Keine Ahnung...rechtlicher Laie, also ich
Das könnte man vielleicht gerade noch so vertreten, wenn die Buchung unterhalb der Mindestumsteigezeit gegen ein gesetzliches Verbot verstieße.
Ohne es bös zu meinen, aber das ist halt meiner Meinung nach durchaus bei "engen" Verbindungen absolut wichtig.Ich fliege wirklich sehrsehr viel, kenne mich in der Fliegerei und Allem was dazugehört auch ganz gut aus, aber ob nun die MCT in MUC 35 oder 45 Mins beträgt, wusste ich effektiv nicht. ZRH sind, so meine ich, 40 und VIE 30, aber mehr weiss ich nicht. Und wenn wir das hier schon nicht wissen, dann wissen es 99.99% der anderen Flugreisenden auch nicht.
Keine Ahnung...rechtlicher Laie, also ich
Fakt: Der Flughafen sagt ja indirekt ja schon von sich aus: KANN nicht gehen.
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Ohne es bös zu meinen, aber das ist halt meiner Meinung nach durchaus bei "engen" Verbindungen absolut wichtig.
Es kann auch Sache des Passagiers sein. Wer bei tatsächlicher Umsteigezeit von z.B. 3 Stunden seinen Anschluss verpasst, dem kann die Airline auch nicht mehr wirklich helfen.Eine Connection auf einem Ticket kann doch nur Sache der Airline sein – und nicht des Passagiers...
Insoweit korrekt. Es geht hier aber um einen verpassten Anschluss wegen (zu) knapper Umstiegszeit und nicht um Passagiere, die selbige auf dem Klo oder sonstwo verdaddeln...Es kann auch ...