Welches Recht gilt im Flieger?

ANZEIGE

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.672
5.346
Z´Sdugärd
ANZEIGE
Aus dem Fotoim Flieger Fred mal meine Frage:
Welches Recht gilt den IM Flieger? Gibt es ein "Internationales Recht" das ab dem schliessen bis zum öffnen der Türe gilt? Oder das des Landes aus der Flieger kommt? Sprich wen jemand aufgrund des Konsumes eines Gin Tonic zuviels zum randalieren anfängt...nach welcher Rechtssprechung wird der bestraft? Oder eben das im anderen Fred angesprochene Recht am eigenen Bild das in Deutschland existiert....
 
  • Like
Reaktionen: MANAL

Kalli

Aktives Mitglied
14.07.2011
201
1
Der Link gilt aber aus deutscher Sicht.
Wenn Lufthansa in NewYork landet dann steht dort US-Polizist, oder gar FBI weil es mit dem Ausland zu tun hat.
 

markusr

Erfahrenes Mitglied
28.09.2011
941
40
Ich klinke mich hier mal ein:
Wie ist das auf Kreuzfahrtschiffen? Angenommen jm. randaliert auf hoher See in internationalen Gewässern. Gilt dann das Recht von Panama / Malta / wo immer die Pötte aus steuerrechtlichen Gründen registriert sind?
 
  • Like
Reaktionen: MANAL

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Ich klinke mich hier mal ein:
Wie ist das auf Kreuzfahrtschiffen? Angenommen jm. randaliert auf hoher See in internationalen Gewässern. Gilt dann das Recht von Panama / Malta / wo immer die Pötte aus steuerrechtlichen Gründen registriert sind?

Grundsätzlich ja - aber da kommt es auf den jeweiligen Flaggenstaat an, ob er sich denn auch für die Verfolgung einer Straftat außerhalb seines Hoheitsgebietes für zuständig erklärt. Und falls ja, wenn denn in seinem Land konkret dafür zuständig ist.

Einen ganz interessanten Fall AUS DEUTSCHER SICHT hat der BGH 2009 verhandelt - hier steht auch als als Grundsatz / Start des Verfahrens, daß die Gesetze des Flaggenstaates gelten, wenn das Schiff in internationalen Gewässern ist. Und um genau diese Frage geht es ja hier.

BGH 2 ARs 180/09 - 7. April 2009 (LG Kiel) · hrr-strafrecht.de
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.336
12.786
Trans Balkan Express
Und im "Niemandsland" über dem Atlantik?

§ 4 Abs. 1 StGB. Es kann allerdings Jurisdiktionskonflikte geben. Jedes Land bestimmt nach nationalem Recht den Geltungsbereich seines Strafrechts. Grenzen ergeben sich aus dem Völkerrecht. D.h. die Ausdehnung der eigenen Strafgewalt darf nicht zu einem Verstoß gegen das völkerrechtliche Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten führen. Man braucht daher einen legitminerenden Anknüpfungspunkt. Das kann neben der Flagge des Flugzeuges/Schiffes die Staatsangeörigkeit des Opfers sein, das vom Gin-Tonic-Freund eine Ohrfeige bekommt (passives Personalitätsprinzip) oder die des schlagenden Schnapsfreundes (aktives Personalitätsprinzip).

Meines Wissens ist das passive Personalitätsprinzip in anderen Staaten die Regelm das aktive die Ausnahme.

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strat2011/04-geltungsbereich-internationalesstrafrecht.pdf

Wahrscheinlich gibt es im US-amerikanischen Recht Sonderzuweisungen und der Randalierer dürfte z.B. im Fall, der von Kalli beschrieben wurde, von den Strafverfolgungsbehörden in JFK in Empfang genommen werden. Der Versuch sich gegen die US-amerikanische Jurisdiktion zu wehren, dürfte eher erfolglos sein. Ich gehe einmal davon aus (ohne dies geprüft zu haben), dass bestimmtes Verhalten mittlerweile ein Federal crime in den USA ist. Dabenen kann es auch parallele Zuständigkeiten verschiedener Jurisdiktionen in den USA geben, d.h. Bundesebene und Staatenebene.

Dies gilt selbstverständlich nur für die strafrechtlichen Aspekte, nicht die zivilrechtlichen. Dort bestimmt sich die Anknüpfung nach dem IPR.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.672
5.346
Z´Sdugärd
Einen ganz interessanten Fall AUS DEUTSCHER SICHT hat der BGH 2009 verhandelt - hier steht auch als als Grundsatz / Start des Verfahrens, daß die Gesetze des Flaggenstaates gelten, wenn das Schiff in internationalen Gewässern ist. Und um genau diese Frage geht es ja hier.

BGH 2 ARs 180/09 - 7. April 2009 (LG Kiel) · hrr-strafrecht.de

Kannte ich bis jetzt noch nicht. Da frag ich mich aber durchaus ob die Ausbildung zum Piraten wirklich erfolgreich abgeschlossen wurde wen man ein Kriegsschiff angreift ;)
 
  • Like
Reaktionen: suedbaden

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Kannte ich bis jetzt noch nicht. Da frag ich mich aber durchaus ob die Ausbildung zum Piraten wirklich erfolgreich abgeschlossen wurde wen man ein Kriegsschiff angreift ;)

Die haben nach meinen Infos ein von der Bundesmarine gechartertes Zivilschiff angegriffen. Immer noch doof, schlechte Intel. Aber nicht gerade so, daß da ein hellgrauer Eimer mit Kanonen an Bord und einer weißen Nummer am Rumpf gefahren ist.
 

sunny_r

Reguläres Mitglied
26.09.2014
59
1
Ich klinke mich hier mal ein:
Wie ist das auf Kreuzfahrtschiffen? Angenommen jm. randaliert auf hoher See in internationalen Gewässern. Gilt dann das Recht von Panama / Malta / wo immer die Pötte aus steuerrechtlichen Gründen registriert sind?
Weiterbildung: Passagier 23 von Sebastian Fitzek. Nebenbei liest sich der Thriller auch noch gut ;)
lg sunny
 
  • Like
Reaktionen: halloballo

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.882
10.204
Dahoam
Wie rechtlich sicher kann dann überhaupt ein Skymarschall an Bord aktiv werden wenn da teilweise ziemliche Unklarheiten noch bestehen?
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.672
5.346
Z´Sdugärd
Wie rechtlich sicher kann dann überhaupt ein Skymarschall an Bord aktiv werden wenn da teilweise ziemliche Unklarheiten noch bestehen?

Naja ob der bei einem "zuviel Trinker" aktiv wird is halt die Frage. Im Falle einer Entführung oder schlimmerem denke ich mal der Rechtliche Hintergrund ja hinterher noch geklährt werden kann. BTW bei US Flügen auch gerne in den Hintergrund tritt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.756
15.673
Über die Bewaffnung steht jetzt nix bei.

Doch, steht alles da (Hervorhebungen von mir):

"Im März 2009 hatte das Schiff die Aufgabe, deutsche Einheiten im Rahmen der Operation Atalanta der Europäischen Union (EU) zu versorgen. Zu diesem Zweck befand sich ein bewaffnetes Begleitkommando mit zwölf Soldaten an Bord. Am Sonntag, 29. März 2009, wurde das Schiff im Gebiet vom Golf von Aden durch eine siebenköpfige Gruppe von Piraten aus einem Boot heraus mit Handfeuerwaffen angegriffen. Das Begleitkommando erwiderte den Angriff mit Handfeuerwaffen. Während des Angriffs rief der Kommandant andere Schiffe um Hilfe, darunter auch die deutsche Fregatte Rheinland-Pfalz. Weiterhin kamen das US-amerikanische Landungsschiff Boxer, die spanische Fregatte Victoria und die niederländische Fregatte De Zeven Provinciën in das Gebiet des Überfalls.

Alle sieben Piraten wurden durch ein Boardingteam der Rheinland-Pfalz gefangen genommen und auf der Fregatte inhaftiert."


Und in dem verlinkten FAZ-Artikel:

"Nach Angaben der Bundeswehr war der Betriebsstoffversorger 'Spessart' am Sonntagnachmittag von einem Schnellboot aus attackiert und dabei mit Handfeuerwaffen beschossen worden. Die zur Sicherung auf dem Schiff postierten Kräfte hätten darauf mit Schüssen vor den Bug reagiert.

Das flüchtende Piratenboot sei dann von der 'Spessart' verfolgt worden; zugleich seien in der Nähe operierende Kriegsschiffe herbeigerufen worden. Das griechische Flaggschiff der EU-Operation 'Atalanta', die seit Dezember gegen Piraten am Horn von Afrika entsandt ist, habe das sogenannte Skiff gestellt. Die mit Höchstgeschwindigkeit herbeieilende deutsche Fregatte 'Rheinland-Pfalz' habe die Angreifer dann mit einem Boardingteam, das per Schlauchboot ausgesetzt wurde, festgenommen. Sie befinden sich nun auf der 'Rheinland-Pfalz' in Gewahrsam.

[...]

Der Versorger hat ein tief gelegenes Deck, das ein Entern leicht erscheinen lässt, und Aufbauten mit Tankschläuchen. Die Besatzung von knapp 40 Mann besteht aus Zivilisten. Doch befand sich ein zwölf Mann starkes bewaffnetes Schutzteam der Marine an Bord."

They got much more than they bargained for :D
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.672
5.346
Z´Sdugärd
Schon klar ;)

Die Frage ist doch eher ob ein Begleitschiff IMMER mit bewaffneten Pfadfindern ausgestattet ist bzw ob ein Begleitschiff im "Normalfall" bewaffnet ist oder nicht. Ich war nicht bei der Marine ;)