Da stimmt anscheinend etwas nicht mit dem PLV, würde ich reklamierenokay
Da ist ja jede Kreditkarte besser, dort immer 2% ohne MBW - aber wieso 3€ wenn hier 1,5€ steht?
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Sicher dass das das richtige Preis/Leistungsverzeichnis ist? Hier hat ja jede VR Bank seine eigenen Konditionen. Um welche VR handelt es sich denn?okay
Da ist ja jede Kreditkarte besser, dort immer 2% ohne MBW - aber wieso 3€ wenn hier 1,5€ steht?
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war eine ander VR BankDa stimmt anscheinend etwas nicht mit dem PLV, würde ich reklamieren
VR Bank Ostalb - die letzten Heuler sind die VR BankenSicher dass das das richtige Preis/Leistungsverzeichnis ist? Hier hat ja jede VR Bank seine eigenen Konditionen. Um welche VR handelt es sich denn?
allerlei Gebühren sind "berechtigt" z.B. Bargeldauszahlung oder Überweisung in andere Währungen.Die Begründung ist doch relativ einfach: Wer im nicht EUR Ausland seine GiroCard zum Geld abheben benutzt, hat keine Ahnung oder ist bequem. Und solchen Leuten kann man das Geld am besten aus der Tasche ziehen. Ich finde das okay. Irgendwie muss die Bank die Vorteile, die sie anderen Kunden bietet und die Geld kosten, ja gegen finanzieren.
Wenn man mit der girocard im Ausland einkauft, ist das bei den meisten anderen Banken nicht anders.Mit einem Blick auf die Konditionen bzgl. Girokonto und Karten würde ich empfehlen, über einen Bankwechsel nachzudenken.
Oder wenigstens für den Auslandseinsatz eine der kostenlosen Karten, die hier rauf und runter diskutiert werden.
Hier ist das leider eine Falle (auch die Sparkassen haben die wohl 1€ Mindestentgelt), den der "gemeine Deutsche" ist es gewohnt jeden Betrag mit der Girocards (im Volksmund immer noch "eh zeh" genannt) zu bezahlen.
Ebenso, wenn du im Supermarkt ne Flasche Wasser für ein paar Zent kaufen willst: aus 0,35€ werden 3,35€ - das ist nicht okay!!!!
Wenn man sich ein PLV vor Inanspruchnahme einer Leistung anschaut und sein Hirn einschaltet, tritt so ein Problem erst gar nicht auf.Wenn alle Kunden die Bank wechseln gibt es diese Bank nicht mehr und das Problem ist gelöst.
allerlei Gebühren sind "berechtigt" z.B. Bargeldauszahlung oder Überweisung in andere Währungen.
Hier ist das leider eine Falle (auch die Sparkassen haben die wohl 1€ Mindestentgelt), den der "gemeine Deutsche" ist es gewohnt jeden Betrag mit der Girocards (im Volksmund immer noch "eh zeh" genannt) zu bezahlen. Dem Kunden wird vorgegaukelt, dass dei Girocard durch das "Visa" oder "Master" Logo im Ausland so wie eine Kreditkarte funktioniert. Also nur zu, nutzen sie das Zeugs nur.... also bezahlt der am Automaten in CZ 1€ parken mit der Karte und wird hier gnadenlos abgezockt.
Ebenso, wenn du im Supermarkt ne Flasche Wasser für ein paar Zent kaufen willst: aus 0,35€ werden 3,35€ - das ist nicht okay!!!!
Ich glaube, der User hebt auf eine Girocard mit Kreditarten-Co-Branding ab. Offensichtlich wurde bei der fraglichen Transaktion dann wohl die Girocard-App getriggert. Keine Ahnung, ob man das ggf. durch entsprechende Auswahl verhindern kann, durch Nichtnutzung der Karte aber in jedem Fall. Ansonsten einfach uffbasse.dass eine GiroCard (bzgl. der Entgelte) so wie eine Kreditkarte funktioniert
Die Zahlung wurde mit dem V-Pay Co-Batch der VR Girokarte durchgeführt. Das ist im Euroland praktisch - aber nicht im sonstige Ausland. Für die osteuropäischen Nachbarländer ohne Euro gibts hier ja genug Threads.Ich glaube, der User hebt auf eine Girocard mit Kreditarten-Co-Branding ab. Offensichtlich wurde bei der fraglichen Transaktion dann wohl die Girocard-App getriggert. [...]
Mehrere Indikationen:Woran erkennt man, dass V-Pay genutzt wurde?
Nur weil etwas im PLV steht muss es ja noch nicht OK sein. Auch objektiv. Schließlich sind Zinsen auch irgendwann sittenwidrig, auch wenn sie im PLV stehen würden.Solange es im PLV steht, ist es objektiv okay.
Vor kurzem wurde im Miles&More Thread noch die Mindestgebühr von €1.50 beim Auslandseinsatz von DB Kreditkarten diskutiert. Ist ärgerlich und ein Grund, die Kreditkarten nicht für Kleinzahlungen im nicht-Euro-Raum einzusetzen.Nur weil etwas im PLV steht muss es ja noch nicht OK sein. Auch objektiv. Schließlich sind Zinsen auch irgendwann sittenwidrig, auch wenn sie im PLV stehen würden.
Jede kleinste Kleinigkeit wird heutzutage im Sinne des Verbraucherschutzes eingeklagt oder reguliert, aber für das 2€ Parkticket dann noch 3€ Gebühren verlangen zu dürfen – Mindestbetrag hin oder her – halte ich auch für falsch.
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