Wen hast Du denn worauf verklagt?
[…] würde ich auf Kulanz pochen […]
Und wegen sowas dann die Rechtsschutz zu bemühen, ist schon frech gegenüber allen anderen Versicherungsnehmern, die ihre Beiträge zahlen.
Na, Emirates. Auf Kulanz…
…würde ich auf Kulanz pochen…
Immer wieder gerne genommen.
PS: Und ich wundere mich, warum meine Rechtsschutzversicherung jedes Jahr teurer wird, obwohl ich sie noch nie in Anspruch genommen habe…
... ich hoffe inständig, sie bügeln dich dort ordentlich ab ...
... Weil Du besoffen (oder wie auch immer) einen Fehler gemacht hast, willst du danach auf fehlende Kulanz klagen ...
... du bist in der Pflicht, zu betteln und um Rücksicht zu bitten. Und wegen sowas dann die Rechtsschutz zu bemühen, ist schon frech gegenüber allen anderen Versicherungsnehmern, die ihre Beiträge zahlen.
Ein Erklärungsirrtum ist ein absolut legitimer Grund eine RS zu bemühen. Dass es sich hier um einen solchen handelt ist nahezu zweifelsfrei ersichtlich. Der OP hat hier wahrscheinlich gute bis sehr gute Chancen das zu gewinnen.
Ich wäre Ende Oktober/Anfang November froh gewesen, überhaupt mit einer „natürlichen“ Person von Opodo sprechen zu dürfen, nachdem ein Flug annulliert wurde und eine Umbuchung notwendig war. Selbst im Online Chat war höchstens jemand englischsprachiges in der Nacht zu erreichen (min. 20x zu unterschiedlichen Zeiten probiert, hauptsächlich nachts, da es tagsüber unmöglich war, mit jemanden von Opodo zu chatten ...).
Auch im Call Center habe ich nach dem 10. Anruf und jeweils 20-40min Wartezeit aufgegeben.
Im Chat wurde mir 4x ein Rückruf versprochen - kein einziger wurde getätigt.
Opodo müsste deutlich öfters verklagt werden, damit die ihren Service endlich verbessern.
In der Sache trifft es zu, allerdings ist der §119 BGB nicht so hilfreich wie man gemeinhin denkt denn er löst eine Schadensersatzpflicht gemäß §122 BGB aus die oft ähnlich hoch ausfällt.
Dann gibt es auch noch das Problem des §121 BGB, denn die Anfechtungsfrist könnte bereist vorbei sein.
Du hast natürlich recht. Und der OP wollte ja auch nicht kostenlos da raus kommen. Darum ging es ja auch nicht. Abgesehen davon ist das was du jetzt hier anführst genau das was ein RA ihm auch sagen dürfte wenn er den Fall über die RSV einreicht.
Wie wäre es mit am Abflugtag sehr zeitig am Flughafen zu sein um am Ticketschalter/Checkin die Gebühren für den Namechenge direkt bei Emirates zu bezahlen?
Wer gibt ihm die Garantie, dass Etihad das Angebot für den Name Change aufrechterhält?
Ich bin noch nie mit Emirates unterwegs gewesen aber auch die werden doch in PLV (Preis-Leistungsverzeichnis) haben in denen solche Gebühren bestimmt sind?
1. Bietet EK einen Namechange gegen Gebühr an?Wenn es nicht um die Kosten geht:
Wie wäre es mit am Abflugtag sehr zeitig am Flughafen zu sein um am Ticketschalter/Checkin die Gebühren für den Namechenge direkt bei Emirates zu bezahlen?
ich verstehe noch immer nicht, das man über OTA bucht anstatt bei der jeweiligen Fluglinie direkt? Wegen 20 Euro ersparnis um nachher bei Änderungen Probleme zu haben.
Ich verstehe die Problematik des Posters und seine Sorge, aber kurz gesagt selber Schuld und besser bei der Fluglinie buchen.
In der Sache trifft es zu, allerdings ist der §119 BGB nicht so hilfreich wie man gemeinhin denkt denn er löst eine Schadensersatzpflicht gemäß §122 BGB aus die oft ähnlich hoch ausfällt.
Dann gibt es auch noch das Problem des §121 BGB, denn die Anfechtungsfrist könnte bereist vorbei sein.
Und es gibt das Problem dass durchaus sehr fraglich ist ob das ein Erklärungsirrtum im Sinne des Gesetzes ist.
Wo soll hier, solange der Flieger nicht ausgebucht ist und die andere Kunden abgewiesen haben, der Schaden liegen?
Nachdem Mit Reisender über seine Rechtsschutzversicherung (die ich mir jetzt auch endlich zulege) mit einem Anwalt telefoniert hat, meinte er, dass ein Erklärungsirrtum sehr wahrscheinlich vorliegt, somit hätten wir einen Herausgabeanspruch, weil wir ja nur für eine Person eine Leistung erhalten würden.
Oliigel
Das heißt du kannst über die RSV des Mitreisenden klagen? Interessant.
Das kommt ganz auf die Region an. Ich könnte hier in meinem Umfeld einen vierköpfigen Ausflug zusammenbauen, in dem nur zwei verschiedene Namen vorkommen - und das sogar schon vor der Heirat der beiden Familienhälften.Da der Fehler ja - eigentlich - offensichtlich ist, würde ich auf Kulanz pochen...
Das kommt ganz auf die Region an. Ich könnte hier in meinem Umfeld einen vierköpfigen Ausflug zusammenbauen, in dem nur zwei verschiedene Namen vorkommen - und das sogar schon vor der Heirat der beiden Familienhälften.