Urteil: Kapstadt-Tickets waren keine Error Fare

ANZEIGE

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
ANZEIGE
Die 10.000€ wären wohl nur ein virtueller Schaden gewesen.

Die 10.000€ wären ein sehr realer Schaden wenn der Kläger die Klage verloren hätte.

Den LH wollte vom Kläger ja nicht die "Grenzkosten" sondern echte 10.000€
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
23.564
9.489
irdisch
Kann man eigentlich sonst irgendwo im Geschäftsleben einen "Irrtum" geltend machen, nachdem man einen Vertrag abgeschlossen hat?
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Aber wohl von LH andererseits auch nicht wirklich überzeugend: warum haben sie nicht zumindest versucht, auf die einschlägigen Foren zu verweisen, in denen die EF als solche erwähnt wurde?

Weil der Kunde in kein Forum gucken muss bevor er einen Flug bucht. iirc tauchte die Fare auch hier erst auf als LH schon am stornieren war...
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.705
4.326
Paralleluniversum
  • Like
Reaktionen: dipoli

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.423
3.016
Neuss
www.drboese.de
Barrr, diese Art der Urteilsverfassung geht mir aber richtig auf den Keks.
Habe ich es beim Überfliegen richtig gesehen: Die Meilen wurden an keiner Stelle "vorgerechnet"? So ne Statusmeile hätte mich mal interessiert!

In Deutschland würde LH sich wohl mit nicht ganz geringer Wahrscheinlichkeit auf § 119 BGB stützen können und so vom Vertrag lösen können, wie schon in unendlichen EF-Threads diskutiert. Lediglich der Ablauf solcher Anfechtungen führt dazu, dass die Anfechtungen wackelig werden und man vor Gericht Aussicht auf Erfolg hätte.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.426
200
Habe ich es beim Überfliegen richtig gesehen: Die Meilen wurden an keiner Stelle "vorgerechnet"?

Ja, hast Du, ich habe an der Stelle extra nochmal gelesen. Es muss also im klägerischen Schriftsatz berechnet worden sein, ohne dass LH es bestritten hätte. Denn sonst hätte sich der Richter eigentlich damit auseinandersetzen müssen.

Ich fand den Sprachstil des Urteils aber sehr erfrischend.
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.076
3
ANZEIGE
300x250
Bevor Du da zu viel Hoffnungen weckst, solltest Du klarstellen, dass nur "ausgewählte" Irrtümer zur Anfechtung berechtigen. Die Kommentierungen zu § 119 BGB sind lang...

Korrekt. Darüber hinaus dürfen Airlines unabhängig davon Verträge einseitig auflösen. Zumindest glauben und tun sie es.

HTB.
 
  • Like
Reaktionen: economyflieger