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MinorTom

Aktives Mitglied
08.11.2019
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Ich als Empfänger kann ja bei der DHL keine Erstattung etc. beantragen, sondern nur der Versender.
Das stimmt übrigens nicht, §421 HGB, du brauchst aber den Einlieferungsbeleg. Aber bei internationalem Versand klappt das nicht. (Und bei innerdeutschen Kauf von privat trägst du das Versandrisiko)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.388
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Das stimmt übrigens nicht, §421 HGB, du brauchst aber den Einlieferungsbeleg. Aber bei internationalem Versand klappt das nicht. (Und bei innerdeutschen Kauf von privat trägst du das Versandrisiko)
Der Käufer trägt nur das Versandrisiko wenn der Käufer den Versand nachweisen kann, und da wäre ein Einlieferungsbeleg schon sehr, sehr hilfreich.

Wobei es aufwendig sein kann den tatsächlichen Versand nachzuweisen.
 

flyingcircus

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
806
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Ich könnte mich immer noch in den Arsch beissen, dass ich meine LP Sammlung >1000 LPs zu Hochzeiteiten des CD Wahns verkauft habe, da waren viele, jetzt echt teure/rare Erstpressungen dabei.
1000 LPs passen doch heute auf eine Fingernagel-große Speicherkarte.
Du wirst auch mal älter und dann sind auch die CDs zu schwer.