Vielflieger Nürnberg - Hamburg, günstigstes Buchen (Anfänger)

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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.016
634
.de
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Liebe Vielflieger,

ich bin total neu im Forum und habe mich schon etwas eingelesen und dachte, dass ihr mir bzgl. meinen Problem evtl weiterhelfen könnt.

Ich bin beruflich nach Nürnberg gezogen und möchte meine Familie, die in Hamburg wohnt, immer an den Wochenenden besuchen. Da Autofahrt zu lange dauert, habe ich mich entschieden, dass ich fliegen möchte.

Hat jemand von Euch Ahnung, wie ich das so kostengünstig wie möglich gestalten kann?

Bis jetzt buche ich immer die Flüge über das Portal swoodo.de. Hat jemand bessere/günstiger Alternativen und weiß jemand, ob ich als Vielflieger Rabatt bekomme (analog Bahncard)


Viele Grüße und vielen Dank für Eure Hilfe

Tobias

"Analog Bahncard" gibt es in Europa nur bei Wizz, was bei Deiner Strecke nicht in Frage kommt.

Bei Swoodoo kann man nix buchen, das ist bloß ein Agregator mit Preisauskunft.

Ich fliege regelmäßig privat eine innerdeutsche Strecke, die ebenfalls von AB und 4U bedient wird.

Sich auf eine Airline fest zu binden, um Meilen zu sammeln, lohnt sich bei innerdeutschen Flügen nicht wirklich, da diese bei Frühbuchung erheblich günstiger sind als Prämienflüge (wurde hier mehrmals festgestellt und diskutiert). Generell kommt man mit der Wechselbucher-Strategie am günstigsten weg (unter 40 EUR pro Ticket oneway):

- Cashback (Qipu) und verschiedene Anbieter nutzen, Anbieterprovisionen ändern sich von Monat zu Monat.
- AB-Flüge 11 Monate sofort bei Freischaltung im voraus buchen (Freischaltung ist monatsweise, ca. am 20. d. Monats). Auch wenn Du mal einen Flug verfallen lässt, ist es günstiger, als kurzfristig mehr als doppelten Preis zu bezahlen.
- 4U-Flüge bei der WFP-/SFP-Freischaltung sofort checken und 4U-Aktionstage nutzen, allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, günstige Tickets für Fr und So zu bekommen, fast 0.
- Promocodes monitoren, so konnte man bis vor kurzem über edreams.it Aktion innerdeutsch für 7 EUR oneway Flüge bekommen.

Konkret für die Strecke HAM-NUE: SFP 2014 vor kurzem freigeschaltet, derzeit bis Oktober 2014 günstig zu haben, ich würde durchgehend buchen.
 
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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.071
1.582
KUL (bye bye HAM)
Da ich mir hoher Wahrscheinlichkeit eine ähnliche Kombi bald vor mir habe, musste ich mich in die ESt wieder einlesen und solange es sich in N um eine Zweitwohnung handelt, kann eine Heimfahrt pro Woche (!) in den Werbekosten mit der KM-Pauschale geltend gemacht werden. Bei der Entfernung kommt einiges zusammen, wenn nicht die Fahrtkosten komplett davon bezahlt werden können. Da ist vielleicht das Schachern um den letzten Euro weniger wichtig und der Fokus kann mehr auf Bequemlichkeit gelegt werden.
 

Fancyflyer

Reguläres Mitglied
10.09.2013
72
0
Wird die wöchentliche Familienheimfahrt mit dem Flugzeug zurückgelegt, gilt die Entfernungspauschale nicht (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 5, Nr. 4 Satz 3 EStG). In dem Fall kann der Arbeitgeber vielmehr die tatsächlich angefallenen Flugkosten in voller Höhe steuerfrei erstatten.
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
Wird die wöchentliche Familienheimfahrt mit dem Flugzeug zurückgelegt, gilt die Entfernungspauschale nicht (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 5, Nr. 4 Satz 3 EStG). In dem Fall kann der Arbeitgeber vielmehr die tatsächlich angefallenen Flugkosten in voller Höhe steuerfrei erstatten.

Aber bei Nutzung der Bahn (-> Bahncard 100 Föörst) könnte man die Entfernungspauschale voll nutzen?

Das wäre immer noch ein Maximiermodell ...
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.369
14.895
Was für ein Blödsinn.
1. Sobald ein Ticket übertragen ist, hat der nun als Ticketinhaber Genannte einen Anspruch auf Beförderung. (Den kann die Fluggesellschaft ablehnen, wenn sie nachweisen kann, dass die Übertragung gegen ihre gültigen AGB verstieß.)
2. § 265 a spricht von der "Absicht [...], das Entgelt nicht zu entrichten." Das Entgelt wurde aber entrichtet, egal, auf welche Art und Weise das Ticket übertragen wurde.
3. AGB haben so viel mit Strafrecht zu tun wie der Nikolaus mit Ostern.

Herr Dschango sagt zur Lufthansa "Hallo, ich bin der Herr Meier, hier ist mein Ticket." Die Lufthansa sagt "Hallo Herr Meier, willkommen an Bord. Wie gut, dass sie nicht der Herr Dschango sind, der hat naemlich mit uns keinen Vertrag geschlossen, der hat keinen Anspruch auf Befoerderung."

So verstaendlicher, Du Osterlaus?
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
In Deinem Beispiel haben wir wohl sogar schon eine Täuschungshandlung und deshalb einen strafbaren Betrug. Beim Check-in am Automaten dann eben § 263a StGB.
 

keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.090
992
Aber bei Nutzung der Bahn (-> Bahncard 100 Föörst) könnte man die Entfernungspauschale voll nutzen?

Das wäre immer noch ein Maximiermodell ...

Ja. Man kann die Pauschale voll nutzen auch mit Bahncard 100. Bei langen Strecken finanziert sich die Bahncard praktisch von selbst.
 

tiiimooo

Erfahrenes Mitglied
26.12.2012
391
0
Erfahrungen mit Germanwings sind bei mir geprägt von Verspätungen und dementsprechend auch die Quälerei mit dem Kundenservice.

Mit airberlin bin ich bis jetzt gut klar gekommen und bei denen gefallen mir die Jubelpreise ziemlich gut. Häufiger sind dort innerdeutsche Tickets besonders günstig bei. Frühzeitig buchen ist der beste Tipp von mir. Wenn du jetzt deine Tickets für August 2013 buchst, dann kannst du bei airberlin für 78€ (Justfly --> nur Handgepäck) und 98€ (FlyClassic --> voller Service) fliegen FR. 18:45 Abflug NUE und SO. 17 bzw. 20:30 Abflug HAM.

Wie die anderen schon angesprochen haben, ist der Flugplan bei Germanwings ziemlich spärlich. Am Freitag 2 Verbindungen und am Sonntag nur 1 Verbindung.

Flexibler ist man dort sicher besser mit airberlin bedient, da diese 4 Verbindungen pro Tag unter der Woche anbieten. Das Topbonus Programm in der Oneworld Allianz ist sicher auch viel Attraktiver, als der Boomerang Club von Germanwings.

--> Jubelpreise bei airberlin gibt es hier airberlin - Fl
 

Schweinshaxe

Aktives Mitglied
21.03.2010
190
26
Ich glaube, wo wir beide auseinander lagen, war die Frage, ob das Ticket tatsächlich übertragbar ist und übertragen wurde. Ich ging davon aus, dass ja. Denn falls nicht ausdrücklich durch AGB verboten kann jedes Ticket beliebig übertragen werden. Unter falschem Namen zu Reisen ist natürlich illegal, keine Frage. Dann war das Ticket aber offensichtlich nicht übertragen worden.
(Sorry, dass ich ein wenig heftig reagiert habe, aber wenn so viel Rechtliches in einen Topf geworfen und einmal durchgerührt wird, da wird mir halt schon ein wenig schummrig.)