Was passiert wenn ein Prämienflug von der Airline storniert wurde?

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anonimous

Erfahrenes Mitglied
20.02.2017
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Solches Szenario, ich kaufe ein return Prämienticket bei einem Vielfliegerprogramm (M&M oder sonst) und bei meiner Rückkehr stellt sich heraus, dass der Rückflug nicht durch mein Verschulden, sondern durch die Airline storniert wurde. Kann die Airline den Transport dann nur mit dem nächsten Flugzeug durchführen, bei dem Meilenflüge verfügbar sind, oder einfach mit dem ersten verfügbaren Flugzeug, auch mit einer anderen Fluggesellschaft?

Ich gehe davon aus, dass die ursprüngliche Buchungsklasse keine Rolle spielt. LG.
 
Zuletzt bearbeitet:

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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Es gelten, sofern anwendbar, dieselben Fluggastrechte wie bei einem "Bezahlticket". Ab EU oder mit EU Airline Umbuchung auf den frühest verfügbaren Flugm auch wenn es eine andere Airline ist. M&M wird zwar gerne sagen "wir haben kein Kontingent" und "mit der Airline gibt es kein Abkommen", aber das spielt keine Rolle.

Hier wirst Du sicher fündig: https://www.vielfliegertreff.de/for...chte-annullierung.12970/page-615#post-4227158
 
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anonimous

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20.02.2017
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Es gelten, sofern anwendbar, dieselben Fluggastrechte wie bei einem "Bezahlticket". Ab EU oder mit EU Airline Umbuchung auf den frühest verfügbaren Flugm auch wenn es eine andere Airline ist. M&M wird zwar gerne sagen "wir haben kein Kontingent" und "mit der Airline gibt es kein Abkommen", aber das spielt keine Rolle.

Danke, konkret geht es um Ethiopian Airlines (Prämienticket M&M) und den Rückflug mit Umstieg in Addis-Ababa.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
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Dahoam
Kann die Airline den Transport dann nur mit dem nächsten Flugzeug durchführen, bei dem Meilenflüge verfügbar sind, oder einfach mit dem ersten verfügbaren Flugzeug, auch mit einer anderen Fluggesellschaft?
Bei mir hat nach den Streik-Stornierungen im März die Dame an der LH-Hotline zuerst nur nach freien Prämienplätzen (die es kurzfristig eh nicht gibt) suchen wollen. Ich habe dann nicht diskutiert sondern gleich den Supervisor verlangt, weil das völliger Blödsinn und gegen jegliche Fluggastrechte ist. Danach durfte sie auf alle in der Reiseklasse verfügbare Plätze zugreifen.
 
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20.02.2017
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Bei mir hat nach den Streik-Stornierungen im März die Dame an der LH-Hotline zuerst nur nach freien Prämienplätzen (die es kurzfristig eh nicht gibt) suchen wollen. Ich habe dann nicht diskutiert sondern gleich den Supervisor verlangt, weil das völliger Blödsinn und gegen jegliche Fluggastrechte ist. Danach durfte sie auf alle in der Reiseklasse verfügbare Plätze zugreifen.

Genau das ist der Punkt, als ich ein Award Ticket bei Callcenter buchen wollte und ich nachfragte, wurde darauf hingewiesen, dass im Falle einer Flugstornierung durch die Airline, freie Prämiensitze auf einem Alternativflug verfügbar sein sollten. Dadurch fühlte ich mich unsicher.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Danke, konkret geht es um Ethiopian Airlines (Prämienticket M&M) und den Rückflug mit Umstieg in Addis-Ababa.
Beim Rückflug mit ET ist es tatsächlich so. EU Passagierrechte (EU261) sind hier nicht anwendbar. ET kann also machen, was nach äthiopischem Recht zulässig ist. Selbst wenn sie das nicht tun, sind evtl. Ansprüche nur in Äthiopien vor Gericht durchsetzbar - ist also aussichtslos.

M&M tritt hier nur als Vermittler auf (wie ein Reisebüro). In der Pflicht ist aber die Airline. Ganz schwierige Geschichte.
 
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anonimous

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20.02.2017
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Beim Rückflug mit ET ist es tatsächlich so. EU Passagierrechte (EU261) sind hier nicht anwendbar. ET kann also machen, was nach äthiopischem Recht zulässig ist. Selbst wenn sie das nicht tun, sind evtl. Ansprüche nur in Äthiopien vor Gericht durchsetzbar - ist also aussichtslos.

M&M tritt hier nur als Vermittler auf (wie ein Reisebüro). In der Pflicht ist aber die Airline. Ganz schwierige Geschichte.

Vielen Dank.

Ist das jemals jemandem mit einem ET Prämienticket auf dem Rückweg passiert?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Beim Rückflug mit ET ist es tatsächlich so. EU Passagierrechte (EU261) sind hier nicht anwendbar. ET kann also machen, was nach äthiopischem Recht zulässig ist. Selbst wenn sie das nicht tun, sind evtl. Ansprüche nur in Äthiopien vor Gericht durchsetzbar - ist also aussichtslos.

Davon ausgehend, dass der Fragesteller in Deutschland wohnt und nach Deutschland fliegt, gilt ganz normales deutsches Vertragsrecht (Art. 5 Abs. 2 S. 1 Rom-I-VO) - so dass der Passagier keineswegs rechtlos gestellt ist.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Davon ausgehend, dass der Fragesteller in Deutschland wohnt und nach Deutschland fliegt, gilt ganz normales deutsches Vertragsrecht (Art. 5 Abs. 2 S. 1 Rom-I-VO) - so dass der Passagier keineswegs rechtlos gestellt ist.
Wenigstens etwas.
Wobei die Durchsetzung evtl. Ansprüche dennoch ungleich komplexer ist als über EU261. Es gibt keine pauschale Entschädigung und auch andere Ansprüche sind nur geltend zu machen, wenn der Airline schuldhaftes Fehlverhalten nachzuweisen ist - so hat mir das zumindest mal ein Anwalt für Reiserecht erklärt.
 
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