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Das ist ja alles schön was ihr hier behauptet - aber kann mir mal bitte einer konkret anhand der M&M-AGB erklären (und bitte nicht vom Hörensagen), warum die Gutschrift für den ursprünglichen Flug erfolgen soll?
1. Nach den AGB kommt es auf die tatsächlich geflogenen Abschnitte an.
2. Diese sind (auch nach Umbuchung) vollständig bezahlt, da nämlich der Beförderungsvertrag die Beförderung von A nach B vorsieht und dieser dann durch Umbuchung erfüllt worden ist. Die Frage der Bezahlung ist daher auch kein Argument.
3. In den AGB steht aber gerade nicht, dass im Fall einer Umbuchung auf einen anderen Flug und in eine höhere Buchungsklasse im Falle eines Technical nur die Meilen für den ursprünglich gebuchten Flug gutgeschrieben werden.
Wenn das irgendwo steht wie hier behauptet wird, habe ich ja kein Problem. Wenn es aber nirgendwo steht, dann gilt die behauptete Regelung auch nicht. Schliesslich geht M&M ja auch nicht hin und macht dich mit 98000 Meilen zum Sen sondern verweist darauf, dass die Grenze bei 100K liegt.
1. Nach den AGB kommt es auf die tatsächlich geflogenen Abschnitte an.
2. Diese sind (auch nach Umbuchung) vollständig bezahlt, da nämlich der Beförderungsvertrag die Beförderung von A nach B vorsieht und dieser dann durch Umbuchung erfüllt worden ist. Die Frage der Bezahlung ist daher auch kein Argument.
3. In den AGB steht aber gerade nicht, dass im Fall einer Umbuchung auf einen anderen Flug und in eine höhere Buchungsklasse im Falle eines Technical nur die Meilen für den ursprünglich gebuchten Flug gutgeschrieben werden.
Wenn das irgendwo steht wie hier behauptet wird, habe ich ja kein Problem. Wenn es aber nirgendwo steht, dann gilt die behauptete Regelung auch nicht. Schliesslich geht M&M ja auch nicht hin und macht dich mit 98000 Meilen zum Sen sondern verweist darauf, dass die Grenze bei 100K liegt.