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Also wenn ich irgendwo buche und die Bedingungen sagen "Stornierung bis 18 am Ankunftstag" dann gilt das auch. Egal ob das Hotel das aus Kulanz macht, oder sonstwas. Das ist die Bedingung, die wir vereinbaren!
Und da muss ich dann gar nicht bezahlen, wenn ich nicht komme!
Nur wenn nichts vereinbart ist, mag es richtig sein, dass das Hotel auf Zahlung des grössten Teils des Preises bestehen kann
Jetzt bleib mal locker - natürlich gelten die getroffenen Vereinbarungen!! Was ich sagen wollte: wenn nichts vereinbart ist, gilt NULL Flexibilität und genau das solltet ihr euch verinnerlichen!
Ob ihr es jetzt glaubt oder nicht: es gibt "Hotels" deren Geschäftsmodell nicht mit dem Berherbergen von Gästen besteht, sondern mit dem Einklagen von Stornos, noshows oder verfrühte Abreisen..... dabei hat mir selbst der Hotel&Gaststättenverband Meran zugestimmt, aber wo ein Kläger da ein Richter!
Ich hatte per email gebucht und nachdem wir uns das Haus von außen angeschaut hatten, sind wir gar nicht aufgetaucht und haben per Telefon storniert "ja das geht nicht einfach stornieren" - ich: "ja was soll passieren?" die Alte: "ja das werden sie schon sehen" - 6 Wochen später kam ein Brief vom Rechtsanwalt mit der Forderung über 200€ (Frühstück abgezogen, natürlich nur 2,5€/Person) - nach weiteren 3 Monaten, eine Vorladung des Amtsgerichts Meran zugestellt über deutsches Amtsgericht - nach 3 Tagen kam ein Schreiben, daß die Zustellung unzulässig war, weil der Rechtsanwalt nicht berechtigt war mit die Vorladung des Amtsgerichts zu überstellen. Mittlerweile hatte ich bezahlt....weil die RA-kosten in Italien immens sind und mein RA in DE mir hierzu riet!
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