichen (2YN75483) und das nunmehr rechtskraeftige Urteil nach.
Kann man eigentlich sonst irgendwo im Geschäftsleben einen "Irrtum" geltend machen, nachdem man einen Vertrag abgeschlossen hat?
Kann man eigentlich sonst irgendwo im Geschäftsleben einen "Irrtum" geltend machen, nachdem man einen Vertrag abgeschlossen hat?
du kannst jeden Vertrag anfechten!!
Sehr gut vor Gericht argumentiert - Bravo !
Aber wohl von LH andererseits auch nicht wirklich überzeugend: warum haben sie nicht zumindest versucht, auf die einschlägigen Foren zu verweisen, in denen die EF als solche erwähnt wurde?
Aber wohl von LH andererseits auch nicht wirklich überzeugend: warum haben sie nicht zumindest versucht, auf die einschlägigen Foren zu verweisen, in denen die EF als solche erwähnt wurde?
Weil der Kunde in kein Forum gucken muss bevor er einen Flug bucht.
Habe ich es beim Überfliegen richtig gesehen: Die Meilen wurden an keiner Stelle "vorgerechnet"?
Kann man eigentlich sonst irgendwo im Geschäftsleben einen "Irrtum" geltend machen, nachdem man einen Vertrag abgeschlossen hat?
Bevor Du da zu viel Hoffnungen weckst, solltest Du klarstellen, dass nur "ausgewählte" Irrtümer zur Anfechtung berechtigen. Die Kommentierungen zu § 119 BGB sind lang...