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Wenn das Webformular die umfassende Schilderung eines Sachverhaltes zuließe und dies nicht auf Twitter-Niveau begrenzen würde, wäre ich bereits zufrieden.
Wohl war, für die Karten bitte samt Geschenk Link hat es aber gereicht. Als Antwort kam dann, Wechsel bitte selbst per AntragWenn das Webformular die umfassende Schilderung eines Sachverhaltes zuließe und dies nicht auf Twitter-Niveau begrenzen würde, wäre ich bereits zufrieden.
Es war in der Tat so, auf meinen Antrag hin, bekam ich eine Email mit dem zu unterzeichnenden Kündigungswiderruf. Unglaublich, anscheinend kann man selbst nach knapp 2 Jahren seine Kündigung widerrufen, die haben einen langen Atem.
Jetzt bin ich gespannt, ob ich auch wieder mein altes Limit bekomme.
Eigentlich war ich mit der Karte zufrieden, damals war es aber nicht absehbar, wann/ob sie endlich auch kontaktlos anbieten würden...
Heute eine Mail bekommen das ich meinen Ausweis hinschicken soll weil von einem anderen Konto eingezahlt wurde. hatte das schon jemand?
Beträge, die mittels Barabhebung, Überweisung, Geldtransfers und beim Kauf von Kryptowährungen von dem Kartenkonto transferiert werden sind wie Bargeldverfügungen anzusehen und werden wie diese verzinst. Bei Transaktionen für Einkäufe und für Bargeldverfügungen können unterschiedliche Sollzinssätze (je nach vertraglicher Vereinbarung) anfallen.
Heute eine Mail bekommen das ich meinen Ausweis hinschicken soll weil von einem anderen Konto eingezahlt wurde. hatte das schon jemand?
Das reicht dann für immer.Bei mir haben sie im zeitlichen Zusammenhang mit der Überweisung vom NL-Konto keinen Ausweis angefordert - allerdings hatten sie den vor längerer Zeit schon mal in Kopie bekommen...
Ich finde auch diesen Absatz durchaus interessant:
Beträge, die mittels Barabhebung, Überweisung, Geldtransfers und beim Kauf von Kryptowährungen von dem Kartenkonto transferiert werden sind wie Bargeldverfügungen anzusehen und werden wie diese verzinst.
Das würde ja dann für top-ups über Revolut und Boon gelten, oder irre ich mich?
Man könnte es auch so sehen dass alle Zahlungen via Curve dazu gehören.
Beträge, die mittels Barabhebung, Überweisung, Geldtransfers und beim Kauf von Kryptowährungen von dem Kartenkonto transferiert werden sind wie Bargeldverfügungen anzusehen und werden wie diese verzinst.
"Sofern angeboten".Seit wann geht das denn? Und vor allem wie?
Ob das E-Geld nun bei Curve oder bei Revolut gekauft wird kommt doch aufs gleiche raus.Weder Paypal noch Curve würde ich dazu zählen, ein Topup wie bei Revolut und DiPocket allerdings schon eher.
Ob das E-Geld nun bei Curve oder bei Revolut gekauft wird kommt doch aufs gleiche raus.
Naja, dann kannste ja mit Curve Revolut aufladen und das von der Advanzia abbuchen lassen.Sehe ich nicht so. Bei Revolut besteht ja die Möglichkeit der freien Verfügung und somit auch die Möglichkeit Bargeld zu beschaffen und Advanzias Zinsen zu umgehen, während Curve ein reiner Zahlungsabwicker ist. Jede Transaktion ist ja zweckgebunden und der Verwendungszweck offensichtlich - kommt ja nur CRV* davor...
Naja, dann kannste ja mit Curve Revolut aufladen und das von der Advanzia abbuchen lassen.
Quatsch, die verfügen über viel mehr Möglichkeiten als nur die Auswertung des dem Kunden zur Verfügung gestellten Verwendungszwecks...Dann steht da CRV*Revolut top up und Advanzias Algorithmus kann es als Möglichkeit zur "Bargeldbeschaffung" werten. Die müssen ja eh die Verwendungszwecke kontrollieren um sowas zu erkennen ...