So pauschal würde ich das nicht beantworten. Die Frage ist - wo und wann ist es verschwunden?
Wenn man eine Abstellgenehmigung erteilt und das Paket dann vor der Wohnung/dem Haus gestohlen wird - ja (weil man den Paketdienst damit von seiner Haftung entbindet).
Wenn es vor bzw. im im Zuge der Zustellung verschwindet, ist es noch im Wirkungsbereich des Versenders/Paketdienstes, die sehr wohl dafür haften.