Weniger Platz durch Übergewichtigen = Reisepreisminderung

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.127
Sowas geht, Anfang des Jahres wurde ein umfangreicher Aufsatz (anderes Rechtsgebiet) veröffentlicht, den ich zusammen mit zwei anderen Autoren verfasst habe.
 

Mizar

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
809
0
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Zitat von AG Frankfurt/Main
Nur wenn ein Fluggast extrem übergewichtig ist, so dass mit einer entsprechend massiven Gewichtseinwirkung nicht zu rechnen ist, wird man der gewählten Sitzkonfiguration keinen Mangel zusprechen können, weil ein Luftfahrtunternehmen sich nicht auf alle, auch seltenste Eventualitäten vorzubereiten braucht.


Das ist nun eine eher zweifelhafte Einschränkung, die sich m.E. nur dann halten lässt, wenn das Luftfahrtunternehmen solche Über-Übergewichtigen von vornherein von der Beförderung auf einem einzigen, dem Fluggast offensichtlich nicht mehr gewachsenen Sitz ablehnt.

sehe ich auch so, ein Reisemangel ist ein Reisemangel, ich habe einen Vertrag mit der Fluglinie und nicht mit irgendwelchen Mitreisenden.
Es ist Aufgabe der Fluglinie, mich so ans Ziel zu bringen wie es dem verkauften Produkt und daher Preis entspricht.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.176
513
Das ist nun eine eher zweifelhafte Einschränkung, die sich m.E. nur dann halten lässt, wenn das Luftfahrtunternehmen solche Über-Übergewichtigen von vornherein von der Beförderung auf einem einzigen, dem Fluggast offensichtlich nicht mehr gewachsenen Sitz ablehnt.

Gab ja schon Fälle, wo genau das passiert ist. Und sofort standen wieder Leute auf der Matte, die genau dies rechtswidrig und diskriminierend fanden... :rolleyes:
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Sehe ich auch so, ein Reisemangel ist ein Reisemangel, ich habe einen Vertrag mit der Fluglinie und nicht mit irgendwelchen Mitreisenden.
Es ist Aufgabe der Fluglinie, mich so ans Ziel zu bringen wie es dem verkauften Produkt und daher Preis entspricht.

So sieht's aus. Wenn in der Mietwohnung nebenan ein Asozialer jede Nacht randaliert und der Vermieter, dem ich das anzeige, unternimmt nichts dagegen, dann gibt's eben einen Mietabzug. Und wenn ich von wem auch immer in der Nutzung des für die Dauer des Lufttransports bezahlten Sitzplatzes gestört werde, dann gibt es dafür genauso einen Abzug. Da ist nix mit Sozialadäquanz oder allgemeinem Lebensrisiko oder gar eingepreisten typischen Mängeln. Insofern war der Hinweis des Foristen weiter oben sehr richtig, dass zB LH ausdrücklich mit der größeren Neigung der Rückenlehne für ihre PE wirbt.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
sehe ich auch so, ein Reisemangel ist ein Reisemangel, ich habe einen Vertrag mit der Fluglinie und nicht mit irgendwelchen Mitreisenden.
Es ist Aufgabe der Fluglinie, mich so ans Ziel zu bringen wie es dem verkauften Produkt und daher Preis entspricht.

An dieser Stelle sei nochmal erinnert das im Urteil bereits eine 50% Erstattung des Reisepreises für diese Strecke steht. Passt auch so zu den vorherigen Urteilen des Frankufter Gerichts, siehe z.B. die ADAC Tabelle:
/www.adac.de/_mmm/pdf/Reisepreisminderungstabelle%202015_212238.pdf
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
An dieser Stelle sei nochmal erinnert das im Urteil bereits eine 50% Erstattung des Reisepreises für diese Strecke steht. Passt auch so zu den vorherigen Urteilen des Frankufter Gerichts, siehe z.B. die ADAC Tabelle:
/www.adac.de/_mmm/pdf/Reisepreisminderungstabelle%202015_212238.pdf

Wir reden hier allerdings von Mängeln der Beförderungsleistung, was juristisch eine mangelhafte Erfüllung eines gemischt-typischen Werkvertrags ist. Dass man dieses Schwert zunehmend schärft gegen den systematischen Rechtsbruch der Airlines, halte ich für eine sehr erfreuliche Entwicklung. Von ihr profitiert jeder Fluggast, nicht nur der Pauschalreisetourist.

Ansonsten: ja, der Azzlack im Rücken spielte in unserem Ausgangsfall wohl letztlich keine Rolle mehr. Aber es kann ja mal so kommen, dass vorne alles ok ist, während (nur) von hinten der Sitzraum eingeengt wird. Oder - Dauerbrenner - der Fettklops von links oder rechts, dessen Oberarm weit über die Armlehne herüberreicht.

Ob man in solchen Fällen nun vor Gericht zieht oder ein paar Meilchen reklamiert oder an Bord auf einen anderen Platz besteht, bleibt jedem selbst überlassen. Wichtig scheint mir aber die Feststellung, dass man in solchen Situationen das Recht auf seiner Seite hat und entsprechend gegenüber dem Flugpersonal auftreten kann.
 
Zuletzt bearbeitet:

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.176
513
Von ihr profitiert jeder Fluggast, nicht nur der Pauschalreisetourist.
.

YMMV. Das kann man so und so sehen. Irgendjemand bezahlt den ganzen Spaß ja am Ende.

Ich würde mir jedenfalls wünschen, wir würden allesamt mit etwas mehr gesundem Menschenverstand an die Sache herangehen (ja, oftmals auch die Airlines) und auch 'mal Fünfe gerade sein lassen.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.038
4.623
FRA
Aus den Mühlen der Luftfahrt-Justiz ein schöner Fall für sonntägliche Diskussionen:

Das AG Frankfurt hat mit Urteil vom 18. 3. 2015 – 31 C 4210/14 (17), RRa 2016, 32 entschieden, dass ein Passagier Minderung des Flugpreises wegen einer unzureichenden Sitzplatzgestaltung verlangen kann.

Der Fluggast hatte für sich und sein angetrautes Weib einen Langstreckenflug in der Premium Economy Class gebucht, sah sich aber in seinen 2.187,96 € teuren Vorstellungen von Komfort enttäuscht, als ein übergewichtiger Passagier vor ihm Platz nahm. Dies nämlich führte dazu, dass sich die Rückenlehne des Vordermannes – unstreitig – um 5 bis 10 cm nach hinten bog und den Freiraum des Klägers entsprechend verkürzte.

Das Leid des Fluggastes vergrößerte sich noch dadurch, dass sein Versuch, die eigene Rückenlehne nach hinten zu kippen, von seinem Hintermann erfolgreich abgewehrt wurde: Der PE-Reisende eingepfercht zwischen Fettkloß und Asi – auf LHs Werbephotos sieht das immer anders aus.

Interessante Geschichte:
Selber klagen, weil der Freiraum verkleinert wird, aber selber den Freiraum des Hintermannes (durch zurücklehnen) verkürzen wollen.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.657
10.528
irdisch
Dieses Durchbiegen ist mir noch nicht klar. Wie kann sich der Sitz derartig weit nach hinten biegen? Kann er dann überhaupt noch sicher benutzt werden? Wie kann eine Airline damit starten? Wenn jemand nicht sicher in einen Sitz passt, kann er eben nicht mitfliegen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Hatte so einen Spaß mal bei AF, allerdings war mein Vordermann nicht dick, sondern sogar ausgesprochen dünn. Nur hat die Dame den Sitz mit Gewalt soweit nach hinten gedrückt, dass ich ihren Kopf 10cm vor meinem hatte. Bei der Essensausgabe hab ich dem Flugbegleiter gesagt, dass ich so nicht essen könne, es war ja kein Platz mehr für den Tisch. Die Dame aufwecken wollte er aber nicht, und so gab es nichts zu essen (hatte aber eh keinen Hunger).
Das hat AF dann aber mit einem Fluggutschein wieder gut gemacht.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.657
10.528
irdisch
Sowas würde ich heute immer mit Handyfotos genauestens dokumentieren. Flugbegleiter einschalten ist auch richtig. Keinen Kleinkrieg starten.
Irgendwo ist es nicht das eigene Problem, wenn andere nicht in ihren Sitz passen. Das kann nicht zu Lasten der anderen Passagiere gelöst werden, wenn jemand nun mal VIEL mehr Platz braucht, als vorhanden ist.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Interessante Geschichte:
Selber klagen, weil der Freiraum verkleinert wird, aber selber den Freiraum des Hintermannes (durch zurücklehnen) verkürzen wollen.

Wie bitte? Die Möglichkeit, die Lehne im technisch vorgesehenen Umfang nach hinten zu neigen, ist Teil der bezahlten Beförderungsleistung. Das muss auch der Hintermann wissen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.500
9.439
HAM
Aus den Mühlen der Luftfahrt-Justiz ein schöner Fall für sonntägliche Diskussionen:

Das AG Frankfurt hat mit Urteil vom 18. 3. 2015 – 31 C 4210/14 (17), RRa 2016, 32 entschieden, dass ein Passagier Minderung des Flugpreises wegen einer unzureichenden Sitzplatzgestaltung verlangen kann.
Das wurde doch schon diskutiert.... Das Urteil ist fast ein Jahr alt...
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.657
10.528
irdisch
Allg. Beförderungsbedingungen (Bsp. LH):

Artikel 7: Beschränkung und Ablehnung der Beförderung
Beförderungsverweigerungsrecht

7.1. Wir können Ihre Beförderung oder Weiterbeförderung verweigern, wenn
7.1.2. Ihre Beförderung die Sicherheit, die Gesundheit oder in nicht unerheblichem Maße das Wohlbefinden anderer Fluggäste beeinträchtigen kann; oder
7.1.3. Ihr Verhalten, Ihr Zustand oder Ihre geistige oder körperliche Verfassung einschließlich der Auswirkungen von Alkoholgenuss oder Drogengebrauch derart ist, dass Sie sich selbst, andere Fluggäste oder Besatzungsmitglieder einer Gefahr aussetzen...