Parkrempler - Wie vorgehen?

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alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.143
356
MUC
Wie soll man denn sonst den Verursacher rausfinden?

Mit dem Kennzeichen bekommt Du beim Zentralruf der Autoversicherer die Versicherungsdaten des Unfallgegners, die kann Du dann zur Schadensregulierung an Deine Versicherung geben. Die kümmert sich um alles weitere. Zumindest in der Theorie. Das setzt allerdings voraus, dass der Unfallgegner die Schuld auch zugibt. Falls nicht, kann sich das ziemlich lange hinziehen.

Wichtig ist vor allem, dass Du den Schaden umgehend (!) Deiner Versicherung meldest. Fotos, Aktenzeichen etc., falls die Polizei kommt oder Du selbst auf einer Dienststelle Anzeige erstattest, kann Du immer noch nachreichen.
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.905
10.260
Dahoam
Mit dem Kennzeichen bekommt Du beim Zentralruf der Autoversicherer die Versicherungsdaten des Unfallgegners, die kann Du dann zur Schadensregulierung an Deine Versicherung geben. Die kümmert sich um alles weitere. Zumindest in der Theorie. Das setzt allerdings voraus, dass der Unfallgegner die Schuld auch zugibt. Falls nicht, kann sich das ziemlich lange hinziehen.

Wichtig ist vor allem, dass Du den Schaden umgehend (!) Deiner Versicherung meldest. Fotos, Aktenzeichen etc., falls die Polizei kommt oder Du selbst auf einer Dienststelle Anzeige erstattest, kann Du immer noch nachreichen.

Danke!

Rein interessenshalber, wofür muss ich eigentlich meine eigene Versicherung informieren? Den Schaden muss ja der "Gegner" wenn dann bezahlen, wenn muss ich doch die gegnerische darüber informieren?
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.680
5.352
Z´Sdugärd
Da das andere Fahrzeug noch da ist, hat der "Einparker" den Rempler auch nicht bemerkt. Ergo ist es auch keine Fahrerflucht ... die setzt nämlich voraus, das man den Unfall bemerkt hat.
Ich bin zwar jetzt kein Rechtsbeistand...aber wen ich nicht merke das ich zu schnell fahre bin ich trotzdem dran?! BTW: Das Fahrzeug hat Parksensoren wie man sieht. Die stehen voll auf Alarm und zwar schon 20cm VOR Kontakt. Von daher...
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Da das andere Fahrzeug noch da ist, hat der "Einparker" den Rempler auch nicht bemerkt. Ergo ist es auch keine Fahrerflucht ... die setzt nämlich voraus, das man den Unfall bemerkt hat.

Was wetten wir das Polizei und Staatsanwalt das anders sehen? Wenn das keine Fahrerflucht ist dann weiss ich auch nicht. Evtl. war der Fahrer besoffen o.ä. und hat es vorgezogen den Schaden nicht zu melden.

Vor Jahren habe ich beim rangieren mit einem 7,5 Tonner ein hinter mir parkendes Fahrzeug leicht touchiert (sehr geringer Sachschaden), Anzeige kam und Geldstrafe. Der Staatsanwalt und das Gericht waren der Meinung ich hätte den Kontakt bemerken müssen (an meinem Fahrzeug entstand damals gar kein Schaden).
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.680
5.352
Z´Sdugärd
Der Kratzer am Honda sollte jedenfalls deutlich unter 1000 EUR ausmachen.
Ich kenne die Stosstangepreise nicht, aber das Teil MUSST du tauschen (weil es billiger ist als die alte zu reparieren...sofern du überhaupt nich jemanden findest der Kunststoffschweisen tut), Lackierkosten ca 300€, Teile an/abbau 100€.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Ich kenne die Stosstangepreise nicht, aber das Teil MUSST du tauschen (weil es billiger ist als die alte zu reparieren...sofern du überhaupt nich jemanden findest der Kunststoffschweisen tut), Lackierkosten ca 300€, Teile an/abbau 100€.

Wieso tauschen? Ich kann auf dem Bild keinen Riss oder sowas entdecken. Bissl spachteln, polieren und neuer Lack sollte reichen?
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.905
10.260
Dahoam
Die Polizei war jetzt vor Ort hat sich das angesehen und war sich auch ziemlich sicher über den Unfallhergang. Die haben das andere Fahrzeug abschleppen lassen und bei mir eine Farbprobe zum Vergleich genommen. Ansonsten rührt sich die Polizei bei mir. Aktenzeichen und Inspektion habe ich.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Ist das üblich, wegen Parkrempler und möglicher Fahrerflucht das Fahrzeug abzuschleppen (sicherzustellen?)

Soviel zu dem Thema "keine Fahrerflucht", würde es sich nicht um eine solche handeln würde die Polizei die Sache lediglich aufnehmen und dafür sorgen das die beteiligten Parteien die Daten des Gegners bekommen.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.680
5.352
Z´Sdugärd
Wieso tauschen? Ich kann auf dem Bild keinen Riss oder sowas entdecken. Bissl spachteln, polieren und neuer Lack sollte reichen?

Als Laie stimmt diese Aussage. Wird dir sicherlich nach maximal 2 Jahren komplett abfallen. Kunststoff wird nicht gespachtelt sondern wen überhaupt mittels Kunststoffschweissen aufgefüllt und danach geschliffen und maximal mit Dickschihtfüller "gespachtelt". Alles andere is eben Murks bzw Heimgebrauch.
 
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alpla

Erfahrenes Mitglied
15.10.2013
304
18
Ganz ehrlich find ich diese Maßnahme überzogen.
Was hat die Polizei davon wenn sie abschleppt?
Klärt weder den Sachverhalt auf, ob der Mercedesfahrer die Berührung gemerkt hat oder nicht. Es ist ein in Deutschland zugelassenes KFZ, also ist auch die Haftung sichergestellt.... für mich ist das ein wenig übereifrig.
 
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somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.838
4.559
Gummersbach
Als Laie stimmt diese Aussage. Wird dir sicherlich nach maximal 2 Jahren komplett abfallen. Kunststoff wird nicht gespachtelt sondern wen überhaupt mittels Kunststoffschweissen aufgefüllt und danach geschliffen und maximal mit Dickschihtfüller "gespachtelt". Alles andere is eben Murks bzw Heimgebrauch.

Völliger Quatsch
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.713
80
HH Kennzeichen und Auto: typischer Leihwagen. Vielleicht einfach deshalb Scheissegal Mentalität?

BTW hatte es bei meinen Mercedes aber auch schon, dass die Piepser erst dann einen Dauerton abgegeben haben, als ich die Wand schon berührt hatte.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
HH Kennzeichen und Auto: typischer Leihwagen. Vielleicht einfach deshalb Scheissegal Mentalität?

BTW hatte es bei meinen Mercedes aber auch schon, dass die Piepser erst dann einen Dauerton abgegeben haben, als ich die Wand schon berührt hatte.
Würde aber nicht erklären warum man dann nach dem Unfall da stehen bleibt, strafbar ist es ja auch trotz Vollkasko ohne SB.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Danke!

Rein interessenshalber, wofür muss ich eigentlich meine eigene Versicherung informieren? Den Schaden muss ja der "Gegner" wenn dann bezahlen, wenn muss ich doch die gegnerische darüber informieren?
Ganz einfach, damit ist dein Wagen quasi verunfallt und du steigst in der SFR-Klasse nicht auf. Da spielt es keine Rolle ob man Schuld hat oder nicht.

Wenn dann noch rauskommt, dass dein Freund das Auto eingeparkt ha bei sich zu Hause, hast du selber noch Probleme mit deiner Versicherung.
 
Zuletzt bearbeitet:

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Der Kratzer tut mir nicht weh. Finde es halt einfach unverantwortlich von jemand anderen nicht zu seinem Schaden zu stehen, bzw. so unkonzentriert zur Sache zu gehen falls es nicht einmal bemerkt wurde.




Wie soll man denn sonst den Verursacher rausfinden?

Mal ne andere Frage, woher willst du wissen, dass der Fahrer nicht gekuckt hat ?
Hat er vielleicht einen Zettel hinterlassen, der aber nicht mehr auffindbar ist ?
Das sind alles Vorverurteilungen deinerseits.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.771
15.695
Ganz einfach, damit ist dein Wagen quasi verunfallt und du steigst in der SFR-Klasse nicht auf. Da spielt es keine Rolle ob man Schuld hat oder nicht.

:no:

Ein Kollege von mir fuhr rückwärts aus dem Parrkplatz und berührte das Auto eines Nachbarn. Er rief die Polizei, die sagte ihm , das hättest du nicht tun müssen.

Wenn sich der Schaediger und der Geschaedigte auch so finden, natuerlich nicht. Wenn nicht, braucht man natuerlich die Polizei.

Mal ne andere Frage, woher willst du wissen, dass der Fahrer nicht gekuckt hat ?
Hat er vielleicht einen Zettel hinterlassen, der aber nicht mehr auffindbar ist ?
Das sind alles Vorverurteilungen deinerseits.

Zettel reicht nicht. Aus dem unerlaubten Entfernen kommt er nur raus, wenn er es nicht bemerkt hat. Das ist keine Vorverurteilung, sondern lediglich das Referieren der Rechtslage.
 
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