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AB, die beschissenste deutsche Airline dieses Jahrhunderts, hatte ja in den letzten Tagen diverse "Stornobestätigungen" verschickt.
Nun wird der sowieso schon entstandene Ärger beim Kunden noch völlig unötigerweise mit dieser bekloppten Formulierung verschärft. Für mit der deutschen Sprache vertrauten Erwachsene mit einer gewissen Schulbildung bedeutet eine "Bestätigung" die Erklärung durch den zweiten Geschäftspartner, dass er die Willenserklärung des ersten Geschäftspartners akzeptiert. Eine Stornobestätigung seitens der Airline wäre also eine normale Reaktion auf eine vom Kunden erbetene Stornierung. Eine einseitige Äusserung, den eingegangenen Vertrag ohne Rücksicht auf den Partner nicht erfüllen zu wollen, wird allgemein als "Storno" bezeichnet.
Aber aus der AB-Kommunikationsecke, die weltberühmt wurde für ihre Kundenignorierung, und welche vor wenigen Monaten noch posaunte
"jeder Flug, den Sie bei airberlin buchen, wird durchgeführt."
wird wohl kaum noch mal ein ernstzunehmendes Statement kommen.
Nun aber zum Kernpunkt.
In typischer AB-Kundenveraschungsmarnier kommt also jetzt ein lapidarer Text, dass man bei vor 15. August gebuchten Tickets später ein Formblatt erhalten wird.
Im Auszug:
Sehr geehrter Fluggast,
leider kann der von Ihnen gebuchte Flug nicht mehr durchgeführt werden.
...
Für Flugtickets, die vor dem 15.08.2017 gekauft wurden, ist eine Erstattung aus insolvenzrechtlichen Gründen
nicht möglich. Als betroffener Passagier haben Sie in diesem Fall aber die Möglichkeit, den Ticketpreis nach
Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden. Sie werden nach Eröffnung des
Insolvenzverfahrens automatisch und unaufgefordert ein Formblatt mit weiterführenden Informationen erhalten.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf airberlin.com und insbesondere den dort veröffentlichten
FAQ.
An dieser Stelle bitten wir Sie nochmals für etwaige, mit der Flugstreichung verbundenen, Unannehmlichkeiten
um Entschuldigung. "
Rechnungsnummer 1234567890
Buchungsnummer BETRUG
Buchungsdatum 31.02.2017
Bei diesem Text muss doch jeder "Normalkunde" davon ausgehen, dass seine Buchung ungültig geworden ist. Er also mit seiner Buchungsnummer in kein Flugzeug mehr hineinkommen wird.
Tatsächlich verschicken die Deppen von AB diesen Text aber an alle Kunden, welche irgendwo auf ihrer Flugstrecke auch einen AB-Flug dabei haben, selbst wenn die längere Strecke von anderen Arlines durchgeführt werden und diese Legs WEITERHIN GÜLTIG bleiben !!!
Sicher werden sich hier nun wieder zig Durchblicker melden, denen das alles schon ewig bekannt war.
Aber wieviele "Normalkunden" werden sich wohl von dieser Email abschrecken lassen und dann ihre noch aktiven Flüge verpassen ?
Nun wird der sowieso schon entstandene Ärger beim Kunden noch völlig unötigerweise mit dieser bekloppten Formulierung verschärft. Für mit der deutschen Sprache vertrauten Erwachsene mit einer gewissen Schulbildung bedeutet eine "Bestätigung" die Erklärung durch den zweiten Geschäftspartner, dass er die Willenserklärung des ersten Geschäftspartners akzeptiert. Eine Stornobestätigung seitens der Airline wäre also eine normale Reaktion auf eine vom Kunden erbetene Stornierung. Eine einseitige Äusserung, den eingegangenen Vertrag ohne Rücksicht auf den Partner nicht erfüllen zu wollen, wird allgemein als "Storno" bezeichnet.
Aber aus der AB-Kommunikationsecke, die weltberühmt wurde für ihre Kundenignorierung, und welche vor wenigen Monaten noch posaunte
"jeder Flug, den Sie bei airberlin buchen, wird durchgeführt."
wird wohl kaum noch mal ein ernstzunehmendes Statement kommen.
Nun aber zum Kernpunkt.
In typischer AB-Kundenveraschungsmarnier kommt also jetzt ein lapidarer Text, dass man bei vor 15. August gebuchten Tickets später ein Formblatt erhalten wird.
Im Auszug:
Sehr geehrter Fluggast,
leider kann der von Ihnen gebuchte Flug nicht mehr durchgeführt werden.
...
Für Flugtickets, die vor dem 15.08.2017 gekauft wurden, ist eine Erstattung aus insolvenzrechtlichen Gründen
nicht möglich. Als betroffener Passagier haben Sie in diesem Fall aber die Möglichkeit, den Ticketpreis nach
Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden. Sie werden nach Eröffnung des
Insolvenzverfahrens automatisch und unaufgefordert ein Formblatt mit weiterführenden Informationen erhalten.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf airberlin.com und insbesondere den dort veröffentlichten
FAQ.
An dieser Stelle bitten wir Sie nochmals für etwaige, mit der Flugstreichung verbundenen, Unannehmlichkeiten
um Entschuldigung. "
Rechnungsnummer 1234567890
Buchungsnummer BETRUG
Buchungsdatum 31.02.2017
Bei diesem Text muss doch jeder "Normalkunde" davon ausgehen, dass seine Buchung ungültig geworden ist. Er also mit seiner Buchungsnummer in kein Flugzeug mehr hineinkommen wird.
Tatsächlich verschicken die Deppen von AB diesen Text aber an alle Kunden, welche irgendwo auf ihrer Flugstrecke auch einen AB-Flug dabei haben, selbst wenn die längere Strecke von anderen Arlines durchgeführt werden und diese Legs WEITERHIN GÜLTIG bleiben !!!
Sicher werden sich hier nun wieder zig Durchblicker melden, denen das alles schon ewig bekannt war.
Aber wieviele "Normalkunden" werden sich wohl von dieser Email abschrecken lassen und dann ihre noch aktiven Flüge verpassen ?