Zwei Reisende - Einen Namen doppelt angegeben - oder auch: "Mach mal langsam"

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Isavind

Reguläres Mitglied
07.07.2014
75
6
Lieber Oliigel,

so sehr du zu Beginn noch meine Sympathie hattest, da du offensichtlich missgeschicklich oder tüddelig einen Fehler gemacht hast beim Eintippen der Namen und ich für dich hoffte, dass Opodo sich hier gnädig zeigt, so sehr hast du jetzt aber auch alles mit der Causa Amtsgericht bei mir verzockt und ich hoffe inständig, sie bügeln dich dort ordentlich ab.

Weil Du besoffen (oder wie auch immer) einen Fehler gemacht hast, willst du danach auf fehlende Kulanz klagen, auch wenn sämtliche AGBs gegen dich sprechen?
Geil!

Ich gehe sogar soweit zu behaupten, dass es auch an deinem Auftritt am Telefon ggü. EK und/oder Opodo lag, dass man dir nicht helfen konnte. Der Ton macht die Musik. Und wer hier gleich mit Rechtsschutz oder Amtsgericht droht oder um die Ecke kommt, dem würde ich auch ungefähr NULL Kulanz entgegen bringen. Dabei hat dir dort keiner was getan, du bist in der Pflicht, zu betteln und um Rücksicht zu bitten. Und wegen sowas dann die Rechtsschutz zu bemühen, ist schon frech gegenüber allen anderen Versicherungsnehmern, die ihre Beiträge zahlen.
 
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Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
534
789
Ich versuche aufgrund eines Erklärungsirrtums (§119 BGB) den Vertrag anzufechten. Hierbei hoffe ich, dass Opodo der Namenesänderung von Emirates zustimmt, welche ich ohne Murren bezahlen würde.

Am Telefon war ich stets freundlich (auch wenn mir das hier vielleicht einige nicht glauben) und trotzdem ist nichts passiert.


Und wegen sowas dann die Rechtsschutz zu bemühen, ist schon frech gegenüber allen anderen Versicherungsnehmern, die ihre Beiträge zahlen.

Ich arbeite im sozialen Bereich. Da ist es im Normalfall nicht nötig, sich mit juristischen Sachen auseinanderzusetzen, somit bin ich eine absolute Laie auf dem Gebiet. Deswegen gibt es ja Rechtsschutzversicherung mit einer Anwaltshotline, die einen eine Ersteinschätzung geben können - zumindest ist dies meine Meinung.


Freundliche Grüße

Oliigel
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Na, Emirates. Auf Kulanz… =;

…würde ich auf Kulanz pochen
Immer wieder gerne genommen. (y)
PS: Und ich wundere mich, warum meine Rechtsschutzversicherung jedes Jahr teurer wird, obwohl ich sie noch nie in Anspruch genommen habe… :sick:

Im Gegensatz zu deinen mehr als nutzlosen Kommentare, war das der einzige realistische Ratschlag, welcher unter den gegebenen Umständen versucht werden konnte. Es wurden keine leeren Versprechungen gemacht, dass es einfach so ohne weiteres klappen würde!
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.018
7.693
... ich hoffe inständig, sie bügeln dich dort ordentlich ab ...

... Weil Du besoffen (oder wie auch immer) einen Fehler gemacht hast, willst du danach auf fehlende Kulanz klagen ...

... du bist in der Pflicht, zu betteln und um Rücksicht zu bitten. Und wegen sowas dann die Rechtsschutz zu bemühen, ist schon frech gegenüber allen anderen Versicherungsnehmern, die ihre Beiträge zahlen.

Ich empfinde praktisch dein gesamtes Posting als bodenlose Frechheit. Dass dir der OP angesichts dieser ad hominem Argumentation und dem Versuch ihm Schuldgefühle einreden zu wollen überhaupt so ruhig und sachlich antworten konnte: Kudos.

Ein Erklärungsirrtum ist ein absolut legitimer Grund eine RS zu bemühen. Dass es sich hier um einen solchen handelt ist nahezu zweifelsfrei ersichtlich. Der OP hat hier wahrscheinlich gute bis sehr gute Chancen das zu gewinnen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.482
1.965
Ein Erklärungsirrtum ist ein absolut legitimer Grund eine RS zu bemühen. Dass es sich hier um einen solchen handelt ist nahezu zweifelsfrei ersichtlich. Der OP hat hier wahrscheinlich gute bis sehr gute Chancen das zu gewinnen.

In der Sache trifft es zu, allerdings ist der §119 BGB nicht so hilfreich wie man gemeinhin denkt denn er löst eine Schadensersatzpflicht gemäß §122 BGB aus die oft ähnlich hoch ausfällt.

Dann gibt es auch noch das Problem des §121 BGB, denn die Anfechtungsfrist könnte bereist vorbei sein.
 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.030
2.103
Ich wäre Ende Oktober/Anfang November froh gewesen, überhaupt mit einer „natürlichen“ Person von Opodo sprechen zu dürfen, nachdem ein Flug annulliert wurde und eine Umbuchung notwendig war. Selbst im Online Chat war höchstens jemand englischsprachiges in der Nacht zu erreichen (min. 20x zu unterschiedlichen Zeiten probiert, hauptsächlich nachts, da es tagsüber unmöglich war, mit jemanden von Opodo zu chatten ...).

Auch im Call Center habe ich nach dem 10. Anruf und jeweils 20-40min Wartezeit aufgegeben.

Im Chat wurde mir 4x ein Rückruf versprochen - kein einziger wurde getätigt.

Opodo müsste deutlich öfters verklagt werden, damit die ihren Service endlich verbessern.
 
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Worldwide Traveler

Erfahrenes Mitglied
09.04.2012
457
5
Wien
ich verstehe noch immer nicht, das man über OTA bucht anstatt bei der jeweiligen Fluglinie direkt? Wegen 20 Euro ersparnis um nachher bei Änderungen Probleme zu haben.
Ich verstehe die Problematik des Posters und seine Sorge, aber kurz gesagt selber Schuld und besser bei der Fluglinie buchen.
Ich wäre Ende Oktober/Anfang November froh gewesen, überhaupt mit einer „natürlichen“ Person von Opodo sprechen zu dürfen, nachdem ein Flug annulliert wurde und eine Umbuchung notwendig war. Selbst im Online Chat war höchstens jemand englischsprachiges in der Nacht zu erreichen (min. 20x zu unterschiedlichen Zeiten probiert, hauptsächlich nachts, da es tagsüber unmöglich war, mit jemanden von Opodo zu chatten ...).

Auch im Call Center habe ich nach dem 10. Anruf und jeweils 20-40min Wartezeit aufgegeben.

Im Chat wurde mir 4x ein Rückruf versprochen - kein einziger wurde getätigt.

Opodo müsste deutlich öfters verklagt werden, damit die ihren Service endlich verbessern.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.018
7.693
In der Sache trifft es zu, allerdings ist der §119 BGB nicht so hilfreich wie man gemeinhin denkt denn er löst eine Schadensersatzpflicht gemäß §122 BGB aus die oft ähnlich hoch ausfällt.

Dann gibt es auch noch das Problem des §121 BGB, denn die Anfechtungsfrist könnte bereist vorbei sein.

Du hast natürlich recht. Und der OP wollte ja auch nicht kostenlos da raus kommen. Darum ging es ja auch nicht. Abgesehen davon ist das was du jetzt hier anführst genau das was ein RA ihm auch sagen dürfte wenn er den Fall über die RSV einreicht.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.482
1.965
Du hast natürlich recht. Und der OP wollte ja auch nicht kostenlos da raus kommen. Darum ging es ja auch nicht. Abgesehen davon ist das was du jetzt hier anführst genau das was ein RA ihm auch sagen dürfte wenn er den Fall über die RSV einreicht.

Wenn es nicht um die Kosten geht:
Wie wäre es mit am Abflugtag sehr zeitig am Flughafen zu sein um am Ticketschalter/Checkin die Gebühren für den Namechenge direkt bei Emirates zu bezahlen?

In dem Moment sollte das OTA aus der Sache raus sein.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.018
7.693
Zwei Reisende - Einen Namen doppelt angegeben - oder auch: "Mach mal langsam"

Wie wäre es mit am Abflugtag sehr zeitig am Flughafen zu sein um am Ticketschalter/Checkin die Gebühren für den Namechenge direkt bei Emirates zu bezahlen?

Wer gibt ihm die Garantie, dass Etihad Emirates das Angebot für den Name Change aufrechterhält?
 
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j2w

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
1.022
267
Huch, wie kommt denn jetzt EY ins Spiel?

Darf man erfahren, welche Rechtsschutz hier die Zusage gegeben hat?
 
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jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Wenn es nicht um die Kosten geht:
Wie wäre es mit am Abflugtag sehr zeitig am Flughafen zu sein um am Ticketschalter/Checkin die Gebühren für den Namechenge direkt bei Emirates zu bezahlen?
1. Bietet EK einen Namechange gegen Gebühr an?
2. Wie weisst Du, dass EK seine eigenen Angestellten in Europa an den Flughäfen hat?
3. Was passiert, wenn Dein Tipp erfolglos ist?

Gut, man könnte natürlich noch hoffen, dass man auf betreffendem Flug eine Bordkarte ohne Sitzplatz bekommt... :D
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.030
2.103
ich verstehe noch immer nicht, das man über OTA bucht anstatt bei der jeweiligen Fluglinie direkt? Wegen 20 Euro ersparnis um nachher bei Änderungen Probleme zu haben.
Ich verstehe die Problematik des Posters und seine Sorge, aber kurz gesagt selber Schuld und besser bei der Fluglinie buchen.

Wir sprechen hier ja nicht von "einer" Buchung, wenn es mal 20-25€ Rabatt auf den Airline-Ticketpreis gibt, sondern gleich um 10 oder 20, die dann auf einmal hintereinander an einem Abend getätigt werden ;)

Für mich gibt es eine goldene Regel: Ich buche GDS-Tickets auf den Portalen der Odigeo-Gruppe nur dann, wenn der Ticketpreis bei max. 60-70€ (minus Rabatt) liegt. Geht dann mal durch Einstellung der Strecke oder Annullierung eine Buchung kaputt und ich kann das Problem nicht direkt mit der Airline klären (und der OTA nicht helfen will), ist der Verlust dieser einen Buchung wenigstens nicht so groß ;)

Mein Counter steht bei knapp über 800 Flügen... mehr als 700 davon bei OTA gebucht... in vielleicht 15 Fälle musste der OTA wegen Schedule Change eingreifen.. 5 oder 6 "Billig"buchungen musste ich am Ende neu buchen, da der OTA nicht helfen wollte und auch die Airline die Buchung nicht anfassen wollte.

Dagegen steht eine Ersparnis von sicherlich mittlerweile 10.000€ als wenn ich immer bei der Airline gebucht hätte. :rolleyes:

Aber > 100€ für ein Ticket die Hände von einem OTA geben? No way, das mache ich auch nur ganz selten ...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.451
3.791
In der Sache trifft es zu, allerdings ist der §119 BGB nicht so hilfreich wie man gemeinhin denkt denn er löst eine Schadensersatzpflicht gemäß §122 BGB aus die oft ähnlich hoch ausfällt.

Dann gibt es auch noch das Problem des §121 BGB, denn die Anfechtungsfrist könnte bereist vorbei sein.


Und es gibt das Problem dass durchaus sehr fraglich ist ob das ein Erklärungsirrtum im Sinne des Gesetzes ist. Schadenersatz: Negatives Interesse. Wo soll hier, solange der Flieger nicht ausgebucht ist und die andere Kunden abgewiesen haben, der Schaden liegen?
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.018
7.693
Und es gibt das Problem dass durchaus sehr fraglich ist ob das ein Erklärungsirrtum im Sinne des Gesetzes ist.

Du meinst weil das Gesetz nur auf Flüchtigkeits- und Übertragungsfehler abstellt (bspw. eine 0 zu viel)?

Auf der anderen Seite würde ich da argumentieren, dass es keinen einzigen Fall gibt in dem jemand tatsächlich zwei Einzelsitze unter dem gleichen Namen buchen möchte. Zumindest fiele mir im Moment keiner ein. Einen zweiten Sitz bucht man anderweitig dazu wenn man einen benötigt.

Aber ich bin auch nur Laie. Wie würdest du als Jurist das denn bewerten? Dürfte ja auch viel vom Richter abhängen in dem Moment.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.482
1.965
Wo soll hier, solange der Flieger nicht ausgebucht ist und die andere Kunden abgewiesen haben, der Schaden liegen?

Nun wir haben hier doch das gleiche Problem wie in Fällen von Stornierungen auch da gibt es dann nur die Steuern und Gebühren zurück (es sei denn ich habe etwas verpasst und das hat sich geändert)

Aber in dem Fall hier wird schon mit der Frist Probleme bekommen, denn genau genommen hätte die Anfechtung erklärt werden müssen sobald die fehlerhafte Eingabe entdeckt wurde, ob das bereits unternommene ausreicht um Wirksam eine Anfechtung zu erklären ist doch sehr fraglich.
 

damario89

Neues Mitglied
08.03.2016
15
2
Nachdem Mit Reisender über seine Rechtsschutzversicherung (die ich mir jetzt auch endlich zulege) mit einem Anwalt telefoniert hat, meinte er, dass ein Erklärungsirrtum sehr wahrscheinlich vorliegt, somit hätten wir einen Herausgabeanspruch, weil wir ja nur für eine Person eine Leistung erhalten würden.

Oliigel

Das heißt du kannst über die RSV des Mitreisenden klagen? Interessant.
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.899
662
ZRH & DUS
Da der Fehler ja - eigentlich - offensichtlich ist, würde ich auf Kulanz pochen...
Das kommt ganz auf die Region an. Ich könnte hier in meinem Umfeld einen vierköpfigen Ausflug zusammenbauen, in dem nur zwei verschiedene Namen vorkommen - und das sogar schon vor der Heirat der beiden Familienhälften.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.328
543
Das kommt ganz auf die Region an. Ich könnte hier in meinem Umfeld einen vierköpfigen Ausflug zusammenbauen, in dem nur zwei verschiedene Namen vorkommen - und das sogar schon vor der Heirat der beiden Familienhälften.

Hmm. Das geht noch besser. Ich könnte hier in meinem Umfeld vier Buchungen unter meinem Namen machen, und den mit vier verschiedenen Personen. Das gibt hier gerne mal Chaos mit der Post, und ist ein erstaunlicher Zufall. Aber ja, sowas gibt's durchaus.
 

Flo86

Erfahrenes Mitglied
24.06.2017
1.284
967
VIE
Also 2x gleicher Name kann sicher vorkommen, kenne in meinem Bekanntenkreis auch 2, die genau gleich heißen... und auch für 2 Sitze bei einer Person gibt es Gründe. Ich kaufe sowas auf Lowcostern, wenn ich alleine unterwegs bin. Meistens aber hier irgendein Kürzel wie Extra Seat...