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Vorsicht: Vollkaskoversicherung der LH Master CC gilt nicht für Car Sharing

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amerin

Erfahrenes Mitglied
26.07.2014
2.278
5
Streit
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:blah: sagt die V. Das sitzen wir aus bis zur Klageeinreichung (weil es keine Volljuristen-SB auf diesem Niveau leider gibt).

Theorie und Praxis...
 
Zuletzt bearbeitet:

roffe8

Erfahrenes Mitglied
14.01.2017
548
157
LHR
Spannende Sache. Ich finde in den Versicherungsbedingungen dazu auch nichts und würde auch meinen, dass hier ein Mietvertrag vorliegt. So auf den ersten Blick, halte ich die Ablehnung fur rechtswidrig.

Mit denen hatte ich fur einen Mandanten schon mal Knatsch, da ging es aber in der Tat um eine fehlende / nicht ausreichende Abrechnung der SB von einem ausländischen Vermieter, die knickten dann ein.

Was ist dann aber überhaupt der Unterschied zwischen (auch "echtem") Carsharing und einem Mietwagen? Feste Start- und Endzeiten hat eine Anmietung bei Zipcar o.ä. ja auch. Und was, wenn ich ein Auto einer Carsharing-Flotte einen ganzen oder mehrere Tage zum Festpreis miete?

Wo geht also die Grenze zwischen Carsharing und Mietwagen genau?
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.244
5.468
MUC/INN
Wie auf der ersten Seite geschrieben wurde, gibt es wohl CarSharing-Programme, die funktionieren wie eine Vereinsmitgliedschaft. Eine festgelegte Grenze gibt es nicht, sondern ist im Einzelfall durch Auslegung etc. zu ermitteln. Die "gängigen" Car Sharing-Anbieter bieten meiner Meinung nach allesamt reine Fahrzeugmieten an, die damit Mietverträge sind und von den ebenso gängigen AVB (uU mit Ausnahme der Axa bei Amex) genauso umfasst sind, wie "normale" Fahrzeugmieten über mehrere Tage.

Die reine Anmietung für Minuten und Stunden macht rechtlich keinen Unterschied zu Tagen oder Wochen.
 
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roffe8

Erfahrenes Mitglied
14.01.2017
548
157
LHR
Ja, das denke ich nämlich auch.

Für mich sind diese Angebote alle eigentlich nur eine Vereinfachung/Modernisierung traditioneller Mietwagenangebote - in beiden Fällen bekomme ich gegen einen im Voraus bekannten Preis Zugang zum Auto, das einer Firma gehört, diese Firma versichert mich auch gleich mit. Der Zugang gilt für einen ebenfalls im Voraus festgelegten Zeitraum.

Aus eigener Erfahrung kenne ich nur Zipcar (UK) und Mobility (CH), ein Carsharing-Angebot bei dem man nur für eine Mitgliedschaft bezahlt, aber nicht pro Nutzung, ist mir nicht bekannt. Klar, es gibt keine fixen Anmietstationen, sondern die Autos stehen auf Parkplätzen überall in der Stadt, aber bei Sixt kann man mit der App ja mittlerweile auch direkt ins Parkhaus zum Auto gehen...
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.244
5.468
MUC/INN
Oder ganz einfach, durch simples Lesen des Gesetzestextes. Denn das Lesen des Gesetzes erleichtert die Rechtsfindung:

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Ich habe einen Anbieter, der mir für eine bestimmte Zeit einen bestimmten PKW zu einem bestimmten Preis überlässt. Der Anbieter kommt für alle weiteren Kosten des PKW auf und erhält das Fahrzeug währenddessen in einem gebrauchsfähigen Zustand. Dafür bezahle ich einen bestimmten Preis, je nach Nutzung auf Basis eines Minuten oder Tagessatzes.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.083
932
CGN
Wo geht also die Grenze zwischen Carsharing und Mietwagen genau?

Betrachtungsweise 1: Der Anbieter.

Drivenow macht laut Handelsregister "Überlassung von Fahrzeugen an Dritte zur kurzzeitigen Nutzung gegen Zahlung von nutzungszeitabhängigen Entgelten mit filialunabhängiger Übernahme und Rückgabe der Fahrzeuge im öffentlichen oder privaten Straßenraum".

Car2go: "Der Betrieb eines automatisierten Autovermietsystems"

Miles: "Überlassung von Fahrzeugen an Dritte zur Nutzung gegen Zahlung von nutzungszeit- bzw. nutzungsstreckenabhängigen Entgelten mit filialunabhängiger Übernahme und Rückgabe der Fahrzeuge im öffentlichen oder privaten Straßenraum"

Klingt alles sehr nach Autovermietung. Im Gegenteil, das bei einigen hervorgehobene Merkmal "Übernahme der Fahrzeuge im öffentlichen Raum" ist ja gerade etwas, was zu klassischem Carsharing (Betreibervereine eines gemeinsamen Autos) überhaupt nicht passt.

Zum Vergleich: Die, die wirklich mal als echtes Carsharing gestartet sind (auch wenn ich viele davon inzwischen als Autovermietungen einstufen würde) hatten oder haben teilweise Rechtsformen wie z.b. Genossenschaften, oder haben sowas wie "Der Betrieb von CarSharing in Berlin" im Unternehmenszweck stehen.


Betrachtungsweise 2: Das Fahrzeug. Wenn es eine Autovermietung ist, muss sie es in der Zulassung als "Selbstfahrervermietfahrzeug" eintragen lassen. Nee nachgeguckt, aber ich würde doch darauf wetten dass das bei DriveNow und Co der Fall ist.
 
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korn1117

Reguläres Mitglied
06.09.2017
36
0
Hi,

Ich wollte mal fragen ob es hier jemand abschließend klären konnte wie M&M das nun mir Carsharing handhabt. Da der Artikel ja schon etwas älter ist gab es sicher jemanden der es mit M&M schon durchexerziert hat. Mir geht es tatsächlich um die üblichen verdächtigen wie ShareNow, Miles, Sixt Share.

Danke für die Info. Grüße
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.720
München
Mit Wirkung zum 01.09.2021 steht es zumindest nun explizit in den Versicherungsbedingungen als Ausschluß:
Poolfahrzeuge oder Fahrzeuge der Sharing Economy (etwa Share Now)
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.688
718
Mit Wirkung zum 01.09.2021 steht es zumindest nun explizit in den Versicherungsbedingungen als Ausschluß:
Poolfahrzeuge oder Fahrzeuge der Sharing Economy (etwa Share Now)
Da es sich hier um eine Kreditkarte (Bank-produkt) handelt, muss da diese Änderung seit neuesten, nicht aktiv zugestimmt werden? Oder ist das nur bei Gebühren der Fall? Oder zählt Third Part nicht?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.720
München
Die DKB kommuniziert die Änderungen ja wie folgt:

Als Karteninhaber einer Lufthansa Miles & More Credit Card sind Sie als versicherte Person in einen Gruppenversicherungsvertrag einbezogen, den die DKB AG als Versicherungsnehmerin zugunsten der Karteninhaber mit dem Versicherer abgeschlossen hat.

Zum 1. September 2021 wird der Versicherer die Versicherungsbedingungen anpassen.

Du kannst gerne versuchen, die rechtliche Wirksamkeit dieser Vorgehensweise auf den Prüfstand stellen zu lassen ;)
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.688
718
Du kannst gerne versuchen, die rechtliche Wirksamkeit dieser Vorgehensweise auf den Prüfstand stellen zu lassen ;)
Das klingt wie eine "Third Party" Ausgliederung. Vermutlich ein rechtliches Schlupfloch zu dem neuen Urteil.

Ansonsten... nee, Danke. Ich finde es wichtig, dass man sich nicht alles gefallen lässt und gewisse Dinge "prüft". Aber das hat einen hohen Preis @Nerven, Zeit & Geld. Diese Zeiten sind bei mir vorbei.
 

Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.200
3.459
100 pro ist das eine Verschlechterung der Konditionen bei unverändertem Preis, was zustimmungspflichtig ist.
Die Ausgliederung der Leistung an third party ändert daran never ever etwas.

Mir wäre meine Lebenszeit für eine rechtliche Auseinandersetzung aber auch zu schade ;) .
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.688
718
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Die Ausgliederung der Leistung an third party ändert daran never ever etwas.
Da bin ich mir nicht mehr so sicher...

Die Verschlechterung findet nicht zwischen "Bank" und "Kunden" statt, sondern zwischen "Versicherung und Bank". Selbst wenn der "Kunde" diese Änderung gegenüber der "Bank" nicht zu stimmt, wäre die "Bank" gar nicht in der Lage, diese Änderung rückgängig zu machen. Was wiederum die "Zustimmung" hinfällig macht.

Um mal ein anderes Beispiel zu nehmen... Wenn du in der Kreditkarte via third party den Priority Pass hast, und da fliegen zwei Lounges raus, hast du ja auch eine "Verschlechterung"... Sogar eine massive, wenn es gerade die Lounge an deinem Heimatflughafen ist. Auch hier würde eine "nicht-zustimmung", absolut nichts ändern können.