Mmmh, der Staatsanwalt hat doch nie behauptet, dass die Untersuchung angeschlossen sei. Hier sollte auch unterschieden werden, zwischen den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, welche den Sachverhalt hinsichtlich möglicher strafrechtlich relevanter Aspekte prüft und dem Untersuchungsauftrag der lokalen Flugunfalluntersuchungsbehörde. Die Staatsanwaltschaft hat nicht die Aufgabe, jeden noch so kleinen Aspekt des Unfallhergangs zu untersuchen; sie wird sich vielmehr auf die Untersuchungen der Flugunfalluntersuchungsbehörde verlassen und bei hinreichendem Tatverdacht Klage erheben (dann mit allen notwendigen Detailermittlungen).
Im Fall eines Flugunfalls mit keinen Überlebenden kommt vordringlich eine eventuelle Fahrlässigkeit in der Wartung in Betracht. Grundsätzlich wird gar nicht gegen Tote ermittelt, da hier der Sachverhalt aber noch nicht in Gänze ermittelt ist, wird dies in Bezug auf den Ersten Offiziers trotzdem getan. Wenn der Erste Offizier als Verursacher für die Staatsanwaltschaft feststehen sollte, so wird sie das Ermittlungsverfahren offiziell einstellen.
Man muss sich von dem Denken lösen, dass die Staatsanwaltschaft ein abschließendes Urteil fällt - dies obliegt nur einem Gericht. Die Staatsanwaltschaft bewertet Beweise und entscheidet, ob Klage erhoben wird - über die Zulassung einer Klage entscheidet in der Folge ein Gericht. Sollte beispielsweise jemand außerhalb der Gruppe der beim Absturz getöteten Menschen als tatbeteiligt in Betracht kommen, so besteht für jedermann jederzeit die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten - auch in Frankreich ist dann die Strafverfolgungsbehörde zu Ermittlungen verpflichtet.