Vorname verkürzt im Ticket, Flug24 (Unister) weigert sich, den Namen zu korrigieren

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AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
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Eine Bekannte von mir hat den Fehler gemacht, bei Flug24 zu buchen. Ihre Vornamen sind Ewelina Margitta. Sie schwört, dass sie alles korrekt eingegeben hat. In der Bestätigung taucht aber nur Ewe (Nachname) auf. Die Airlines sind BA und Virgin, TXL-LHR-EWR/JFK-LHR (Virgin operated by Delta)-TXL. Sie hat die Airlines direkt kontaktiert, diese haben sie ans Reisebüro verwiesen. Dort hat sie erst ewig niemanden erreicht, Mails wurden ignoriert. Schließlich hat sie jemanden erreicht, aber man weigert sich, den Namen zu korrigieren. Sie hat nun Angst, dass sie deshalb das Ticket nicht nutzen kann.

Wie schätzt Ihr die Situation ein? Gibt es Erfahrung mit vergleichbaren Fällen?

Danke!


Ewelina: Sorry, dass ich dich wegen der Flugsache nochmal fragen muss. Ich habe da nun endlich jemanden erreicht. Sie können(wollen) mir den Namen nicht korrigieren, obwohl das nicht mein Verschulden ist und ich mich rechtzeitig auch schriftlich gemeldet habe. Sie sagen sie können den Flug nur stornieren und neu buchen. Das ist doch rechtlich nicht in Ordnung oder?

Ich: Hast Du irgendeinen Beleg, dass Du den Namen richtig eingegeben hast?

Ewelina: Beleg nein. Mein Freund saß neben mir. In deren AGBs steht drin, dass bei Namensänderung und schriftlicher Mitteilung vor Ticketausstellung keine Kosten anfallen. Hab ich gemacht. Kann ich nachweisen. Hat nur keiner reagiert von denen. "Wir bitten Sie bei jeder Umbuchung und/oder Stornierung Ihren Wunsch direkt bei Travel24 geltend zu machen. Wir empfehlen Umbuchungs- und/oder Stornierungswünsche möglichst schriftlich oder per E-Mail geltend zu machen.
 Travel24 ist berechtigt, für jeden Fall der Änderung einer Buchung nach Ticketausstellung (insbesondere Umbuchung, Rückerstattung, Namensänderung, Stornierung) eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 50,00 EUR pro Ticket zu erheben. Bei der Änderung einer Buchung nach Ticketausstellung können beim Leitungserbringer weitere Kosten anfallen, die sich nach dessen Bestimmungen richten. Hierfür empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, welche die anfallenden Rücktrittskosten je nach gebuchter Tarifart im Versicherungsfall ggf. übernimmt." Virgin Atlantic und British Airways haben kein Problem mit einer Namensänderung. Flug24 machts nicht. Nur stornieren geht. Kannst du mir noch einen Rat geben?
 
Zuletzt bearbeitet:

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.241
9
DUS
Kenne das auch von Kollegen - da steht auf dem Ticket auch immer nur ein Teil des (2.) Vornamens. War bisher nie ein Problem (auch in die USA). Wichtig ist ja nur, was im System der Airline steht ...
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Kenne das auch von Kollegen - da steht auf dem Ticket auch immer nur ein Teil des (2.) Vornamens. War bisher nie ein Problem (auch in die USA). Wichtig ist ja nur, was im System der Airline steht ...

Ich selbst habe vier Vornamen, meine Tochter drei. Ist oft drollig, was da so auf dem Ticket draus wird. Manchmal muss man mehrmals hinschauen.

Gerade neulich hatte ich das mal wieder vor Gericht, weil ein Mandant aus bis heute unerfindlichen Gründen nicht befördert wurde. Auch AB wusste nicht, woran die Beförderung letztlich gescheitert ist, und spekulierte, dass der Mandant schlicht zu spät am Flughafen erschienen sei. Die Richterin mutmaßte, dass der Mandant bei der Buchung im Internet einen falschen Namen angegeben habe. Denn auf dem Ticket stand sinngemäß PETER MUELLERGEBMANN.

Ist mir so erinnerlich, weil es gefühlt zehn Minuten gedauert hat, dem Gericht begreiflich zu machen, dass nicht etwa aus versehen "MUELLERGEBMANN" als Nachname (statt richtig "MUELLER") eingegeben wurde, sondern "MANN" der Geburtsname war und offenbar das System der Airline schlicht den angenommenen und den Geburtsnamen durch "GEB" miteinander verbunden hat...
 

qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
605
2
Sorry, wenn ich vielleicht auf der Leitung stehe... hat da dein Mandant bei der Buchung seinen "ursprünglichen" Namen zusätzlich angegeben? Also MUELLER GEB MANN/PETER MR? Wer macht denn sowas? Oder versteh ich da was komplett falsch? Ein System gibt nix ein was ihm nicht eingegeben wurde.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Sorry, wenn ich vielleicht auf der Leitung stehe... hat da dein Mandant bei der Buchung seinen "ursprünglichen" Namen zusätzlich angegeben? Also MUELLER GEB MANN/PETER MR? Wer macht denn sowas? Oder versteh ich da was komplett falsch? Ein System gibt nix ein was ihm nicht eingegeben wurde.

Gerne.

Ganz normale Eingabe über Maske. Eingaben jeweils dort, wo verlangt, als Name bei "Name", Vorname bei "Vorname", Geburtsname bei "Geburtsname" etc.

E-Ticket war dann auch zunächst völlig richtig andressiert, also Herr Peter Müller, Straße, PLZ, Ort. Alles supi. Weiter unten im e-Ticket heißt es dann aber eben PETER MUELLERGEBMANN oder sogar "PETERMUELLERGEBMANN", das habe ich jetzt nicht mehr so genau auf dem Schirm.

Wie gesagt, nichts dergleichen wurde eingegeben. Rein systembedingt.

 

frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
348
0
Wie kommst das System dann auf den ehemaligen Nachnamen des Passagiers? Scheinbar wurde unter Geburtsname doch was eingetragen.

Und was ist daran falsch?
Wenn ich etwas buche, fülle ich halt alle angebotenen Formularfelder aus. Und wenn das Reisebüro(?) halt im Formular den Geburtsnamen will, wird der halt da eingetragen....

umsteiger meinte:
Ganz normale Eingabe über Maske. Eingaben jeweils dort, wo verlangt, als Name bei "Name", Vorname bei "Vorname", Geburtsname bei "Geburtsname" etc.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Wie kommst das System dann auf den ehemaligen Nachnamen des Passagiers? Scheinbar wurde unter Geburtsname doch was eingetragen.

Eben!

Nämlich der Geburtsname.

Erklären kann ich mir das insofern auch nicht, dass nach meiner Erinnerung bei AB der Geburtsname nicht abgefragt wird, sondern nur der Name. Womöglich wurde über eine andere Seite gebucht. Das weiß ich nicht.

Tatsache ist, dass oben im Ticket eben nur der Name steht und unten diese Kombination aus beidem.

Wie gesagt, ist in Teilen ein Rätsel.

Hier geht´s ja um den Namen, insofern ist das Folgende OT:

Selbstverständlich gab´s ja die Buchungsnummer, AMADEUS etc. Insofern hätte die Buchung eigentlich ja auch so ohne weiteres auffindbar sein müssen. Daran scheiterten jedoch mindestens zwei Mitarbeiter und der Check-in-Automat.

Ob das Problem wirklich der Name war, bleibt unklar.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Und was ist daran falsch?
Wenn ich etwas buche, fülle ich halt alle angebotenen Formularfelder aus. Und wenn das Reisebüro(?) halt im Formular den Geburtsnamen will, wird der halt da eingetragen....

Jap, so sehe ich das eben auch. Kann ja auch kaum verkehrt sein, WENN sich mein Name vom "Mädchennamen" unterscheidet UND diese Info im Formular abgefragt wird.
 

hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
3.898
350
GRZ
Hab ich ja, da steht "Ewe (Nachname)" statt "Ewelina Margitta (Nachname)". Der Flug wäre morgen. Meint Ihr, es geht gut? Danke.
Es bleibt eh keine Zeit für großartige Aktionen mehr, ich würds versuchen und bei den Pass/BP Kontrollen nicht explizit drauf hinweisen, nur wenn danach gefragt wird.
Den Nervenkitzel bzgl. Rückflug kann man ihr jedoch nicht nehmen.

Zudem wäre eine Möglichkeit, dass BA (oder sonst wer) einen Vermerk in die Buchung setzt, dass der "korrekte VN" eben Ewelina ist.
OS hat dies bei einer AFT Buchung getan, wo ich mich verschrieben habe. Da EU-Binnenflug ists dort jedoch sowieso fast egal.

PS:
Was könnte man aus den beiden Vorfällen hier lernen?
* Alle Namen, die nur zur Verwirrung führen können, nicht anführen. Z.B. Geburtsnamen, die nicht im Pass stehen.
* Screenshot (PDF Druck) vor Buchungsabschluss (macht man ja z.T. sowieso zur eigenen Absicherung des Preises, v.a. bei schwindligen Anbietern)
* Kindern, die Vielflieger werden sollen mehrere VN ersparen :)
 
Zuletzt bearbeitet:

BorussiaMG

Erfahrenes Mitglied
27.03.2012
1.574
35
Ich gebe bei (Flug)Buchungen grundsätzlich nur meinen Rufnamen (gleichzeitig mein zweiter (von zwei) Vorname) an.

Anstelle XXX YYYYYYY gebe ich nur YYYYYYY an. Bei deutlich über 100 Flügen, u.a. auch in die USA, in den letzten Jahren wurde nur einmal (A3 in DUS) nachgefragt warum nicht der erste Vorname angegeben sei. Ein Problem war es jedoch auch dort nicht.
 
S

stoerti

Guest
Ach? AB schon wieder? Die haben mich in ZRH mal nicht boarden lassen, weil ich einen spanischen Ausländerausweis dabei hatte und mein Reisepass zu Hause lag. Sie haben schlichtweg den Ausweis nicht akzeptiert. Da hatten die aber aus Einsparungsmassnahmen ein Subunternehmen als Bodenpersonal hingesetzt. Nach Klageandrohung auf Schadenersatz (Nächster Flug OneWay mit Swiss war etwas teuer) war dann diese Einsparungsmassnahme auch bald wieder weg.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Ach? AB schon wieder? Die haben mich in ZRH mal nicht boarden lassen, weil ich einen spanischen Ausländerausweis dabei hatte und mein Reisepass zu Hause lag. Sie haben schlichtweg den Ausweis nicht akzeptiert. Da hatten die aber aus Einsparungsmassnahmen ein Subunternehmen als Bodenpersonal hingesetzt.
Was soll denn ein "spanischer Ausländerausweis" sein? Etwas anderes als EU ID Cards oder Reisepässe respektive Derivate (ggf. mit Aufenthaltstitel) muss AB bekanntlich wie jede andere Airline auch nicht akzeptieren.

Nach Klageandrohung auf Schadenersatz (Nächster Flug OneWay mit Swiss war etwas teuer) war dann diese Einsparungsmassnahme auch bald wieder weg.
Was du da verlangt hast hat mit Klage und Schadensersatz nichts zu tun. Denied boarding ist in den EU-Verordnungen doch klar geregelt.