Verpasster Flug wegen EW Discover auf LH Ticket, wer zuständig?

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Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
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flightdiary.net
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Hallo zusammen

Ich hatte gestern mal wieder eine herrliche Erfahrung mit dem LH Konzern. Buchung IBZ-MUC-ZRH als SEN in C, gebucht mit Meilen auf 220er Ticket. IBZ-MUC auf 4Y und MUC-ZRH auf LX. Umsteigezeit in MUC 35 Minuten, was ja mit Busgate bei Ankunft mit 4Y eigentlich von vornherein zu 70% nicht klappt. War aber die einzige Möglichkeit spontan mit Meilen zu buchen, weshalb ich es trotzdem gebucht habe in der Hoffnung auf einen Lucky Punch.

Es kam natürlich wie erwartet, und bereits der Hinflug aus MUC nach IBZ mit 4Y war "auf Grund fehlendem Flughafenpersonal in München (!)" ca. 45 Minuten zu spät, was dann auch auf meinem Flug 4Y 443 noch mitgeschleppt wurde und so habe ich natürlich den Anschluss in MUC verpasst und es war eine Hotelnacht notwendig. Ich wurde automatisch auf den ersten Morgenflug umgebucht und im selben Umbuchungsmail, gesendet von LH (!), teilte man mir mit, falls ein Hotel benötigt werde, "kontaktieren Sie bitte unser Personal am Schalter des Abflughafens".

Bin also direkt zum Lufthansa Service Desk in MUC in der Abflughalle gegangen, wo ich brüsk abgewiesen wurde. Man gebe keine Vouchers aus für EW Discover Gäste. Mein Nachhaken, dass LH mein Vertragspartner sei, Weiterflug wäre mit LX gewesen, 220er Ticket, Mailtext etc. brachte die Dame eher noch mehr in Rage. Sie hätte keine Zeit und es würden noch andere Leute warten, ich müsse zum EW Discover Schalter im anderen Terminal. Falls der bereits geschlossen sei, könne Sie halt auch nichts machen. Seit wann wird EW Discover als derart "eigenständige" Airline betrachtet im LH Konzern?

Im Terminal 1 angekommen fand ich natürlich keinen EW Discover Schalter, der geöffnet war, und beim "normalen" Eurowings Schalter standen etwa 30 Personen in der Schlange und ich wusste nicht, ob ich dort "richtiger" wäre als beim LH Schalter.

Habe dann auf Anraten der SEN Hotline selber das günstigste Zimmer im Hilton gebucht.

Meine Fragen:

1) War das Vorgehen der LH Dame korrekt?
2) Wo muss ich die Hotelnacht plus 250EUR Kompensation holen, bei EW Discover oder bei der ticketausstellenden Airline als Vertragspartnerin?
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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1) War das Vorgehen der LH Dame korrekt?
2) Wo muss ich die Hotelnacht plus 250EUR Kompensation holen, bei EW Discover oder bei der ticketausstellenden Airline als Vertragspartnerin?
zu 1) nach EU/Vo 261 würde ich das bejahen, wenn LH das Linke/Rechte Taschenspiel spielen möchte.
zu 2) Da EW Discover durch die verspätete Ankunft ursächlich für deine Verspätung war, würde ich dort anklopfen. Der Vertragspartner spilet nach EU/VO keine Rolle, wenn es um die Kompensation geht, sondern immer die ausführende Airline.
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
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Sie hätte keine Zeit und es würden noch andere Leute warten, ich müsse zum EW Discover Schalter im anderen Terminal. Falls der bereits geschlossen sei, könne Sie halt auch nichts machen. Seit wann wird EW Discover als derart "eigenständige" Airline betrachtet im LH Konzern?
Also, ersteinmal es gibt keine EW Discover, sondern nur discover airlines.
Das Problem in MUC, diiscover airlines wird vom Dinestleister AHS und NICHT von LH selbst abgefertigt! Wegen der "Gewerketrennung" fasst LH Groundhandling KEINE discover airlines Flüge an und kümmert sich demnach auch nicht um Probbleme ihrer Tochterfirma.
Ich würde mich diirekt an discover airlines wenden - sicherlich wird diese Deinen Anspruch ablehnen. Zum Glück gibt es ein neues BGH-Urteil - X ZR 146/23! Airlines haften trotz ausgelagerter Dienstleistungen (hier Personalmangel beim Flughfaen MUC). Am besten gleich auf das Urteil verweisen...
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
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921
Also, ersteinmal es gibt keine EW Discover, sondern nur discover airlines.
Das Problem in MUC, diiscover airlines wird vom Dinestleister AHS und NICHT von LH selbst abgefertigt! Wegen der "Gewerketrennung" fasst LH Groundhandling KEINE discover airlines Flüge an und kümmert sich demnach auch nicht um Probbleme ihrer Tochterfirma.
Ich würde mich diirekt an discover airlines wenden - sicherlich wird diese Deinen Anspruch ablehnen. Zum Glück gibt es ein neues BGH-Urteil - X ZR 146/23! Airlines haften trotz ausgelagerter Dienstleistungen (hier Personalmangel beim Flughfaen MUC). Am besten gleich auf das Urteil verweisen...
Interessantes Urteil, was ich auf die Schnelle aber nur als Pressemeldung bei flightright gefunden habe. Verzögerungen bei der Enteisung in Minneapolis haben zur Verspätung bei KLM geführt. Erstaunlich, dass nicht mit dem Wetter argumentiert wurde oder (falls KLM das gemacht hat) dass das nicht gereicht hat. Um so besser.

Zum Thema EU-Verordnung, da sieht zumindest der EuGH das Thema "ausführende Airline" ja nicht so eng. Aber hier würde ich auch denken, discover wird der beste Ansprechpartner sein.

Ansonsten zeigt der Fall, dass die EU-Verordnung in Bezug auf Unterstützungsleistungen für den Reisenden völlig ins Leere läuft. Und das immerhin hier an einem Hub der Muttergesellschaft aller beteiligten (M&M als "Vermittler" (nehme ich an), LH als Ticket-Aussteller, 4Y und LX aus ausführende). Eigentlich unglaublich und ein Ding der Unmöglichkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:

Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
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flightdiary.net
Danke für eure Antworten und insbesondere den interessanten Hinweis von jaykayham betreffend dieses neuen Urteils. Kleine Randnotiz: die Firmenbezeichnung lautet auch heute noch EW Discover GmbH :) aber ich weiss, was du meinst.

Was für mich abgesehen von dem ganzen Chaos zwischen ausführender Airline, Ticketaussteller, Vertragspartner etc. einfach unverständlich ist: LH bucht einem direkt und ohne Nachfrage auf den nächsten Flug um und sendet hierzu ein Mail an den Kunden (positiv). Wieso kann man im selben Mail nun nicht auch noch direkt einen digitalen Hotelvoucher beilegen? Würde doch allen das Leben deutlich einfacher machen.

Aber stattdessen wird der Kunde (immerhin eine durchgehende C Buchung als SEN) zu Fuss auf eine Odysse zwischen irgendwelchen Service Desks der beteiligten Airlines in unterschiedlichen Terminals geschickt, nur um am Schluss doch wieder vor geschlossenen Schaltern zu stehen. Vor der Jahrtausendwende hätte ich dies nachvollziehen können, aber heute müsste es doch da andere Lösungen geben. Gerade weil ja die Hotelnacht sowieso und unstrittig zu zahlen ist, ganz egal ob wegen Wetter, Streik oder was auch immer.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
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Aber stattdessen wird der Kunde (immerhin eine durchgehende C Buchung als SEN) zu Fuss auf eine Odysse zwischen irgendwelchen Service Desks der beteiligten Airlines in unterschiedlichen Terminals geschickt, nur um am Schluss doch wieder vor geschlossenen Schaltern zu stehen. Vor der Jahrtausendwende hätte ich dies nachvollziehen können, aber heute müsste es doch da andere Lösungen geben. Gerade weil ja die Hotelnacht sowieso und unstrittig zu zahlen ist, ganz egal ob wegen Wetter, Streik oder was auch immer.

Vermutlich werden selbst solche offensichtlichen Dinge nicht von allen Reisenden eigefordert. Und schon hat man mit schlechtem Service Geld gespart. Was auch noch der Controller ganz einfach nachrechnen kann. Im Gegensatz zu zukünftigen Nichtbuchungen wegen Verärgerung der Kunden. Da fehlt dem Controller der unmittelbar nachweisbare Zusammenhang für die Rechnung....,
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
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Aber stattdessen wird der Kunde (immerhin eine durchgehende C Buchung als SEN) zu Fuss auf eine Odysse zwischen irgendwelchen Service Desks der beteiligten Airlines in unterschiedlichen Terminals geschickt, nur um am Schluss doch wieder vor geschlossenen Schaltern zu stehen. Vor der Jahrtausendwende hätte ich dies nachvollziehen können, aber heute müsste es doch da andere Lösungen geben. Gerade weil ja die Hotelnacht sowieso und unstrittig zu zahlen ist, ganz egal ob wegen Wetter, Streik oder was auch immer.
Hast du es denn mal in der SEN-lounge probiert? Bevor man sich als Status oder C-Klassenflieger irgendwo am Servicedesk anstellt, wäre mein erster Gang immer in die Lounge. Bahn-Vouchers können die auf jeden Fall auch ausstellen.
 

Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
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Wie kann man bitte einen Flug unter der MCT bitte buchen??? Das geht doch normal garnicht?
Weiss ich auch nicht, war aber jedenfalls so...

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Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hast du es denn mal in der SEN-lounge probiert? Bevor man sich als Status oder C-Klassenflieger irgendwo am Servicedesk anstellt, wäre mein erster Gang immer in die Lounge. Bahn-Vouchers können die auf jeden Fall auch ausstellen.
Interessanter Punkt. Ich wollte eigentlich möglichst schnell raus aus dem Sicherheitsbereich, da ich logischerweise nicht der Einzige war, der eine Hotelübernachtung benötigte.

Im Bereich drin zu bleiben und in die Lounge zu gehen wäre evtl. eine gute Option gewesen, wobei die da ja wohl kaum für Discover einen Voucher ausgestellt hätten, wenn es das Service Center nicht getan hatte.
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Ansonsten zeigt der Fall, dass die EU-Verordnung in Bezug auf Unterstützungsleistungen für den Reisenden völlig ins Leere läuft. Und das immerhin hier an einem Hub der Muttergesellschaft aller beteiligten (M&M als "Vermittler" (nehme ich an), LH als Ticket-Aussteller, 4Y und LX aus ausführende). Eigentlich unglaublich und ein Ding der Unmöglichkeit.
Tut sie ja nicht. Du hast dank der Verordnung einen glasklaren Anspruch und die Airline kaum eine rechtlich valide Abwehrchance. Das Unding liegt eher darin, daß manche Airlines Rechtsbruch ziemlich offen und dreist ausprobieren, so lange zu viele Leute es dann auf sich beruhen lassen. Das ist die Macht des Faktischen. Wäre ohne EU-VO sicher wesentlich schlimmer und dreister noch.

Hast du zur Schadensminimierung das Zimmer mir einem anderen Fluggast geteilt?
Ich fürchte ja dafür hat sich die LH Dame auch nicht zur Verfügung gestellt. Vielleicht sollte das auch mal in die EU-VO aufgenommen werden...
 

Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Wie kann man bitte einen Flug unter der MCT bitte buchen??? Das geht doch normal garnicht?
Bei der LH-IT wundert mich sowas nicht.... Zumal da man auf Awards ja teilweise Verbindungen / Airline-Kombinationen buchen kann, die regulär so gar nicht angeboten werden (MCT sollte natürlich trotzdem eingehalten sein). Oder es haben sich nachträglich irgendwo die Zeiten um 5 Minuten geändert, und die MCT-Unterschreitung ist dem System entgangen (gerade bei unterschiedlichen Airlines). Ich hatte in der Vergangenheit auch schon Fälle, wo ich bei nachträglichen Zeitenänderungen unter MCT geflogen bin.

Sollte aber an Entschädigungsansprüchen nichts ändern. Es ist wohl kaum die Aufgabe des Pax, selber zu überprüfen, ob die MCT eingehalten wurde....
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
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Tut sie ja nicht. Du hast dank der Verordnung einen glasklaren Anspruch und die Airline kaum eine rechtlich valide Abwehrchance. Das Unding liegt eher darin, daß manche Airlines Rechtsbruch ziemlich offen und dreist ausprobieren, so lange zu viele Leute es dann auf sich beruhen lassen. Das ist die Macht des Faktischen. Wäre ohne EU-VO sicher wesentlich schlimmer und dreister noch.
Die Unterstützungsleistungen nach Verordnung sollen halt in der Situation dem Pax Hilfe geben. Wenn der Pax sich immer selber helfen muss und dann die Kosten einklagen muss, dann läuft das ganze ins Leere. Genau genommen ist der Schadensersatz für die durch Vertragsbrüchigkeit der Airline entstandenen Kosten schon immer ein einklagbares Recht des Pax gewesen. Dafür braucht es die Verordnung nicht.
Die nicht-Unterstützung in der Situation seitens der Airline müsste strafbewehrt sein. Nochmal die Entschädigung, die dann auch bei außergewöhnlichen Umständen zu zahlen wäre, würde vielleicht schon etwas helfen....
 

Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
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Danke für alle eure Antworten. Ich möchte diesen Faden hier eigentlich gar nicht zu einem generellen Hassthread auf Airlines machen resp. das war nicht mein Ziel, obwohl natürlich das Verhalten vieler Airlines in dieser Hinsicht schon äusserst fragwürdig ist.

Ich bin normalerweise auch kein "EU Compensation Jäger", sprich wenn ich die Situation aus Sicht der Airline gut nachvollziehen kann bei unerwarteten Ereignissen - auch wenn gerichtlich unter Umständen sogar noch durchsetzbar - verzichte ich auf die Forderungsstellung.

Was mich gestern deutlich stärker genervt hat, ist
(1) diese unsägliche "künstliche" Abgrenzung zwischen den einzelnen LH Group Airlines und man letzten Endes mit leeren Händen dasteht und glasklar von der Airline zu übernehmende Kosten vorab selber tragen muss
(2) dass überhaupt Flüge in den Verkauf kommen mit einer Connection time von 35 Minuten am Abend und
(3) halt der generelle Umstand, dass man mittlerweile bei Abendbuchungen im LH Verbund gefühlt einfach zu 50% eine Verspätung von >45 Minuten als Standard in Kauf nehmen muss, ohne dass es dafür wirklich nachvollziehbare Gründe geben würde.

Lediglich beispielhaft empfehle ich hierzu die Sichtung der Flugstatistik der LX1839 ATH-ZRH, der in den letzten 90 Tagen an genau 3 (!!) Tagen mit weniger als 15 Minuten Verspätung in Zürich gelandet ist (und wir sprechen noch nicht mal vom Gate Arrival). https://www.flightradar24.com/data/flights/lx1839

Es ist mir effektiv ein Rätsel, wieso LX nicht realisiert, dass sie mit Turn Around Times von 45 oder 50 Minuten bei 7 bis 8 Flügen pro Aircraft pro Tag einfach zu hart am Wind segeln.

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Das
 
10.02.2012
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Vermutlich werden selbst solche offensichtlichen Dinge nicht von allen Reisenden eigefordert. Und schon hat man mit schlechtem Service Geld gespart.
genau, das ist unter'm Strich, mindestens fuer die entsprechende Kostenstelle, wohl aber auch generell, deutlich guenstiger als die gesparten dreifuffzich bei der Hotelrate (LH duerfte weniger zahlen als Gast mit AbendWalkIn) :(
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Der Vertragspartner spilet nach EU/VO keine Rolle, wenn es um die Kompensation geht, sondern immer die ausführende Airline.

Fluggastrechtlich ja. Zivilrechtlich ist der Vertragspartner zuständig, also die Airline, unter deren Flugnummer das Ticket läuft, nicht der Ticketaussteller.

es gibt keine EW Discover, sondern nur discover airlines.

EW Discover Airlines GmbH heißt die Gesellschaft.

neues BGH-Urteil - X ZR 146/23!

Da kann eigentlich das Az. nicht stimmen, da 146/23 ein völlig anderes Verfahren am IV. Senat ist.

Die Vorinstanzen sind veröffentlicht, die BGH-Entscheidung kommt dann wohl noch demnächst. Kann man ja schon einmal blind zitieren, wenn man die Entscheidung von AG und LG kennt ;)
 
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odie

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30.05.2015
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Z´Sdugärd
Sollte aber an Entschädigungsansprüchen nichts ändern. Es ist wohl kaum die Aufgabe des Pax, selber zu überprüfen, ob die MCT eingehalten wurde....
Ähhhh NEIN! ;)

Auf genau DAS will ich ja hinaus: Wenn du eben schon unter MCT buchst (was im Prinzip nicht geht) sind (meiner Meinung nach) die Ansprüche eh verpufft. Darum gibts das ganze ja.
 

red_travels

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Bei der LH-IT wundert mich sowas nicht.... Zumal da man auf Awards ja teilweise Verbindungen / Airline-Kombinationen buchen kann, die regulär so gar nicht angeboten werden (MCT sollte natürlich trotzdem eingehalten sein). Oder es haben sich nachträglich irgendwo die Zeiten um 5 Minuten geändert, und die MCT-Unterschreitung ist dem System entgangen (gerade bei unterschiedlichen Airlines). Ich hatte in der Vergangenheit auch schon Fälle, wo ich bei nachträglichen Zeitenänderungen unter MCT geflogen bin.

Sollte aber an Entschädigungsansprüchen nichts ändern. Es ist wohl kaum die Aufgabe des Pax, selber zu überprüfen, ob die MCT eingehalten wurde....

war die MCT in MUC nicht mal bei 30/35 Minuten? wird zumindest hier erwähnt, wenn sich das geändert hat, hat M&M das vielleicht noch nicht eingespeist, als der Flug gebucht wurde

  • München:
    Terminal 1: 35 Minuten
    Terminal 2: 30 Minuten
    Zwischen den Terminals: 45 Minuten

was steht aktuell in ExpertFlyer?
edit:

 
10.02.2012
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Ähhhh NEIN! ;)

Wenn du eben schon unter MCT buchst (was im Prinzip nicht geht) sind (meiner Meinung nach) die Ansprüche eh verpufft. Darum gibts das ganze ja.
Aeh, erst recht: wenn Elha 'sowas' zulaesst, ist sie auch haftbar. Man kann ja wohl kaum etwas quasi uneinhaltbares verkaufen, und dann sagen 'das haette ja nie geklappt' - dann darf man es erst garnicht verkaufen.
 

Anonyma

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16.05.2011
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Ähhhh NEIN! ;)

Auf genau DAS will ich ja hinaus: Wenn du eben schon unter MCT buchst (was im Prinzip nicht geht) sind (meiner Meinung nach) die Ansprüche eh verpufft. Darum gibts das ganze ja.
Das würde meiner Meinung nach vielleicht gelten, wenn ich bewusst darum bitte, eine Verbindung unter MCT zu buchen oder so eine Verbindung beizubehalten, obwohl ich nach Zeitenänderung und MCT-Unterschreitung automatisch umgebucht wurde.

Aber wohl kaum, wenn ich auf der Website eine dort angebotene Verbindung buche, der Fehler also bei der Airline (bzw. deren Buchungssystem) liegt. Oder ich bei nachträglicher Zeitenänderung nicht automatisch umgebucht werde / eine entsprechende Info erhalte, wenn durch die Zeitenänderung die MCT unterschritten. Sondern das Ticket in Ordnung zu sein scheint (und solche Fälle hatte ich in der Vergangenheit schon).

Hier sehe ich es nämlich nicht als Aufgabe des Kunden, sämtliche MCT auswendig zu kennen, Zugang zu Tools wie Expertflyer zu haben o.ä., um das zu überprüfen. Und 35 Minuten innereuropäisch ist jetzt auch keine völlig absurde Zeit, sondern eine Zeit, die an anderen Flughäfen regulär möglich ist. Woher soll hier der Pax, der vielleicht auf seiner letzten Reise 30 Minuten in VIE hatte, denn wissen, dass 35 Minuten in MUC nicht sein dürften?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Und zur MCT in MUC: Standard sind in der Tat 45 Minuten

MCT MUC Standard.png

Es gibt aber auch das

MCT MUC.png

Und Expertflyer zeigt mir diese Verbindung sogar auch regulär und unter LH-Flugnummer an - ob absichtliche Ausnahme oder IT-Fehler / falsch hinterlegt sei mal dahingestellt:

IBZ-ZRH.png
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Wenn du eben schon unter MCT buchst (was im Prinzip nicht geht) sind (meiner Meinung nach) die Ansprüche eh verpufft.

:ROFLMAO:

Das könnte man vielleicht gerade noch so vertreten, wenn die Buchung unterhalb der Mindestumsteigezeit gegen ein gesetzliches Verbot verstieße.