Zustelladresse in Deutschland für Klageschrift gegen NORWEGIAN ?

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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
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Das würde im ja bedeuten das man niemanden verklagen kann der keine deutsche Adresse hat - das kann ich mir nicht vorstellen.
Du kannst weltweit quasi jeden verklagen - aber halt nicht an jedem x-beliebigen Ort. Im Zweifelsfall musst Du Deine Klage dann im Ausland am Sitz des Beklagten einreichen - das ist halt etwas unbequem, und erfordert dann natürlich auch nochmal eine Prüfung nach den dort gültigen Rechtsnormen.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Mag sein, dass es für deutsche Kunden anders ist, aber beim Buchen in der englischen Sprache für Niederländer wird man auch mehrmals darauf gewiesen, dass einen Vertrag mit einer norwegischen Firma abgeschlossen wird, und dass norwegische Gesetze dafür gelten.
Ich meine, dass dem so ist.
Dass also eine in Deutschland operierende ausländische Firma bei Abflug in Deutschland nicht gegen deutsches Recht verstossen kann.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Da ich mit jeder weiteren Minute, die ich aufgrund der vertragsbrüchigen Airline Norwegian investieren muss, immer wütender werde, soll ein Teil dieser Energie wenigstens anderen Geschädigten späteren Datums zugute kommen, selbst wenn ich in diesem Fall nicht erfolgreich sein sollte. Die Datensammlung geht weiter. Auf den ersten zwei von Google ausgeworfenen Seiten habe ich keinen einzigen Falll finden können, der für mein Anliegen negatives bedeuten würde.


Gerichtsstand bei ausländischer Airline (Ryanair) - REISERECHT WIKI ... Urteile zum Reiserecht und Flugrecht

Ausl
(Fluggastrechte: Gerichtsstand am Abflug- oder Bestimmungsort)

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/01/19/flugverspatung-klage-in-deutschland-moglich/

Ryanair - Erfahrungsbericht - Bei RYANAIR Recht bekommen? Ja, es geht!

Gerichtsstand bei einem Streit gegen eine Fluggesellschaft

Wo verklagt man eine ausländische Fluggesellschaft wegen der Entschädigung aus der Fluggastverordnung Nr. 261/2004? Wo ist der Gerichtsstand? Kann ein Verbraucher "zu Hause" klagen, also an seinem Wohnsitz? - Flugrechte
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Was ist dir eigentlich für grosses Unrecht angetan?
off topic
Mir wurde trotz durch harte und ehrliche Arbeit bezahltem Flugticket und schon ausgehändigter Boardkarte kein Flug geboten, Ersatzbeförderung verweigert; und einzige Reaktion der Vertretung vor Ort war Verweis auf die Homepage dieser seriösen Firma. Danach liess der "Kundenservice" dieser seriösen Firma mich über anderthalb Monate auf Antwort warten und lehnte dann jegliche Forderung nach Entschädigung und nach Ersatz meiner Aufwendungen ab.
Ist das nun "Unrecht"?
Gar "grosses" Unrecht ?
Vertragsbruch ?
Vielleicht gar "Betrug" (ist es Betrug, wenn eine Firma einen Flug verkauft, für den sie gar kein Transportgerät hat?) ?

Oder nur ein kleines Missverständnis, weil man in einigen norwegischen Köpfen irrtümlich annahm, jetzt Ryanair-Geschäftspraktiken statt wie einst aus nordwest nun aus genau nord nach Deutschland importieren zu können ?

Welchen Begriff soll ich verwenden für die Hektik, zu einem anderen Flughafen rasen zu müssen und da nassgeschwitzt gerade noch kurz vor Toresschluss als letzter in die Maschine zu stolpern? Und für die verpassten Termine am Zielort, weil ich erst viele Stunden später eintraf ?
end off topic

Aber darum geht es hier in diesem Thread nicht.
Hier ging es mir nur um eine Info, die ich bei Threaderöffnung als recht einfach einschätzte, was sich inzwischen als Irrtum meinerseits herausgestellt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Ich meine, dass dem so ist.
Dass also eine in Deutschland operierende ausländische Firma bei Abflug in Deutschland nicht gegen deutsches Recht verstossen kann.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum Dein Blutdruck hier weiter in dieser Form am Pulsieren ist. Die EU-Passagierrechte gelten selbstverständlich bei einem Abflug ex Deutschland, sie gelten sogar für einen Abflug ex Norwegen, da sie dort genauso wie z.B. in der Schweiz so adaptiert wurden.

Dein einziges Problem ist, welches Gericht nun zuständig ist, und diese Frage muss letztlich Dein Anwalt klären.

Wenn die Kanzlei nur tätig werden kann, wenn Du als Mandant die Vorgabe lieferst, welches Gericht zuständig ist, dürftest Du wohl eine schlechte Wahl getroffen haben, was die Kanzlei betrifft.

Vielleicht solltest Du Dich einmal damit auseinandersetzen, eine auf solche Themen spezialisierte Kanzlei zu beauftragen, die Dich und Deine Forderung passend vertritt.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Dass also eine in Deutschland operierende ausländische Firma bei Abflug in Deutschland nicht gegen deutsches Recht verstossen kann.

Das kann auch ein norwegisches Gericht feststellen. =;
Frag mal deinen RA, ob er mit dem Gerichtsstand des Erfüllungsortes weiterkommt.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
rcs, ich weiss Deine Beiträge zu würdigen.
Aber hier habe ich den Eindruck, dass Du meine Blödheit leicht überschätzt.;)

Wenn die Kanzlei nur tätig werden kann, wenn Du als Mandant die Vorgabe lieferst, welches Gericht zuständig ist, dürftest Du wohl eine schlechte Wahl getroffen haben, was die Kanzlei betrifft.

Vielleicht solltest Du Dich einmal damit auseinandersetzen, eine auf solche Themen spezialisierte Kanzlei zu beauftragen, die Dich und Deine Forderung passend vertritt.

Ersteres siehst Du falsch. Der RA hatte noch nie vorher mit Norwegian zu tun und hatte mich nur gefragt, ob ich eine Zustelladresse in Deutschland kenne. In der Zeit bis zum nächsten Kontakt (die Kanzlei hat noch 2 oder 3 andere Fälle als meinen) hatte ich es als harmlos erachtet, die hier versammelte Kompetenz mal zu fragen.

Zu zweitem: Was denkst Du habe ich die letzten Wochen gemacht ?
Dabei habe ich u.a. festgestellt, dass dieses unser Forum hier nur begrenzt hilfreich ist.
Ich hatte zwar vor einigen Wochen in einem anderen Thread einige "FACH"-RA genannt bekommen; von den dort genannten hat aber kein einziger sich jemals zuvor mit Norwegian auseinandergesetzt.

Ein völlig nutzloser Beitrag wie "hast Du einen Wald- und Wiesenanwalt beauftragt?" zieht sofort zahlreiche "Danke"-Bekundigungen nach sich. Höhöhö, geil Alter, immer feste druff.
Auf der anderen Seite kam bisher keine einzige Meldung, dass schon mal jemand anderes ein Verfahren gegen Norwegian gestartet hat.
Ich mache das jetzt ohne Rechtschutzversicherung und mit einem für mich neuen Rechts-Partner, da mein langjähriger RA an meinem Wohnort inzwischen in Pension gegangen ist.

Stattt allgemeiner Floskeln, dass ich mich damit auseinandersetzen soll, eine geeignete Kanzlei zu finden, würde ich gerne mal einen Satz lesen wie "DIESER RA hat schon erfolgreich gegen Norwegian geklagt".
Das scheint aber dieses Forum nicht leisten zu können. Dabei ist es schon eins der besseren Flugforen im Netz.
Nach meinen Internet-Recherchen der letzten Monate habe ich sogar den Eindruck, dass noch niemand gegen Norwegian geklagt hat, seit die sich hier in Deutschland mit ihrer Spanienkampagne immer mehr ausbreiten.
Also muss ich einige Startschwierigkeiten überwinden und kann nicht von Vorarbeit anderer profitieren.

Altes norwegisches Sprichwort aus Naxdymutbedalen sagt.
"Øller ønføng ist sjwör !" (Frei übersetzt: wird schon werden !)
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
@VBird

Du brauchst doch keinen Anwalt der schon einmal gegen Norwegian geklagt hat, sondern einfach nur einen der über eine internationale Expertise verfügt.
 
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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Danke, aber das ist mir schon klar. Erfahrungen mit DY würden aber diverse Anfangsschritte vereinfachen.

Unabhängig von meiner anstehenden Klage bleibt aber meine Verwunderung, dass sich über Google keine Klage aus deutscher Richtung gegen Norwegian aus dem letzten Jahr finden lässt. Ich weiss selber schon von 3 kurzfristigen Stornierungen seit letztem Sommer.
 

Worldwide

Erfahrenes Mitglied
08.07.2013
801
0
Das scheint aber dieses Forum nicht leisten zu können. Dabei ist es schon eins der besseren Flugforen im Netz.

Hör ich richtig?

Das hiesige Flugforum - das die absolut gerechtfertigten und bereits milde geminderten Qualitätsansprüche eines VBird ohnehin allenfalls leidlich unbefriedigend zu erfüllen vermag - kann es nicht mal leisten, ein Mindestmaß an Zuarbeit und Erfahrungsschatz zu liefern oder wenn nicht vorhanden bitteschön zu generieren? Nichtmal das?

Das wäre das Mindeste gewesen. Ich bin außer mir. Das steht einem VBird doch anerkanntermaßen qua Geburt uneingeschränkt zu. Eine Schande. VBird sollte die Klageschrift umgehend erweitern und auch gegen dieses Flugforum richten.
 
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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Danke, aber das ist mir schon klar. Erfahrungen mit DY würden aber diverse Anfangsschritte vereinfachen.

Unabhängig von meiner anstehenden Klage bleibt aber meine Verwunderung, dass sich über Google keine Klage aus deutscher Richtung gegen Norwegian aus dem letzten Jahr finden lässt. Ich weiss selber schon von 3 kurzfristigen Stornierungen seit letztem Sommer.

Wenn dir die Erfahrungen mit DY so wichtig sind, warum hast du nicht eine Kanzlei mit entsprechenden Referenzen gesucht?

Vielleicht findest du nichts bei Google weil Norwegian gar nicht die furchtbare Airline ist für die du sie hältst?
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
..
Ein RA braucht eine Postadresse in Deutschland, um eine Klage zustellen zu können.
Ich hatte bisher nur mit dem Zentrum in Oslo kommuniziert. Eine deutsche Adresse habe ich noch nicht finden können. Wahrscheinlich sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Kann jemand - ohne selber lange suchen zu müssen - kurz helfen ?
"Internationaler Mahnbescheid" - sofern es das auch für Norwegen gibt (scheint so zu sein: http://www.iww.de/ve/archiv/ausland...mahnverfahren-das-muessen-sie-beachten-f42480 ) - *könnte* weiterhelfen: http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/55965-mahnbescheid-gegen-lot-2.html#post1137863
DashandGo meinte:
..erstmal deutlich günstiger ist, als einen Rechtsanwalt einschalten oder gar einen Gerichtsprozess zu eröffnen. ..
Das LOT Büro am Flughafen Frankfurt ist nicht im Handelsregister eingetragen und somit muß der Mahnbescheid an LOT in Warschau gerichtet werden.

Zuständiges Gericht ist das, das für den Abflughafen am Startpunkt der Reise zuständig ist.
(siehe Gerichturteil EuGH, 09.07.2009 - C-204/08 ) ...

http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/55965-mahnbescheid-gegen-lot.html#post1060974
umsteiger meinte:
Die Niederlassung einer Airline in DE ist für die Möglichkeit einer Klage hierzulande nicht so entscheidend (es sei denn, man hätte seine Flugscheine auch dort erworben), aber immerhin hilfreich, weil das einem zusätzliche Kosten für eine Übersetzung der Klageschrift in die Fremdsprache erspart.

Wichtiger ist, ob ein Erfüllungsort in DE vorliegt. Das wäre der Fall, wenn der Flug von DE aus erfolgte oder hier endete. Wenn du z.B. von FRA aus geflogen bist, gibst du als Gericht an, an das ggf. verwiesen werden soll, das AG Frankfurt an etc.
Bin kein Jurist, aber - zumindest - "umsteiger" ist wohl einer.

PS: http://www.vielfliegertreff.de/smar...erfahrungen-und-vermutungen-2.html#post247031

PPS: Titulierte Forderung ermöglicht wohl Flugzeug-Pfändung (!): http://www.vielfliegertreff.de/gott...-anwaltlicher-rat-benoetigt-5.html#post877447
WER SUCHET, DER FINDET! Blutdruck senken, ok?
 
Zuletzt bearbeitet:
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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Tut mir leid. Ich finde Deine Haltung nur blöde. Angesichts meines Beitrags Nr. 28 mit meinen zahlreichen Links waren diese Bemerkungen inzwischen völlig überflüssig.
Ich entschuldige mich vielmals dafür, dass ich dir präzise Links auf Beiträge *in diesem Forum* geliefert habe, die absolut auch auf deinen Fall passen - und DEINE Kosten niedrig halten dürften.

PS: Kann es sein, dass du deinen Rechtsanwalt aufgefordert hast, Norwegian zu VERKLAGEN - und er dann quasi als Fingerzeig an dich mit der Bitte um eine "Postadresse in Deutschland" reagierte..?!?
 
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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
In Norwegen gibts das transportklagenemnda https://fly.transportklagenemnda.no/Forside/English ("Air Passenger Complaint Handling Body") die sich um solche Sachen kuemmern, evtl mal bei denen nachfragen.
https://fly.transportklagenemnda.no/Forside/English meinte:
Which cases does the Norwegian Air Passenger Complaint Handling Body deal with?

The Air Passenger Complaint Handling Body deals with cases according to the Norwegian Civil Aviation Act, which includes legislation about EU’s air passenger rights as laid down in the regulations of EU decree 261/2004. According to this EU decree, cases relating to EU air passenger rights should be evaluated/handled by the national complaint handling body in the country where the problem has occurred. A cancellation or a delay for example in Lisbon, Portugal should therefore be evaluated/handled by the Portuguese Complaint Handling Body. ..
Laut VBird ereignete sich das "in Deutschland"; im Übrigen ist das mWn nur schlichtend, nicht rechtlich bindend..
 

handymaxi

Aktives Mitglied
21.03.2013
249
27
Hi,
ich hole das hier nochmal aus neugier hoch, was ist eigentlich zum Schluß bei rumgekommen?
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
3.710
639
LEJ
Der TE sucht gerade eine Zustelladresse für eine Klageschrift gegen LH :D.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Hi,
ich hole das hier nochmal aus neugier hoch, was ist eigentlich zum Schluß bei rumgekommen?
Du weisst schon, was eine Klage bedeutet? Also, wie lange sich sowas hinzieht ?
Wenn Du mit Zwischenstand leben kannst:
Klage liegt längst in Oslo vor. Bis so ein Amtsgericht mal in die Gange kommt, verstreichen schon mal diverse Wochen.

LE2012, anlässlich Deines qualifizierten Beitrags wünsche ich auch Dir "Frohe Ostern" !
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Du weisst schon, was eine Klage bedeutet? Also, wie lange sich sowas hinzieht ?
Wenn Du mit Zwischenstand leben kannst:
Klage liegt längst in Oslo vor. Bis so ein Amtsgericht mal in die Gange kommt, verstreichen schon mal diverse Wochen.
Any news?
 

marobo

Erfahrenes Mitglied
28.09.2010
387
180
Da der November lange rum ist und etliche Monate vergangen sind: Wie ist denn aktuell der Stand der Dinge?
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Compensation Clinic: Norwegian Flight Delay & EC 261/2004 | LoyaltyLobby
LL meinte:
..
Mt friend’s flight from Stockholm to Helsinki back in June 22, 2015, was delayed by six hours according to him. I told him to contact Norwegian and request 250 euros as a compensation due to the delay.
..
Norwegian could have also booked him on Finnair or SAS, but I guess that they didn’t offer this option.

Here’s the reply from Norwegian that came past week by email:

We have now effectuated payment of EUR 250 to the earlier stated account number. The money should be accessible in your account within 2-3 weeks. We apologize for the long processing time, and we thank you for your patience. Have a nice day. Med vennlig hilsen/Kind regards, Trine, Customer Relations Norwegian Air Shuttle Phone: +47 815 21 815 Oksenøyveien 10A, 1330 Fornebu, Norway ...
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.885
Seit Du Dich im Juni aktiv in einem anderen von mir gestarteten Thread beteiligt hattest, nein !

Vielleicht gibt es im November etwas mitzuteilen.

Jetzt haben wir zweimal November gehabt, und Zeit sollte auch genug um sein - gibt es ein Urteil/Ergebnis?