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Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
402
11
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Ok, danke für die Links. Ich kenne mehrere, die das erfolgreich gemacht haben. Scheint wohl nicht ganz nach deren Regularien gewesen zu sein.

(Einen beim Auslands-Notar akzeptieren die ja auch. Der besitzt ebenso keinen Geburtsort.)
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
402
11
Aber die Einlagensicherung wird mit dieser Richtlinie EU weit garantiert - was ja im Prinzip das gleiche ist.

Aha. Wenn das garantiert ist, dann muss ja jemand im Falle der Insolvenz des Einlagensicherungsfonds einspringen. Wer ist das denn?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Aber die Einlagensicherung wird mit dieser Richtlinie EU weit garantiert - was ja im Prinzip das gleiche ist.
Nein, eben nicht.
Sie wird nicht "EU-weit garantiert".
Sie wird nur in jedem EU-Land "gleich" garantiert - aber eben separat.

(Die 100.000 EUR sind, wenn ich mich nicht irre, nur eine von der EU vorgeschriebene Mindesthaftungsssumme für gesetzliche Einlagensicherungsfonds. Überschreiten tut die gesetzlich m.W. allerdings auch kein Land nennenswert).

Und bei der separaten "Garantie" besteht, wie Martun schon sagte, das Risiko wenn der garantierende Einlagensicherungsfonds dann nicht ausreichend kapitalisiert bzw. gedeckt ist.
Und ausgerechnet im Falle Zyperns war auch erst vor kurzem selbst diese ominöse 100.000-EUR-Grenze für die EU nicht sakrosankt:


"Genau 100.000 Euro auf einem Konto in der Euro-Zone sind sicher. Das war der letzte Glaube, den die Sparer in der Finanzkrise hatten. Denn trotz aller Staatspleiten, Bankenrettungen und Schuldenschnitten hatten Europas Politiker peinlich darauf geachtet, die Bankeinlagen der normalen Kunden zu verschonen. (...) Dieser Damm ist gebrochen. (...)

Die Finanzminister der Eurogruppe hatten in der Nacht zu Samstag beschlossen, die zyprischen Bankkunden an der Rettung des wirtschaftlich angeschlagenen Landes zu beteiligen. Sie sollen einen Kapitalschnitt von 6,75 Prozent auf Guthaben bis 100.000 Euro und 9,9 Prozent auf höhere Beträge zahlen"

https://www.welt.de/print/welt_komp...-fuer-Zypern-Sorgen-fuer-deutsche-Sparer.html
 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.818
281
Da der Personalausweis auch deine Adresse ausweisst, und du verpflichtet bist dich umzumelden ist eine Meldebestätigung im Zusammenhang mit dem Personalausweis niemals nötig.

Dann meldet man sich halt mit dem Reisepass um bzw. ab.
Glaubst du, da fragt jemand nach Aktualisierung der Ausweisdaten?
Auch wenn es dasselbe Bürgeramt ist, dass diesen Ausweis nur wenige Monate vorher noch ausgestellt hat?

Meine Adressangabe im Personalausweis ist seit über sieben Jahren unrichtig, d.h., ich bin an der Adresse nicht mehr gemeldet.
Wurde währenddessen auch für Bonitätsprüfung akzeptiert (dabei hilft natürlich der Eintrag als "sonstige, auch frühere" Adresse bei der Schufa).
Wenn es im Ausweis steht, dann muss es ja "wahr" sein.
@Amic Absolut richtig. Der Adresseintrag im deutschen Personalausweis ist nur ein Anscheinbeweis für die Aktualität der dort aufgeführten Adresse, mehr nicht. Selbst wenn der PA bei der Ummeldung vorgelegen hat und dort ein Aufkleber mit neuer Adresse aufgebracht wurde, so kann dieser verloren gehen oder entfernt werden. Ein deutscher PA mit deutscher Adresse sagt also bezüglich der Aktualität der Adresse nicht mehr aus als z.B. ein französischer PA oder ein französischer Pass. Dort wird bei hier Sesshaften ebenfalls die deutsche Adresse eingetragen (Aktualität muss bei Eintrag nachgewiesen werden), aber nicht von deutschen Behörden - und das scheint hierzulande das eigentliche Problem zu sein.

Deshalb bleibe ich dabei: Ende der Diskriminierung erst dann, wenn Deutsche ebenfalls systematisch eine aktuelle Meldebestätigung beilegen müssten bzw. dieses bürokratische Monstrum für die Kontoeröffnung gänzlich abgeschafft wird.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Du bist gesetzlich dazu verpflichtet die Adresse auf dem Perso aktuell zu halten, also ist logisch das man davon ausgeht das du dich an Gesetze hälst. Alles andere waere eine dreiste Unterstellung.
@Amic Absolut richtig. Der Adresseintrag im deutschen Personalausweis ist nur ein Anscheinbeweis für die Aktualität der dort aufgeführten Adresse, mehr nicht. Selbst wenn der PA bei der Ummeldung vorgelegen hat und dort ein Aufkleber mit neuer Adresse aufgebracht wurde, so kann dieser verloren gehen oder entfernt werden. Ein deutscher PA mit deutscher Adresse sagt also bezüglich der Aktualität der Adresse nicht mehr aus als z.B. ein französischer PA oder ein französischer Pass. Dort wird bei hier Sesshaften ebenfalls die deutsche Adresse eingetragen (Aktualität muss bei Eintrag nachgewiesen werden), aber nicht von deutschen Behörden - und das scheint hierzulande das eigentliche Problem zu sein.

Deshalb bleibe ich dabei: Ende der Diskriminierung erst dann, wenn Deutsche ebenfalls systematisch eine aktuelle Meldebestätigung beilegen müssten bzw. dieses bürokratische Monstrum für die Kontoeröffnung gänzlich abgeschafft wird.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.818
281
Du bist gesetzlich dazu verpflichtet die Adresse auf dem Perso aktuell zu halten, also ist logisch das man davon ausgeht das du dich an Gesetze hälst. Alles andere waere eine dreiste Unterstellung.
Interessant. Dass Nicht-Deutsche EU-Bürger behandelt werden, als sei die in ihrem Antrag angegebene und sogar in ihren Papieren vermerkte deutsche Adresse nicht aktuell, hältst du scheinbar nicht für eine dreiste Unterstellung.

Bei deiner nächsten Italien-Reise könnte dich der italienische Polizist dann ja auch zu einer staatlichen Behörde schicken, die dir kostenpflichtig die Echtheit deines Führerscheins bescheinigen soll. Bis zur Erbringung des Nachweises darfst du nicht mehr weiterfahren...
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
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Interessant. Dass Nicht-Deutsche EU-Bürger behandelt werden, als sei die in ihrem Antrag angegebene und sogar in ihren Papieren vermerkte deutsche Adresse nicht aktuell, hältst du scheinbar nicht für eine dreiste Unterstellung.

Bei deiner nächsten Italien-Reise könnte dich der italienische Polizist dann ja auch zu einer staatlichen Behörde schicken, die dir kostenpflichtig die Echtheit deines Führerscheins bescheinigen soll. Bis zur Erbringung des Nachweises darfst du nicht mehr weiterfahren...

Es gibt internationale Abkommen die aussagen welche Dokumente international anerkannt werden - so einfach ist das. Der Führerschein ist ein EU Dokument - somit dürften da keine Probleme auftauchen.

Und wenn man sich bei der Bank mit Dokumenten die von der EU standardisiert wurden ausweist herrscht Gleichheit (Reisepässe) - aber der Personalausweis ist nun einmal zu allererst ein nationales Dokument - aber das ändert sich ja.

Es ist keine Unterstellung das die Adresse in einem französischen Perso nicht richtig ist - die Dinger werden als eben als Wohnsitznachweis in D nicht akzeptiert.