Wo geht also die Grenze zwischen Carsharing und Mietwagen genau?
Betrachtungsweise 1: Der Anbieter.
Drivenow macht laut Handelsregister "Überlassung von Fahrzeugen an Dritte zur kurzzeitigen Nutzung gegen Zahlung von nutzungszeitabhängigen Entgelten mit filialunabhängiger Übernahme und Rückgabe der Fahrzeuge im öffentlichen oder privaten Straßenraum".
Car2go: "Der Betrieb eines automatisierten Autovermietsystems"
Miles: "Überlassung von Fahrzeugen an Dritte zur Nutzung gegen Zahlung von nutzungszeit- bzw. nutzungsstreckenabhängigen Entgelten mit filialunabhängiger Übernahme und Rückgabe der Fahrzeuge im öffentlichen oder privaten Straßenraum"
Klingt alles sehr nach Autovermietung. Im Gegenteil, das bei einigen hervorgehobene Merkmal "Übernahme der Fahrzeuge im öffentlichen Raum" ist ja gerade etwas, was zu klassischem Carsharing (Betreibervereine eines gemeinsamen Autos) überhaupt nicht passt.
Zum Vergleich: Die, die wirklich mal als echtes Carsharing gestartet sind (auch wenn ich viele davon inzwischen als Autovermietungen einstufen würde) hatten oder haben teilweise Rechtsformen wie z.b. Genossenschaften, oder haben sowas wie "Der Betrieb von CarSharing in Berlin" im Unternehmenszweck stehen.
Betrachtungsweise 2: Das Fahrzeug. Wenn es eine Autovermietung ist, muss sie es in der Zulassung als "Selbstfahrervermietfahrzeug" eintragen lassen. Nee nachgeguckt, aber ich würde doch darauf wetten dass das bei DriveNow und Co der Fall ist.