Vorsteuerabzug bei grenzüberschreitenden Buchungen

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sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
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Mal eine allgemeine Frage:

Ich buche für eine Firma in der bspw. Schweiz einen Flug beginnend in Deutschland.

Wie kann ich mir dann die MwSt. erstatten lassen?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Wenn der Flug beginnend in Deutschland kein deutscher Inlandsflug ist, fällt garkeine MwSt. an.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.709
4.415
Und wenn es ein deutscher Inlandsflug ist, fällt zumindest in der EU deutsche Ust an und Du verbuchst das ganz normal.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Da fällt wie schon gesagt überhaupt keine MwSt. an; egal ob in der Schweiz, Deutschland oder sonstwo gebucht.
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
Danke - das hatte ich auch vermutet.

Dann bleibt mir aber die Frage: Wie kann ich den Flug so buchen - denn der Preis, den ich online erhalte, sowohl über die deutsche Seite als auch ein schweizer Profil ist immer inkl. Steuer.
 

Peter

Erfahrenes Mitglied
06.11.2010
298
0
FRA
Danke - das hatte ich auch vermutet.

Dann bleibt mir aber die Frage: Wie kann ich den Flug so buchen - denn der Preis, den ich online erhalte, sowohl über die deutsche Seite als auch ein schweizer Profil ist immer inkl. Steuer.

Du meinst, dass Dir konkret vorliegende Flugpreisangebote für das Routing

MUC-FRA-BLR

in einem Ticket (also nicht MUC - FRA separat)

eine (nach deutschem UStG) ausgewiesene Mehrwertsteuer enthalten, und diese auch so ausgewiesen wird?

Bitte konkretes Beispiel posten.

Ohne Zweifel (wie schon zuvor richtig bemerkt) fällt KEINE Umsatzsteuer an, deswegen wäre das Beispiel so wichtig.
 

kuususi

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
624
0
BOS, RLG, HAM
Danke - das hatte ich auch vermutet.

Dann bleibt mir aber die Frage: Wie kann ich den Flug so buchen - denn der Preis, den ich online erhalte, sowohl über die deutsche Seite als auch ein schweizer Profil ist immer inkl. Steuer.

"Steuer" heißt aber nicht automatisch gleich Umsatzsteuer. Das könnte auch z.B. die deutsche Luftverkehrsabgabe (a.k.a. "Merkelsteuer") sein.
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
Ich nehme mal einfach an, dass ein Flugpreis eine ganz normale MwSt. von 19% beinhaltet, die ja auf dem Ticket auch so ausgewiesen wird.

Bspw. wir mir ein Komplettflugpreis von sagen wir 1190€ für MUC-FRA-BLR in ECO angezeigt.

Jetzt erwirbt das Ticket aber nicht eine deutsche Firma, sondern eine Firma aus der Schweiz. Normalerweise erhalten wir bei sowas immer eine Rechnung, etwa bei einer Beratung, vom Deutschen Kunden in Höhe von 1000€ netto (da grenzüberschreitende Zahlung und Leistung im anderen Land).

Bisher hab ich noch nirgendwo gesehen, dass ich bei der LH eine Rechnungsadresse angeben könnte für die Firma und sich dadurch der Flugpreis (mit all seinen sonstigen Komponenten) um die 19% ermäßigen würde.
 

kumpel64

Erfahrenes Mitglied
29.12.2010
1.158
62
Oberpfalz (NUE)
Wie bereits oben geschrieben, fällt nur für rein innerdeutsche Flüge die Mehrwertsteuer an. Diese wird dann auf dem Passenger Receipt als Vorsteuer ausgewiesen.

Bei Deinem Fall fällt keine Vorsteuer an, somit Du auch keine Vorsteuer zurückerstattet bekommen kannst.
 

kumpel64

Erfahrenes Mitglied
29.12.2010
1.158
62
Oberpfalz (NUE)
Das ist halt wieder einmal eine dieser, für einen normal denkenden Menschen, wie Dich und mich, nicht nachvollziehbaren Regelungen des (deutschen) Steuerrechts. Wird hier so auf lufthansa.com, Stichwort Mehrwertsteuer, ausgewiesen:

"Wird auf mein Flugticket Mehrwertsteuer erhoben?

Die Mehrwertsteuer fällt nur bei rein innerdeutschen Flugreisen an. In diesem Fall ist sie auf Ihrem Passenger Receipt ausgewiesen, der für den Vorsteuerabzug verwendet werden kann.

Bei grenzüberschreitenden Flugreisen wird keine Mehrwertsteuer erhoben."
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Lustigerweise fallen auf Frachtraten Ust an. Zumindest bei Sendungen die aus dem Nicht EU Ausland nach D kommen.
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Tut es aber nicht. Hat seine Wurzeln im Chicagoer Abkommen von 1944. Artikel 15.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Da ist der Ort der Leistung eben nicht im Inland. Aber bring bitte die Politik auf solche Ideen....

Wie gesagt, wenn du Fracht aus dem nicht EU Ausland nach D schickst, fällt auf diese anteilig Ust. an (wenn ich das richtig im Kopf habe, auf 70% der Frachtrate). Und in dieser Konstellation wird die Leistung ja noch sehr viel weniger im Inland erbracht.
 

Peter

Erfahrenes Mitglied
06.11.2010
298
0
FRA
Bei der Besteuerung von Servicecharges (TSC - Reisebüro) für Flüge wird es dann ganz wild, hier wird sogar nach dem Leistungsempfänger unterschieden:

deutsche inländische Firmenkunden / volle Besteuerung

deutsche Privatkunde /
innerdeutscher Flug USt. auf 100% der TSC
Europa Flug USt. auf anteilig 25 % der TSC
Non Europa Flug USt. auf anteilig 5 % der TSC
Interkont Flug USt. auf anteilig 5 % der TSC

Die meisten RSB`s wenden diese Ausnahmeregel aber gar nicht an, sondern berechnen aus Einfachheitsgründen pauschal die volle USt.
 

HAM001

Reguläres Mitglied
31.03.2011
46
0
Bei der Besteuerung von Servicecharges (TSC - Reisebüro) für Flüge wird es dann ganz wild, hier wird sogar nach dem Leistungsempfänger unterschieden:

deutsche inländische Firmenkunden / volle Besteuerung

deutsche Privatkunde /
innerdeutscher Flug USt. auf 100% der TSC
Europa Flug USt. auf anteilig 25 % der TSC
Non Europa Flug USt. auf anteilig 5 % der TSC
Interkont Flug USt. auf anteilig 5 % der TSC

Die meisten RSB`s wenden diese Ausnahmeregel aber gar nicht an, sondern berechnen aus Einfachheitsgründen pauschal die volle USt.

Interessant. Habe mir gerade mal ein LH-Ticket HAM-MAD-HAM, gebucht online bei lufthansa.de, angeschaut.
Dort ist keinerlei USt ausgewiesen, auch nicht für die 8 EUR TSC.

"Verzichtet" LH auf die Abführung der USt auf die TSC, ist LH davon befreit oder hat man "nur" versäumt das Formular (Online-Receipt) anzupassen?
 

Peter

Erfahrenes Mitglied
06.11.2010
298
0
FRA
Die 8 Euro sind keine Ticketservicecharge, sondern eine Payment Charge. :idea:

Die Payment Charge wird als Bestandteil des Europa - Flugpreises betrachtet,
und ist entsprechend nicht-steuerbar (nicht Umsatzsteuerpflichtig).
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Die 8 Euro sind keine Ticketservicecharge, sondern eine Payment Charge. :idea:

Die Payment Charge wird als Bestandteil des Europa - Flugpreises betrachtet,
und ist entsprechend nicht-steuerbar (nicht Umsatzsteuerpflichtig).

Deswegen hat LH die TSC also in den Ticketpreis integriert. :idea: In der alten Welt mußten die bsp.weise 25% der TSC an den Staat abgeben bei Europaflügen, jetzt 0,0%. :)
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Deswegen hat LH die TSC also in den Ticketpreis integriert. :idea: In der alten Welt mußten die bsp.weise 25% der TSC an den Staat abgeben bei Europaflügen, jetzt 0,0%. :)

Nicht 25% von der TSC an den Staat, sondern die MwSt. bezogen auf 25% der TSC. Bei 8€ also pi mal Daumen gut 30cent.
 
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