Zug zum Flug storniert - wie hoch Erstattung?

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Heiko

Neues Mitglied
09.05.2012
6
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Guten Abend.
Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen.
Fliegen von FRA nach RSW, gebucht habe ich aber Mannheim nach RSW.
Bis FRA ist es ein Zug, mit LH Nummer.
Jetzt hat Lufthansa den Zug storniert, für hin und Rückfahrt.
Wenn ich mich nicht melde, wird auch der Flug storniert.
Nun habe ich die Hotline angerufen und gefragt wie hoch die Erstattung für den Zug ist, wenn ich den
Flug belasse und selbst nach FRA fahre. Es hieß nur das es eine Erstattung geben wird, man wisse
aber nicht wie hoch und diese würde auch erst nach dem Flug bezahlt.
Kann mir jemand sagen mit was man da rechnen kann?
Gibt es überhaupt etwas, da es ja Zeitnah ist (August 24) und ich der Stornierung des Zuges je zustimme?
Nervt mich schon, da ich nun je den Zug/Parkhaus selbst bezahlen muss (nicht die Welt) aber trotzdem nervig.
Vielen lieben Dank
 

Heiko

Neues Mitglied
09.05.2012
6
0
August 24 und zeitnah? Warum nicht einfach auf einen anderen Zug umbuchen lassen - falls man das so konkret überhaupt für Sommer nächsten Jahres machen lassen kann?
Zeitnah war so gemeint, das es ja eine sehr frühzeitige Stornierung ist.
Lufthansa bietet hier keine alternative an, deshalb können sie mir nichts anbieten.
Angebot ist alles kostenfrei zu stornieren, alles umzubuchen oder den Zug zu stornieren und ich bekomme dafür eine Erstattung.
 

jobonky

Erfahrenes Mitglied
19.02.2023
1.379
2.641
ZRH/STR
Zeitnah war so gemeint, das es ja eine sehr frühzeitige Stornierung ist.
Lufthansa bietet hier keine alternative an, deshalb können sie mir nichts anbieten.
Angebot ist alles kostenfrei zu stornieren, alles umzubuchen oder den Zug zu stornieren und ich bekomme dafür eine Erstattung.
Ich würde mal abwarten. Die Bahn hat ihren Fahrplan für August 2024 noch gar nicht veröffentlicht.
Sobald der draußen ist wird sicher was gehen. (Oder haben diese Tickets überhaupt eine Zugbindung?)

Edit: Laut Francesco gibt es tatsächlich keinen ICE zu diesem Termin.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Wenn ich mich nicht melde, wird auch der Flug storniert.
Und damit schuldet Dir Lufthansa dann automatisch EUR 600 an Ausgleichsleistung.
Die 14-Tage Frist gilt nicht bei einer Ticketstornierung durch die Airline.
 

E Francesco

Erfahrenes Mitglied
19.10.2021
2.694
5.075
Im August 2024 gibt es keine ICE ab Mannheim an den Frankfurter Flughafen aufgrund der Sperrung der Riedbahn und daraus resultierender neuer Laufwege der ICE. Der Fahrplan ist bei der Bahn bereits abrufbar.
Anmerkung. Das gilt auch während der ersten Sperrung der Riedbahn im Januar (ab 1.1. abends bis 23.1. morgens) sowie ab 15.7. bis 14.12.
 
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Heiko

Neues Mitglied
09.05.2012
6
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Wow, danke für die schnellen Rückmeldungen.
Wie verhält es sich denn wenn ich den Flug von Frankfurt antrete und die Lufthansa lediglich den Zug storniert? diesem müsste ich aktiv zustimmen, da am 23.12.2023 ohne Rückmeldung alles storniert wird. Es wird leider kein Zug fahren, also kann ich das vergessen. Würde dann gerne ein paar € mitnehmen, Parken und so kostet ja auch. Dies meinten an der Hotline das sie dies der Abteilung melden und diese dann nach dem Flug eine Erstattung für den Zug machen, keiner sagt mir aber wie hoch diese sein wird?!
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.341
16.469
www.red-travels.com
Dies meinten an der Hotline das sie dies der Abteilung melden und diese dann nach dem Flug eine Erstattung für den Zug machen, keiner sagt mir aber wie hoch diese sein wird?!

wahrscheinlich kommt es zu einer Neuberechnung des Flugpreises zum Buchungsdatum, ob das wirklich eine Erstattung rauskommt, wirst du wohl erst erfahren, wenn es durchgeführt wurde, weil LH die Stornierung vorgenommen hat, sollte zumindest keine Nachberechnung an dich stattfinden, wenn der Preis ab FRA höher war.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.277
855
Und damit schuldet Dir Lufthansa dann automatisch EUR 600 an Ausgleichsleistung.
Die 14-Tage Frist gilt nicht bei einer Ticketstornierung durch die Airline.
Leute, denkt doch mal bitte an die Fluggastentschädigungs EU regel von wegen tragflächen usw....ist doch hier schon x mal durchgekaut wurden.
Klar, es gibt einzelne Urteile von wegen zug = flug nummer etc,,,aber mind 14 Tage vorher gibts meines Wissens dann auch nix.
Neu berechnet ist der flug start ab fra wahrscheinlich teurer als ab Stuttgart, aber die Rechnung die dann wohl nie von LH kommen wird ist nicht mehr wert als das Papier auf dem sie steht.
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
772
2.641
Die Rechtslage ist hier eindeutig.
Bis vor kurzem war die "Rechtslage" alles andere als eindeutig. Der EuGH hat nämlich erst am 26.10.2023 entschieden, dass bei einer vorweggenommenen Beförderungsverweigerung die 14-Tage-Frist nicht gelten soll (siehe C-238/22).

Und damit schuldet Dir Lufthansa dann automatisch EUR 600 an Ausgleichsleistung.
Nix "automatisch". Selbst wenn das FRA-RSW Segment wie angekündigt am 23.12. aus der Buchung fliegen sollte, könnte LH/4Y es ja anschließend einfach wieder einbuchen (um nicht die 600 EUR bezahlen zu müssen)..
 

tiswas01

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
1.153
32
Casa Grande/Arizona
Anmerkung. Das gilt auch während der ersten Sperrung der Riedbahn im Januar (ab 1.1. abends bis 23.1. morgens) sowie ab 15.7. bis 14.12.

Die Zugverbindungen Mannheim - FRA Flughafen sind weiterhin im Januar bei der Fahrplanauskunft der DB gelistet.

Woher hast Du das genaue Datum?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.008
3.265
CGN / MUC / ZRH / EWR
Leute, denkt doch mal bitte an die Fluggastentschädigungs EU regel von wegen tragflächen usw....ist doch hier schon x mal durchgekaut wurden.
Klar, es gibt einzelne Urteile von wegen zug = flug nummer etc,,,aber mind 14 Tage vorher gibts meines Wissens dann auch nix.
Neu berechnet ist der flug start ab fra wahrscheinlich teurer als ab Stuttgart, aber die Rechnung die dann wohl nie von LH kommen wird ist nicht mehr wert als das Papier auf dem sie steht.
Er spielt hier doch auf die schlichte Beförderungsverweigerung auf FRA-RSW an, wenn LH die Drohung der Mail ernstmachen wird - nix Zug.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Bis vor kurzem war die "Rechtslage" alles andere als eindeutig. Der EuGH hat nämlich erst am 26.10.2023 entschieden, dass bei einer vorweggenommenen Beförderungsverweigerung die 14-Tage-Frist nicht gelten soll (siehe C-238/22).
Exactly !
Eindeutige Rechtslage, wenn LH das Ticket für FRA-RSW storniert.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Leute, denkt doch mal bitte an die Fluggastentschädigungs EU regel von wegen tragflächen usw....ist doch hier schon x mal durchgekaut wurden.
Klar, es gibt einzelne Urteile von wegen zug = flug nummer etc,,,aber mind 14 Tage vorher gibts meines Wissens dann auch nix.
No, Sir !
Bei Beförderungsverweigerung gilt keine 14-Tagefrist.
 

Heiko

Neues Mitglied
09.05.2012
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0
Guten Morgen.
Mega danke für die Beteiligung.
Sollte ich also bei der Lufthansa zustimmen das der Zug storniert wird, aber ich den Flug FRA-RSW antreten will, kann es sein das ich ggf. draufzahle?
Der Flug direkt ab FRA-RSW wäre damals 15€ teurer gewesen.
Wenn ich nichts mache und Lufthansa dann alles am 23.12.23 storniert, kann ich ggf. 600€ "einklagen"?

Wow, da musst je Jura studiert haben :)
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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16.469
www.red-travels.com
Guten Morgen.
Mega danke für die Beteiligung.
Sollte ich also bei der Lufthansa zustimmen das der Zug storniert wird, aber ich den Flug FRA-RSW antreten will, kann es sein das ich ggf. draufzahle?
Der Flug direkt ab FRA-RSW wäre damals 15€ teurer gewesen.

sollte nicht, weil sie den Zug ja vorher schon gestrichen haben. Es wird dann nur das Segment entfernt.

Wenn ich nichts mache und Lufthansa dann alles am 23.12.23 storniert, kann ich ggf. 600€ "einklagen"?

Nun habe ich die Hotline angerufen und gefragt wie hoch die Erstattung für den Zug ist, wenn ich den
Flug belasse und selbst nach FRA fahre.


hat die Hotline dein Gespräch aufzeichnen dürfen? ;) zumindest hätten Sie einen Nachweis, dass du informiert warst.
 

Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
680
245
Die einfachste Lösung wäre es ja aus meiner Sicht wenn Lufthansa in so einem Fall als Ersatz ein kostenloses Rail&Fly-Ticket zur Verfügung stellen würde. Ich musste aber leider auch schon feststellen dass dies den Mitarbeitern an der Hotline nicht genehmigt wird.

Ggf. könntest du aber vor der Zustimmung anfragen (bzw. fordern) statt der stornierten Zugverbindung ab Mannheim (MHG) auf die ab Stuttgart (ZWS) umgebucht zu werden. Da gäbe es z.B. die LH3411 ZWS-FRA 10:05-12:05 Uhr, die dem ICE2410 entspricht.

Vorteile für dich:
a) Der Zug hält auch um 10:46 Uhr in Heidelberg und um 11:24 Uhr in Darmstadt und das ist evtl. näher an deinem Wohnort
b) Wenn es hier bis August 24 noch irgendwelche Änderungen gibt, hast du ggf. später nochmals die Gelegenheit umzubuchen oder kostenlos zu stornieren ;)
 
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Heiko

Neues Mitglied
09.05.2012
6
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300x250
Hallo.
Danke für die Hilfe und die Ideen. Lufthansa hat mir keinen anderen Zug angeboten.
Heute nun wurde der Rückflug storniert und auf einen Tag später verschoben.
Habe ich hier irgend welche Rechte, da es ja noch 8 Monate bis zum Flug ist?
Nervt mich ziemlich, da es Direktflüge sind, einen Tag später sehr knapp mit dem Schulbeginn wird und
Mietwagen/Hotels alles bereits gebucht ist.
Danke