Würde RRV greifen?

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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
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Schriftliche Anfragen versanden leider oder bleiben unbeantwortet und auf eine mündliche Auskunft an einer Hotline gebe ich leider keinen Cent mehr.
Aber zum Stichwort Unterversicherung: ist das nicht etwas, was allgemein gleich gehandhabt wird oder ist das bei jeder Versicherung anders?
ich kenne auch nicht den gesamten Markt. Meine "Erfahrung" lautet: in Jahresverträgen wird geleistet bis zu x Euro, egal, was die Reise kostet. Bei Einzelverträgen (die ich selbst noch nie abgeschlossen hatte) sind die tatsächlichen gesamten Reisekosten anzugeben, woraus ich das Modell "mit Unterversicherung" ableite.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Es geht hier doch um eine reine Reiserücktrittsversicherung, wenn ich das richtig verstanden habe. Dann können doch Reisebestandteile, die erst im Verlauf der Reise hinzugebucht werden sollen, keine Rolle spielen. Denn für alles, was nach Antritt der Reise geschieht, greift doch keine Reiserücktrittsversicherung mehr; dazu braucht es dann doch eine Reiseabbruchversicherung – oder sehe ich das flasch?
Du hast recht. Aber es ginge tatsächlich um eine RRV-RAV Kombi.
ich kenne auch nicht den gesamten Markt. Meine "Erfahrung" lautet: in Jahresverträgen wird geleistet bis zu x Euro, egal, was die Reise kostet. Bei Einzelverträgen (die ich selbst noch nie abgeschlossen hatte) sind die tatsächlichen gesamten Reisekosten anzugeben, woraus ich das Modell "mit Unterversicherung" ableite.
Es wäre ein Jahresvertrag.
Aber viele Einzelleistungen, auch schon gebuchte, wären flexibel. Damit wäre das Kostenrisiko überschaubar, mit den nicht flexiblen Leistungen wäre die Deckungssumme nicht ganz erreicht. Deswegen die Frage, ob für diese nicht flexiblen Anteile die RRV Kombi greifen würde oder zumindest anteilig über die Unterversicherung.